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   VG Schwerin, 04.06.2019 - 15 A 1394/18 SN   

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https://dejure.org/2019,51372
VG Schwerin, 04.06.2019 - 15 A 1394/18 SN (https://dejure.org/2019,51372)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04.06.2019 - 15 A 1394/18 SN (https://dejure.org/2019,51372)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 15 A 1394/18 SN (https://dejure.org/2019,51372)
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  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Auszug aus VG Schwerin, 04.06.2019 - 15 A 1394/18
    Bei Untätigkeitsklagen ist der Gegenstandswert regelmäßig zu halbieren (siehe BVerwG, Streitwertbeschluss vom 11. Juli 2018 - 1 C 18/17 -, juris Rn. 6).

    BVerwG, Streitwertbeschluss vom 11. Juli 2018 - 1 C 18/17 -, juris Rn. 6.

  • VG Würzburg, 29.06.2022 - W 8 K 22.30235

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Asylverfahren auf Antrag, asylrechtliche

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem sich der Einzelrichter - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - anschließt, hat mittlerweile höchstrichterlich entschieden, dass der Streitwert in derartigen Fallkonstellationen bei einer reinen Bescheidungsklage lediglich auf 2.500,00 EUR (bei einer Einzelperson) festzusetzen ist, weil die Voraussetzungen dafür auch bei Umständen bejaht werden können, die - wie hier - in einer Mehrzahl von Fällen bestehen (siehe BVerwG, Streitwertbeschluss vom 11.7.2018 - 1 C 18/17 - EzAR-NF 98 Nr. 99 - juris mit Anmerkung Mayer FD-RVG 2018, 408101; ebenso etwa VG Würzburg, B.v. 8.6.2022 - W 8 K 22.30417 - juris Rn. 7 sowie VG München, B.v. 29.6.2020 - M 31 M 17.45582 - juris, B.v. 5.2.2020 - M 31 M 19.34594 - juris; VG Schwerin, B.v. 4.6.2019 - 15 A 1394/18 SN - juris; OVG Bln-Bbg, B.v. 18.3.2019 - OVG 2 L 32.18 - juris unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im B.v. 26.10.2017 - OVG 6 K 74.17 - NVwZ-RR 2018, 127; a.A. noch VG Würzburg, B.v. 17.11.2021 - W 2 M 21.31184 - juris; B.v. 24.8.2017 - W 8 M 17.31825 - juris).
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