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   VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16 As SN   

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https://dejure.org/2019,9474
VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16 As SN (https://dejure.org/2019,9474)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21.02.2019 - 15 A 157/16 As SN (https://dejure.org/2019,9474)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 15 A 157/16 As SN (https://dejure.org/2019,9474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 Nr 2b AsylVfG 1992, § 30 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG 2004
    (Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2b AsylG (juris: AsylVfG 1992); hier: Russische Föderation und Aserbeidschan).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - (BVerwGE 92, 116 ) zur Auslegung von Art. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl I, S. 1101 - AG-StlMindÜbk) darauf hingewiesen, dass zwischen der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts und der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatenlosen zu unterscheiden ist.

    Es kann unter diesen Umständen davon ausgegangen werden, dass "dauernder Aufenthalt" im Sinne des Art. 2 AG-StlMindÜbk im Wesentlichen dasselbe besagt wie der im Flüchtlingsrecht verwandte Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" (Urteil vom 23. Februar 1993, a.a.O.123).

    Für den dauernden Aufenthalt genügt es, dass die Ausländerbehörde unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt des Staatenlosen zu beenden, z.B. weil sie eine derartige Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (Urteil vom 23. Februar 1993, a.a.O. 125).Auch in der ausländischen Rechtsprechung wird der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention dahin ausgelegt, dass ein tatsächlicher Aufenthalt genügt, wenn er von einer gewissen Dauerhaftigkeit geprägt ist.

  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Das Gericht geht davon aus, dass die Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Russischen Föderation hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.2009 - 10 C 50/07 -, juris).

    Angesichts des zehnjährigen Aufenthalts der Klägerin zu 1 in Russland, ihres dortigen mehrjährigen Handeltreibens, der dortigen Geburt und des Heranwachsens ihres Sohnes - des Klägers zu 2 - ist die Russische Föderation für sie und den Kläger zu 2 zum Lebensmittelpunkt geworden, ohne dass die russischen Behörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sie eingeleitet haben (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50/07 -, BVerwGE 133, 203-220, Rn. 30 - 34).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Wird der Herkunftsstaat später geklärt, so ist dieser dem Ausländer so rechtzeitig vor der Abschiebung mitzuteilen, dass sie erneut gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42/49 -, BVerwGE 111, 343).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10

    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschenen

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Der erniedrigende Charakter der Maßnahme zeigt sich darin, dass sie im Opfer ein Gefühl der Furcht, Schmerzen und Erniedrigung hervorruft, das geeignet ist, dieses zu erniedrigen und zu entwürdigen (OVG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 - Juris Rn. 155; Marx, AsylG, 9. Auflage, § 4 Rn 33).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Eine Feststellung, die die Ermittlung von Staaten, in die der Ausländer nicht abgeschoben werden darf, von weiteren im Einzelfall noch aufzuklärenden zielstaatsbezogenen Umständen, wie zum Beispiel der Behandelbarkeit von Krankheiten abhängig macht, stellt keine hinreichend bestimmte Entscheidung über zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote dar und kann keine Bindungswirkung für die Ausländerbehörde nach § 42 Abs. 1 AsylG entfalten (BVerwG, Urteil vom 04.12.2001 - 1 C 11/01 -, juris).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Der Art seiner Einlassung - beispielsweise ob sein Vorbringen gesteigert ist - seiner Persönlichkeit, insbesondere seiner Glaubwürdigkeit kommt insoweit entscheidende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, juris; Beschl. v. 22. November 1983 - 9 B 1915.82 -, juris Rn. 2 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Als Person, die vor der Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan bzw. vor Inkrafttreten des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes die aserbaidschanische Republik verlassen hat, hat sie die Staatsangehörigkeit der unabhängigen Republik Aserbaidschan nicht erworben, auch nicht, wenn sie noch auf dem Hoheitsgebiet der neuen Republik Aserbaidschan registriert gewesen sein sollte (vgl. insoweit auch, OVG Greifswald, a.a.O.; VGH München, Urt. 14.04.2011 - 2 B 06.30538 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, juris; a.A.: OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2012 - 7 LB 140/06 -, juris.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Der Art seiner Einlassung - beispielsweise ob sein Vorbringen gesteigert ist - seiner Persönlichkeit, insbesondere seiner Glaubwürdigkeit kommt insoweit entscheidende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, juris; Beschl. v. 22. November 1983 - 9 B 1915.82 -, juris Rn. 2 mwN).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Hierbei darf das Gericht insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (siehe auch Art. 4 QualfRL; vgl. BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16 mwN.).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16
    Offen bleiben kann diese nur, wenn hinsichtlich sämtlicher als Staat der Staatsangehörigkeit (bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts) in Betracht kommenden Staaten die Gefahr politischer Verfolgung entweder bejaht oder verneint werden kann (BVerwG, Urteil vom 08.02.2005 - 1 C 29.03 -, juris; OVG Greifswald, Urteil vom 15.02.2012 - 3 L 98/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 06.30538

    Inländische Fluchtalternative für ethnische Armenier aus Aserbaidschan

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

  • BVerwG, 24.01.1986 - 9 B 405.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das

  • VG Trier, 26.10.2021 - 1 K 2656/21

    Israel: Existenzsicherung in Gaza möglich

    Es genügt vielmehr, dass der Staatenlose in dem betreffenden Land tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat, dort demnach nicht nur vorübergehend verweilt, ohne dass die zuständigen Behörden des Aufenthaltsstaates aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Staatenlosen einleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.2009 - 10 C 50/07 -, juris, Rn. 3 1 ; ausführlich: VG Schwerin, Urteil vom 21.02.2019 - 15 A 157/16 As SN -, juris Rn. 35).
  • VG Trier, 28.04.2021 - 1 K 3323/20

    Israel: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung glaubhaft gemacht

    Februar 2019 - 15 A 157/16 As SN -, juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2023 - 3 L 36/23

    Asylverfahren; Rechtsschutzbedürfnis für Aufhebung des

    Über die Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" kann unabhängig von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutzes sowie der Anerkennung als Asylberechtigter entschieden werden (vgl. VG Minden, Urteil vom 29. März 2022 - 1 K 774/19.A - juris Rn. 65; VG Cottbus, Urteil vom 9. Oktober 2020 - 3 K 1489/16.A - juris Rn. 13; VG B-Stadt, Urteil vom 20. Dezember 2021 - 37 K 7/19 A - juris Rn. 55; VG Freiburg, Urteil vom 12. August 2020 - A 1 K 7490/17 - juris Rn. 20; VG Trier, Urteil vom 16. August 2019 - 1 K 6280/17.TR - juris Rn. 83; VG Schwerin, Urteil vom 21. Februar 2019 - 15 A 157/16 As SN - juris Rn. 39).
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