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   VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18 SN   

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https://dejure.org/2021,37747
VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18 SN (https://dejure.org/2021,37747)
VG Schwerin, Entscheidung vom 10.08.2021 - 7 A 978/18 SN (https://dejure.org/2021,37747)
VG Schwerin, Entscheidung vom 10. August 2021 - 7 A 978/18 SN (https://dejure.org/2021,37747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Einbeziehung von Mieteinnahmen bei der Beitragsbemessung zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kanzleiraum untervermietet: Miete ist Einkunft aus Anwaltstätigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 12 B 27.17

    Berechnung des Kammerbeitrags; Arbeitseinkommen; Parallelität von

    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Auch wenn der Beklagte an die Entscheidungen der Finanzverwaltung nicht im Sinne einer Feststellungswirkung gebunden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn er diese der Beitragsfestsetzung zu Grunde legt (vgl. (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018 - OVG 12 B 27.17 -, juris Rn. 14).

    Einkünfte aufgrund der Verwertung der Arbeitskraft als Rechtsanwalt sind neben Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit auch solche Einkünfte, die ihrerseits den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, hier: der anwaltlichen Tätigkeit, zuzuordnen sind (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2008 - 77-VI-07 -, juris Rn. 31, der auf die Entstehung im betrieblichen Bereich abstellt; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018 - OVG 12 B 27.17 -, juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.05.2006 - M 3 K 05.3151 -, juris Rn. 32, das auf einen betrieblichen Zusammenhang abstellt).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Vermietung der Kanzleiräume durch die Klägerin, der den Zweck der Bürogemeinschaft fördert, und der Zugehörigkeit der Klägerin zu dieser Bürogemeinschaft würde ausgeblendet werden, wollte man die Mieteinnahmen einer abweichenden Bewertung unterziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018 - OVG 12 B 27.17 -, juris Rn. 17 zur Berücksichtigung von Einkünften aus einer PKW-Vermietung an frühere Anwaltssozietät).

  • VerfGH Bayern, 02.07.2008 - 77-VI-07

    Pflichtbeiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Die Berücksichtigung des steuerrechtlichen Ansatzes sei in der Rechtsprechung anerkannt, wie die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (77-VI-07) zeige.

    Einkünfte aufgrund der Verwertung der Arbeitskraft als Rechtsanwalt sind neben Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit auch solche Einkünfte, die ihrerseits den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, hier: der anwaltlichen Tätigkeit, zuzuordnen sind (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2008 - 77-VI-07 -, juris Rn. 31, der auf die Entstehung im betrieblichen Bereich abstellt; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018 - OVG 12 B 27.17 -, juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.05.2006 - M 3 K 05.3151 -, juris Rn. 32, das auf einen betrieblichen Zusammenhang abstellt).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 9 S 2995/88

    Zur Höhe des Versorgungsbeitrages bei der Rechtsanwaltsversorgung; Einnahmen aus

    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Die Frage, ob Einnahmen als Rechtsanwalt erzielt wurden oder nicht, beantwortet der Einkommensteuerbescheid aber nicht, da er nur nach den verschiedenen Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 EStG differenziert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.09.1990 - 9 S 2995/88 -, juris Rn. 19).

    Eine angemessene, dem sozialen Abstieg vorbeugende Vollversorgung kann aber nur aufgebaut werden, wenn der für den Umfang der Versorgungsleistungen maßgebliche Beitrag (§ 13 Absatz 5 und 6 der Satzung) die gesamten Einnahmen aus der Verwertung der Arbeitskraft erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.09.1990 - 9 S 2995/88 -, juris Rn. 21; im Ergebnis ebenso: Sächsisches OVG, Urt. v. 25.05.2010 - 4 B 289/09 -, juris Rn. 45).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Eines inneren Zusammenhangs in der Form, dass sich die Mieteinnahmen mit Blick auf die anwaltliche Tätigkeit als berufsspezifisch darstellen müssen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.03.2004,- L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 22), bedarf es nicht.
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 B 289/09
    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Eine angemessene, dem sozialen Abstieg vorbeugende Vollversorgung kann aber nur aufgebaut werden, wenn der für den Umfang der Versorgungsleistungen maßgebliche Beitrag (§ 13 Absatz 5 und 6 der Satzung) die gesamten Einnahmen aus der Verwertung der Arbeitskraft erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.09.1990 - 9 S 2995/88 -, juris Rn. 21; im Ergebnis ebenso: Sächsisches OVG, Urt. v. 25.05.2010 - 4 B 289/09 -, juris Rn. 45).
  • VG München, 08.05.2006 - M 3 K 05.3151
    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Einkünfte aufgrund der Verwertung der Arbeitskraft als Rechtsanwalt sind neben Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit auch solche Einkünfte, die ihrerseits den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, hier: der anwaltlichen Tätigkeit, zuzuordnen sind (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2008 - 77-VI-07 -, juris Rn. 31, der auf die Entstehung im betrieblichen Bereich abstellt; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018 - OVG 12 B 27.17 -, juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.05.2006 - M 3 K 05.3151 -, juris Rn. 32, das auf einen betrieblichen Zusammenhang abstellt).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    Auszug aus VG Schwerin, 10.08.2021 - 7 A 978/18
    Dies sei nur bei Tätigkeiten der Fall, die sich zu einem selbständigen Berufsbild verfestigt hätten (BFH, Urt. v. 15.06.2010 - VIII R 10/09 -).
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