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   VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18 SN   

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https://dejure.org/2019,17401
VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18 SN (https://dejure.org/2019,17401)
VG Schwerin, Entscheidung vom 06.05.2019 - 4 A 1843/18 SN (https://dejure.org/2019,17401)
VG Schwerin, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 4 A 1843/18 SN (https://dejure.org/2019,17401)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gera, 24.08.2006 - 5 K 181/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Gründung; Zweckverband;

    Auszug aus VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18
    Es widerspricht aber dieser vom Satzungsgeber ggf. wahrgenommenen Möglichkeit, "Gebührenruhe" über mehrere Jahre eintreten zu lassen, wenn dem gleichsam "nervösen" Aufgabenträger dann doch jederzeit eine "Eingriffsmöglichkeit" zustehen sollte, um jederzeit schnell bzw. vorschnell/überhastet - so könnte sich ein Defizit eines Kalenderjahres schon in einem anderen Kalenderjahr des mehrjährigen Kalkulationszeitraums durch einen Überschuss teil- oder vollständig ausgleichen - den mehrjährigen Kalkulationszeitraum abzubrechen, neu zu kalkulieren und neue Gebührensätze zu beschließen (gegen diese Möglichkeit ebenso VG Gera, Urt. v. 24. August 2006 - 5 K 181/01.Ge -, juris Rn. 123 unter Hinweis auf den Grundsatz der Periodengerechtigkeit; Habermann, a. a. O.).
  • OVG Bremen, 09.12.1997 - 1 N 6/96

    Benutzungsgebühren ; Kostenüberdeckungen; Kostenunterdeckungen; Gebührenanpassung

    Auszug aus VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18
    In diesem Sinne versteht das Gericht auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 9. Dezember 1997 (Az. 1 N 6/96), nach dessen Leitsatz es nicht von vornherein unzulässig ist, eine Gebührenanpassung während eines laufenden Kalkulationszeitraums vorzunehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19

    Benutzungsgebührenrecht -Abfallgebühren

    Die Anträge des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts B-Stadt vom 6. Mai 2019 - 4 A 1843/18 SN und 4 A 1844/18 SN - werden abgelehnt.
  • VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (2018)

    Dieses Vorgehen ist nicht zulässig und führt zu einem methodischen Fehler der Kalkulation, weil der maßgebliche Kalkulationszeitraum von hier drei Kalenderjahren (2018 bis 2020) zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Kalkulation und des Beschlusses über die neue Gebührensatzung noch nicht abgelaufen war und der für eine bestimmte Periode kalkulierte Gebührensatz - wie oben dargelegt - für diesen Zeitraum grundsätzlich unverändert beibehalten muss (so auch VG Schwerin, U.v. 06.05.2019 - 4 A 1843/18 SN - VG Gera, U.v. 24.08.2006 - 5 K 181/01.Ge -, beide juris; VGH München, B.v. 25.07.1997 - 4 CZ 97.399 -, NVwZ-RR 1998, 391).
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