Rechtsprechung
VG Schwerin, 02.12.2019 - 1 B 1568/19 SN |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Antrag der AfD auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagung, zur Meldung von politischen Meinungen über ein Internetportal aufzurufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Eilantrag abgelehnt: AfD-Meldeportal "Neutrale Schule" bleibt verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Verbot des AfD-Internetportals "Neutrale Schule" erfolglos
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 02.12.2019 - 1 B 1568/19 SN
- VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
Datenschutzrecht - - Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit eines Meldeportals im …
Einen am 16. September 2019 gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 1568/19 SN - abgelehnt.Wie die Kammer bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 1 B 1568/19 SN) deutlich gemacht hat, kommt im vorliegenden Fall dem Datenschutz nicht allein wegen der gesetzlichen Wertung des Art. 9 DS-GVO besonderes Gewicht zu, sondern insbesondere auch deswegen, weil er den sich aus Art. 7 GG ergebenden staatlichen Erziehungsauftrag insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG betrifft (vgl. auch § 85 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 SchulG M-V).