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   VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07   

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https://dejure.org/2010,28617
VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07 (https://dejure.org/2010,28617)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08.09.2010 - 1 A 389/07 (https://dejure.org/2010,28617)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08. September 2010 - 1 A 389/07 (https://dejure.org/2010,28617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einsicht in Rechnungen von Amtshilfe leistenden Behörden anderer Bundesländer im Kontext des Besuchs von US-Präsident Bush in Mecklenburg-Vorpommern 2006

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Offenlegung der Bewirtungskosten für den eingeladenen US-Präsidenten; § 5 Nr. 3 InfFrG MV

  • lda.brandenburg.de PDF

    Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Fotokopien, Sicherheitsaspekte, Strafverfolgung

  • fragdenstaat.de

    Sicherheitsaspekte - Strafverfolgung - Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern - Fotokopien

  • beck.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bush-Besuch bei Merkel zu teuer? - Bürger pocht auf Informationsfreiheitsgesetz und will Rechnungen sehen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Fotokopien, Sicherheitsaspekte, Strafverfolgung, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einsicht in Behörden-Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.09.2010)

    Das Schweine-System

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2005 - 2 M 43/05

    Bestimmung des Akteneinsichtsrechts von Gemeindevertretungsmitgliedern einer

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit § 34 Abs. 4 KV M-V entschieden hat, dass das dort geregelte Akteneinsichtsrecht auch das Recht auf die Anfertigung bzw. Überlassung von Kopien umfasse (Beschluss vom 24.05.2005 - 2 M 43/05 -), ist diese Rechtsprechung schon deshalb nicht übertragbar, weil die Wortlaute beider Vorschriften nicht vergleichbar sind.
  • VG Schwerin, 07.11.2008 - 1 A 751/07

    Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern; Pflicht zur Herausgabe von

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07
    Allerdings beinhaltet der Informationszugangsanspruch, wie die Kammer bereits mit Urteil vom 07.11.2008 - 1 A 751/07 - entschieden hat, eigentlich keinen (gebundenen) Anspruch auf Überlassung von Kopien, selbst wenn keine Ablehnungsgründe nach den §§ 5 bis 8 IFG M-V vorliegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07

    Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln; fehlende

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07
    Das ist beispielsweise anzunehmen, wenn die andere Stelle die begehrte Information selbst veröffentlicht oder in sonstiger Weise frei zugänglich gemacht hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008 - 12 B 1.07 -, NVwZ-RR 2009, 48 zu der nahezu inhaltsgleichen Vorschrift des § 10 Abs. 3 Nr. 2 des IFG Berlin).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts B-Stadt vom 27. August 2010 - 1 A 389/07 - wird abgelehnt.
  • VG Schwerin, 24.08.2023 - 3 A 897/21

    Ablehnung des Informationszugangs zu Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Dies ist nämlich bei solchen Angaben und Mitteilungen "fremder" Behörden regelmäßig der Fall, so dass § 5 Nr. 3 IFG M-V nahezu keinen Anwendungsbereich mehr hätte, würde der Argumentation des Klägers insoweit gefolgt (VG Schwerin, Urteil vom 27. August 2010 - 1 A 389/07 -, juris Rn. 43).
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