Rechtsprechung
VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16 SN |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Dachüberstand und Abstandsfläche; untergeordnetes Bauteil
- rewis.io
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dachüberstand kann Abstandsflächen auslösen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16 SN
- VG Schwerin, 18.12.2018 - 2 A 2421/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 3 LZ 1130/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 3 L 12/08
Bauaufsichtliche Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses, eines Anbaus und …
Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) - der sich die Kammer anschließt - lässt sich mit einem maximal 50 cm tiefen Dachvorsprung noch immer eine augenfällige, markante Baugestaltung erreichen und das darunter liegende Mauerwerk mehr als nur gerade noch ausreichend gegen Tropfwasser schützen (OVG M-V, Urteile vom 20. März 2012 - 3 L 12/08 - …und vom 18. April 2012 - 3 L 3/08 -, auf die das Urteil vom 4. Dezember 2013 - 3 L 143/10 - Juris Rn. 41 zur Tiefe des nach § 6 Abs. 6 Nr. 1 LBauO M-V bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleibenden Dachüberstandes verweist). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2012 - 3 L 3/08
Rechtswidrigkeit einer Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses - Ermittlung …
Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) - der sich die Kammer anschließt - lässt sich mit einem maximal 50 cm tiefen Dachvorsprung noch immer eine augenfällige, markante Baugestaltung erreichen und das darunter liegende Mauerwerk mehr als nur gerade noch ausreichend gegen Tropfwasser schützen (OVG M-V, Urteile vom 20. März 2012 - 3 L 12/08 - und vom 18. April 2012 - 3 L 3/08 -, auf die das Urteil vom 4. Dezember 2013 - 3 L 143/10 - Juris Rn. 41 zur Tiefe des nach § 6 Abs. 6 Nr. 1 LBauO M-V bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleibenden Dachüberstandes verweist). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10
Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze …
Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) - der sich die Kammer anschließt - lässt sich mit einem maximal 50 cm tiefen Dachvorsprung noch immer eine augenfällige, markante Baugestaltung erreichen und das darunter liegende Mauerwerk mehr als nur gerade noch ausreichend gegen Tropfwasser schützen (OVG M-V, Urteile vom 20. März 2012 - 3 L 12/08 - und vom 18. April 2012 - 3 L 3/08 -, auf die das Urteil vom 4. Dezember 2013 - 3 L 143/10 - Juris Rn. 41 zur Tiefe des nach § 6 Abs. 6 Nr. 1 LBauO M-V bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleibenden Dachüberstandes verweist). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2005 - 3 L 349/04
Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16
Eine Abwägung widerstreitender Interessen braucht nur vorgenommen zu werden, soweit ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der ausnahmsweise in Kauf zu nehmenden Duldung eines rechts- oder ordnungswidrigen Zustandes bestehen (OVG M-V, Beschluss vom 28. November 2005 - 3 L 349/04 - Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2014 - 3 L 218/13
Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts
Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 2421/16
§ 67 LBauO M-V ist kein Instrument zur Legalisierung gewöhnlicher Rechtsverletzungen.âEURŽ Diese grundstücksbezogene Atypik liegt in der Regel in einem außergewöhnlichen GrundstückszuâEURŽschnitt, der für eine Bebauung, die sich an diesem Standort auch nach der Bebauung der näheren Umgebung als angemessen darstellt, wenig Raum lässt (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 3 L 218/13 - Juris Rn. 5).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 3 LZ 1130/18
Teilrückbauverfügung für den Dachüberstand eines Einfamilienhauses
Die nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Anfechtungsklage hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit dem angefochtenen Urteil vom 18. Oktober 2018 - 2 A 2421/16 SN - abgewiesen.