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   VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16 As SN   

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VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16 As SN (https://dejure.org/2019,9771)
VG Schwerin, Entscheidung vom 03.01.2019 - 5 A 1630/16 As SN (https://dejure.org/2019,9771)
VG Schwerin, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 5 A 1630/16 As SN (https://dejure.org/2019,9771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG
    Rechtmäßigkeit der Abschiebung in palästinensische Autonomiegebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Diese ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Beklagte ihr Ermessen in seiner Reichweite erkannt, ihre Erwägungen am Zweck der Ermessensermächtigung ausgerichtet und die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens nicht überschritten hat, vgl. § 114 S. 1 VwGO, § 40 VwVfG (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern; Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016 - 7 A 11058/15 - alle juris).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Beklagte in Fällen, in denen - wie hier - keine individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 S. 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - Rn. 4, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17 sowie Beschluss vom 30.06.2017 - 1 LZ 23/17).

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Diese ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Beklagte ihr Ermessen in seiner Reichweite erkannt, ihre Erwägungen am Zweck der Ermessensermächtigung ausgerichtet und die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens nicht überschritten hat, vgl. § 114 S. 1 VwGO, § 40 VwVfG (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern; Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016 - 7 A 11058/15 - alle juris).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Beklagte in Fällen, in denen - wie hier - keine individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 S. 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - Rn. 4, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17 sowie Beschluss vom 30.06.2017 - 1 LZ 23/17).

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107

    Asylrecht Afghanistan; subsidiärer Schutz; Gefahrendichte in Herat; erhebliche

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).

    Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 253, juris).

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Eine solche Verdichtung bzw. Individualisierung kann sich aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2012 - Az. 10 C 13/10 - juris Rn. 18).

    Was die quantitative Beurteilung angeht, hat das Bundesverwaltungsgericht dabei das Risiko, bei innerstaatlichen Auseinandersetzungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:800 verletzt oder getötet zu werden, als für die Annahme einer individuellen Gefahr keinesfalls hinreichend angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Es steht nicht zweifelsfrei fest, dass eine Rückkehr in die Palästinensischen Autonomiegebiete, hier den Gazastreifen, auf unabsehbare Zeit unmöglich scheint (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - Az. 1 C 21/02 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 253, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 7 A 11058/15

    Entscheidung über die Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Diese ist gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Beklagte ihr Ermessen in seiner Reichweite erkannt, ihre Erwägungen am Zweck der Ermessensermächtigung ausgerichtet und die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens nicht überschritten hat, vgl. § 114 S. 1 VwGO, § 40 VwVfG (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern; Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016 - 7 A 11058/15 - alle juris).
  • VG München, 02.02.2017 - M 17 K 16.34829

    Schutzersuchen eines staatenlosen Palästinensers

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des OVG Lüneburg an, dass eine Abschiebungsandrohung in die Palästinensischen Autonomiegebiete zulässig ist, obwohl es sich nicht um einen Staat im völkerrechtlichen Sinn handelt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017 - Az. 8 LC 99/17 - juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.10.2018 - Az. 8 B 183/18 - juris; nicht näher ausgeführt, aber im Ergebnis bejaht z.B.: VG München, Urteil vom 06.10.2017 - Az. M 17 K 17.38250 - juris Rn. 61; VG München, Urteil vom 02.02.2017 - Az. M 17 K 16.34829 - juris Rn. 45; VG Berlin, Urteil vom 28.07.2017 - Az. 34 K 254.13 A - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 28.07.2017 - 34 K 254.13

    Abschiebung eines Palästinensers aus dem Gazastreifen

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des OVG Lüneburg an, dass eine Abschiebungsandrohung in die Palästinensischen Autonomiegebiete zulässig ist, obwohl es sich nicht um einen Staat im völkerrechtlichen Sinn handelt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017 - Az. 8 LC 99/17 - juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.10.2018 - Az. 8 B 183/18 - juris; nicht näher ausgeführt, aber im Ergebnis bejaht z.B.: VG München, Urteil vom 06.10.2017 - Az. M 17 K 17.38250 - juris Rn. 61; VG München, Urteil vom 02.02.2017 - Az. M 17 K 16.34829 - juris Rn. 45; VG Berlin, Urteil vom 28.07.2017 - Az. 34 K 254.13 A - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 8 LC 99/17

    Teilautonomer Hoheitsträger als Zielstaat der Abschiebung; Zielstaatsbestimmung

    Auszug aus VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des OVG Lüneburg an, dass eine Abschiebungsandrohung in die Palästinensischen Autonomiegebiete zulässig ist, obwohl es sich nicht um einen Staat im völkerrechtlichen Sinn handelt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017 - Az. 8 LC 99/17 - juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.10.2018 - Az. 8 B 183/18 - juris; nicht näher ausgeführt, aber im Ergebnis bejaht z.B.: VG München, Urteil vom 06.10.2017 - Az. M 17 K 17.38250 - juris Rn. 61; VG München, Urteil vom 02.02.2017 - Az. M 17 K 16.34829 - juris Rn. 45; VG Berlin, Urteil vom 28.07.2017 - Az. 34 K 254.13 A - juris Rn. 29).
  • VG München, 06.10.2017 - M 17 K 17.38250

    Erfolglose Asylklage eines staatenlosen Palästinensers aus den Autonomiegebieten

  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 15 ZB 18.32223

    Zur inländischen Fluchtalternative im Gazastreifen

  • VG Magdeburg, 17.10.2018 - 8 B 183/18

    Asyl: palästinensisches Autonomiegebiet

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

  • OVG Sachsen, 20.11.2014 - A 3 A 519/12

    Folgeantrag eines türkischen Asylbewerbers wegen exilpolitischen Aktivitäten

  • VG Kassel, 25.06.2020 - 5 K 4122/17

    Die Verhältnisse im Westjordanland führen weder zu einer flüchtlingsrechtlich

    Aus Sicht des Gerichts ist daher die Rechtsprechung zum Gazastreifen auch auf den vorliegenden Fall übertragbar, wonach ohne die Nähe zu bzw. Teilnahme an den grenznahen und häufig in Gewalt eskalierenden Demonstrationen im Rahmen der Gesamtbetrachtung keine ernsthafte Gefahr durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt anzunehmen ist (vgl. zu diesem Thema: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2018 - 15 ZB 18.32223 -, juris Rn. 13 f.; VG Schwerin, Urteil vom 03.01.2019 - 5 A 1630/16 As SN -, juris Rn. 28; VG Ansbach, Urteil vom 15.11.2019 - AN 17 K 18.31437 -, juris Rn. 53 ff.).
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