Rechtsprechung
   VG Schwerin, 07.04.2021 - 6 B 572/21 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9312
VG Schwerin, 07.04.2021 - 6 B 572/21 SN (https://dejure.org/2021,9312)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.04.2021 - 6 B 572/21 SN (https://dejure.org/2021,9312)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. April 2021 - 6 B 572/21 SN (https://dejure.org/2021,9312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 11 S 132.20

    Eindämmungsverordnung; Maskenpflicht; Befreiung; gesundheitliche Gründe;

    Auszug aus VG Schwerin, 07.04.2021 - 6 B 572/21
    Soweit der Antragsteller auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.01.2021 - OVG 11 S 132/20 -, juris) Bezug nimmt und die Auffassung vertritt, aus dem ärztlichen Attest müssten sich weder die Diagnose noch konkrete Angaben ergeben, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt, folgt die Kammer dieser Auffassung hier nicht.
  • VG Regensburg, 26.02.2021 - RN 5 E 21.287

    Befreiung von der Maskenpflicht auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen Gründen

    Auszug aus VG Schwerin, 07.04.2021 - 6 B 572/21
    Schließlich ergibt sich auch aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, Beschl. v. 26.02.2021 - RN 5 E 21.287 -, juris) keine abweichende Beurteilung.
  • VG Köln, 16.03.2021 - 7 L 443/21

    Maskenpflicht in der Schule/Anforderungen an das ärztliche Attest

    Auszug aus VG Schwerin, 07.04.2021 - 6 B 572/21
    Zum anderen ist unabhängig von der fehlenden Diagnose und der fehlenden konkreten Angaben zu individuellen Beeinträchtigungen des Antragstellers (vgl. zu den Mindestanforderungen an ein Attest VG Köln, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 L 443/21 -, juris Rn. 10 ff.) schon nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt ein Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen dem Antragsteller und ... besteht oder jedenfalls zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attestes bestand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht