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   VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16 SN   

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https://dejure.org/2017,3550
VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16 SN (https://dejure.org/2017,3550)
VG Schwerin, Entscheidung vom 10.02.2017 - 2 B 3900/16 SN (https://dejure.org/2017,3550)
VG Schwerin, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 SN (https://dejure.org/2017,3550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeichnerische Darstellung eines Zufahrtverbots ist keine Festsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2005 - 3 A 3243/02

    Grundstücksbezogener Artzuschlag zulässig?

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Dieser Aspekt spricht dagegen, die in einem Bebauungsplan getroffene Regelung der Einfahrtbereiche als abschließende Regelung für den Anschluss dieser Grundstücke an die betroffene Straße zu verstehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01. April 2005 - 3 A 3243/02 -, Rn. 28, juris).

    Das Verbot der Zu- und Abfahrt nach § 9 Nr. 11 BauGB muss sich deshalb ausdrücklich oder jedenfalls konkludent aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplans ergeben (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01. April 2005, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 28.06.2013 - 1 B 164/13

    Naturschutzrechtliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes eines

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Hat das Rechtsmittel gegen eine solche Genehmigung nach dem dafür einschlägigen Fachrecht aufschiebende Wirkung, bezieht diese sich auf sämtliche "konzentrierten" Regelungen mit der Folge, dass der von der Genehmigung Begünstigte nicht isoliert vorab die bauliche Anlage errichten darf (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 1 B 164/13 -, Rn. 14, juris).

    Demgegenüber nehmen im "Huckepack" der baurechtlichen Zulassung erteilte Genehmigungen - nach Landesrecht z. B. die naturschutzrechtliche (§ 42 Abs. 1 Satz 1 NatSchAG M-V) oder wasserrechtliche (§ 113a Satz 1 LWaG) Genehmigung - am Ausschluss der aufschiebenden Wirkung teil (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 1 B 164/13 -, Rn. 14, juris; VG Greifswald a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - 3 S 1184/81

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer auf Widerspruch der

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Das gilt auch dann, wenn das Bauvorhaben genehmigt ist, obwohl es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ohne dass die erforderliche Befreiung erteilt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 3 M 78/15 - und Beschluss vom 26. März 2013 - 3 M 8/13 - sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 1981 - 3 S 1184/81 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2015 - 2 L 102/13

    Zur Klagebefugnis eines Anwohners gegen die einem Nachbarn erteilte

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Festsetzungen in einer Baumschutzsatzung etwa dienen nicht dem Schutz von Individualinteressen, sie erfolgen allein im öffentlichen Interesse und schützen damit nur die Allgemeinheit (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 2 L 102/13 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2015 - 1 KN 4/14

    Normenkontrollantrag: Bebauungsplan Nr. 74 Lohstraße

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Solche Festsetzungen müssen, wie alle anderen Festsetzungen auch, dem Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB genügen (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig Urt. v. 29. April 2015 - 1 KN 4/14, Rn. 36, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - 4 C 32.76 - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 122. EL August 2016, BauGB § 9 Rn. 106).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76

    Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Solche Festsetzungen müssen, wie alle anderen Festsetzungen auch, dem Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB genügen (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig Urt. v. 29. April 2015 - 1 KN 4/14, Rn. 36, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - 4 C 32.76 - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 122. EL August 2016, BauGB § 9 Rn. 106).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2013 - 3 M 8/13

    Zur Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung ohne

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Das gilt auch dann, wenn das Bauvorhaben genehmigt ist, obwohl es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ohne dass die erforderliche Befreiung erteilt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 3 M 78/15 - und Beschluss vom 26. März 2013 - 3 M 8/13 - sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 1981 - 3 S 1184/81 -, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.1996 - 3 L 3798/94

    Baumschutzsatzung; Drittschutz von Festsetzungen; Subjektives Recht; Verbot der

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Festsetzungen in einer Baumschutzsatzung etwa dienen nicht dem Schutz von Individualinteressen, sie erfolgen allein im öffentlichen Interesse und schützen damit nur die Allgemeinheit (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 2 L 102/13 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 78/15

    Recht aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei Geltendmachung der Unwirksamkeit ihres

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Das gilt auch dann, wenn das Bauvorhaben genehmigt ist, obwohl es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ohne dass die erforderliche Befreiung erteilt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 3 M 78/15 - und Beschluss vom 26. März 2013 - 3 M 8/13 - sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 1981 - 3 S 1184/81 -, jeweils juris).
  • VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage im

    Auszug aus VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16
    Ob die Antragstellerin auch hinsichtlich der Naturschutzgenehmigung - soweit die Nutzung des Kronentraufbereichs der Linde Nr. 39 betroffen ist - antragsbefugt ist (vgl. prinzipiell zur Befugnis einer Gemeinde, sich bei Außenbereichsvorhaben auf die Belange des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB zu berufen, VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 A 27/09 -, amtl. Umdruck S. 9 f.), kann offen bleiben.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

  • VG Neustadt, 08.08.2005 - 4 L 1226/05

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch Gemeinde wegen fehlendem Einvernehmen

  • VGH Bayern, 01.04.1999 - 2 CS 98.2646
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2017 - 3 M 126/17

    Zu- und Abfahrtsgebote: Planzeichen im Bebauungsplan genügen!

    Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 10. Februar 2017 (2 B 3900/16 SN) die Anträge ab.

    Der Hauptantrag zu 1. a., unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 SN - festzustellen, dass ihre am 12. Januar 2017 erhobene Anfechtungsklage (2 A 182/17 SN) gegen die der Beigeladenen unter dem 12. Oktober 2016 erteilte Baugenehmigung insgesamt aufschiebende Wirkung hat, ist nur zulässig begründet, soweit er sich gegen die Baugenehmigung selbst wendet, hinsichtlich der ebenfalls erteilten Naturschutzgenehmigung ist der Antrag bereits unzulässig.

    hilfsweise unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 SN - festzustellen, dass ihre am 12. Januar 2017 erhobene Anfechtungsklage (2 A 182/17 SN) gegen die der Beigeladenen unter dem 12. Oktober 2016 erteilte Baugenehmigung im Hinblick auf die der Beigeladenen mit der Baugenehmigung erteilte Naturschutzgenehmigung, welche die Fällung der Winterlinde Nr. 41 und die Nutzung des Kronentraufbereiches der Linde Nr. 39 für die Auffahrt mit den Auflagen Nr. 4 bis Nr. 14 umfasst, aufschiebende Wirkung hat,.

    hilfsweise unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 SN - die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs und der Anfechtungsklage (2 A 182/17 SN) gegen die der Beigeladenen unter dem 12. Oktober 2016 erteilte Baugenehmigung anzuordnen.

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2023 - 5 K 3622/22
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 CS 04.581 -, juris; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 2 L 102/13 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 SN -, juris; VG Köln, Beschluss vom 27. März 2015 - 2 L 794/15 -, juris.
  • VG Schwerin, 28.04.2023 - 2 B 522/22

    Anforderungen an die Erklärung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Folge dessen wäre, dass es von der Bindungswirkung des Vorbescheids nicht erfasst ist und eine wirksame Veränderungssperre seine Genehmigung hindern würde (zur Bindungswirkung eines Vorbescheids gegenüber einer zeitlich später erlassenen Veränderungssperre vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 2 B 3900/16 - juris Rn. 49 mit Hinweis auf VG Schwerin, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 2 B 466/16 - amtl. Umdruck S. 6 ff.).
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