Rechtsprechung
   VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49537
VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16 SN (https://dejure.org/2018,49537)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08.11.2018 - 2 A 506/16 SN (https://dejure.org/2018,49537)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08. November 2018 - 2 A 506/16 SN (https://dejure.org/2018,49537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16
    Diese Voraussetzung ist im Lichte des Verfassungsrechts auszulegen bzw. die Vorschrift insoweit von Verfassung wegen restriktiv zu handhaben (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2017 - 3 L 89/13 -, juris, Rn. 32 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 -, BVerwGE 141, 311).

    Die Lastenverteilung zwischen Behörde und Bürger kehrt sich dabei aber um (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 12.01.2012 - 7 C 5/11 -, BVerwGE 141, 311 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2017 - 3 L 89/13

    Voraussetzungen des Handelns im Sofortvollzug im Bauordnungsrecht

    Auszug aus VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16
    Diese Voraussetzung ist im Lichte des Verfassungsrechts auszulegen bzw. die Vorschrift insoweit von Verfassung wegen restriktiv zu handhaben (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2017 - 3 L 89/13 -, juris, Rn. 32 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 -, BVerwGE 141, 311).

    Der sofortige Vollzug nach § 81 SOG M-V war vorliegend auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Beklagten die Gefahrenlage seit längerem bekannt war, er die in Betracht kommenden Störer nicht herangezogen hatte und dann wegen Zuspitzung der Gefahrenlage kurzfristig handeln musste (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2017 - 3 L 89/13 - juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 196/99
    Auszug aus VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16
    § 80 Abs. 2 Nr. 1 SOG ebnet nicht den Weg, prognostisch zu beurteilen, ob der als Störer in Anspruch Genommene einer entsprechenden Anordnung nachkommen würde, um dann, wenn dies verneint wird, auf einen Grundverwaltungsakt zu verzichten (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 17. September 2003 - 3 L 196/99 -, juris, Rn. 53).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2005 - 3 L 29/01
    Auszug aus VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16
    Demnach besteht ein Kostenerstattungsanspruch nur bei einer rechtmäßigen Ersatzvornahme (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 L 29/01 -, Rn. 8, juris).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 569/19
    Denn ein Vorgehen im Wege des Sofortvollzugs scheidet aus, wenn die Inanspruchnahme eines Störers möglich ist (VG Schwerin, Urteil vom 8. November 2018 - 2 A 506/16 SN - juris Rn. 54).

    § 27 Abs. 1 S. 2 VwVGBbg lässt keine prognostische Beurteilung zu, ob der als Störer in Anspruch genommene einer entsprechenden Anordnung nachkommen würde, um dann, wenn dies verneint wird, auf einen Grundverwaltungsakt zu verzichten (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 8. November 2018 - 2 A 506/16 SN - juris Rn. 54 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht