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VG Schwerin, 17.07.2017 - 7 B 2974/17 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 17.07.2017 - 7 B 2974/17
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2017 - 1 M 487/17
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2017 - 1 M 487/17
Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten aus artenschutzrechtlichen Gründen.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 17. Juli 2017 - 7 B 2974/17 SN - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die im Beschluss getroffene Anordnung ihre Wirksamkeit mit Ablauf des 31. Juli 2017 verliert.Mit Beschluss vom 17. Juli 2017 - 7 B 2974/17 SN - hat das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, jegliche Baumaßnahmen auf der Fläche des Flurstücks 41/14 (neu) der Flur 9 der Gemarkung Krebsförden bis zum Abschluss der Brutzeit von dort vorkommenden Bodenbrütern, namentlich der Feldlerche, mindestens bis zum 31. Juli 2017 zu unterlassen bzw. zu unterbinden.