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   VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16 SN   

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VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16 SN (https://dejure.org/2016,66586)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08.09.2016 - 7 B 2100/16 SN (https://dejure.org/2016,66586)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08. September 2016 - 7 B 2100/16 SN (https://dejure.org/2016,66586)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1748/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16
    Da der Zweck der Genehmigungsfiktion darin besteht, dem Antragsteller über seinem Einfluss entzogene Verfahrenshemmnisse hinwegzuhelfen, die aus einer verzögerten Bearbeitung seines Antrags durch die Genehmigungsbehörde resultieren, nicht aber in der Herbeiführung sonstiger Verfahrensvereinfachungen oder der Herabsetzung materieller Genehmigungsvoraussetzungen, setzt ein fristauslösender "Eingang" des Genehmigungsantrags die Eingabe eines - u. U. nach Nachreichung von Unterlagen oder Angaben - vollständigen Antrags von Antragstellerseite voraus (vgl. etwa das Urteil des VG Karlsruhe vom 27. Mai 2014 - 1 K 1748/12 -, juris Rdnr. 30 m. w. Nachw., 33).
  • OVG Hamburg, 18.11.2010 - 3 Bs 206/10

    Genehmigungsfiktionseintritt bei Genehmigungsantrag gem. PBefG § 15 Abs 1 S 2;

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16
    Der Eilantrag ist darauf gerichtet, dem Antragsteller eine Bescheinigung im Sinne von § 42a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG M-V - über den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG zu verschaffen (vgl. etwa den vom Antragsteller zitierten Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - HambOVG - vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 - Gewerbearchiv - GewArch - 2011, S. 120 [123]).
  • VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11

    Taxikonzession; Genehmigungsfiktion ohne Zwischenbescheid

    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16
    Dabei kommt es auf den vom Antragsteller mit Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts - VG - Neustadt (Weinstraße) vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW - (juris Rdnr. 38) problematisierten Inhalt des die Verlängerung aussprechenden Zwischenbescheids vom 1. März 2016 nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 3 S 1968/03
    Auszug aus VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16
    Denn dieser kann frühestens am Tage seines Erlasses zur Post gegeben worden sein, weshalb er, wie der Antragsteller zutreffend darstellt, bei einer derartigen Verfahrensweise gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG M-V als ihm frühestens am Freitag, dem 4. März 2016, und damit mehr als drei Monate nach dem 3. Dezember 2015 bekanntgegeben gilt; einer Bekanntgabe im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG M-V an den Antragsteller noch vor Ablauf der Frist des § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG hätte es aber nach Satz 3 der Vorschrift bedurft (s. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Mai 2004 - 3 S 1968/03 -, zit. n. Heinze/Fiedler, in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl., Rdnr. 24 zu § 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2017 - 1 M 453/16

    Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 8. September 2016 - 7 B 2100/16 SN - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Antrag mit Beschluss vom 8. September 2016 - 7 B 2100/16 SN - abgelehnt.

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