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VG Schwerin, 22.02.2016 - 6 A 347/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 37 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 8, § 39 Abs 3 SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 SGB 8
Kostenerstattungsanspruch von Pflegeeltern nach Besuch einer Fachtagung; hier: Fetale Alkoholspektrums-Störung - FASD - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2002 - 12 E 653/01
Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende Aussicht auf Erfolg; Richtung des …
Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2016 - 6 A 347/13
Es dann danach dahinstehen, ob die hier in Anspruch genommene Leistung, nämlich die Teilnahme an einer Tagung, überhaupt eine Hilfe im Sinne von §§ 37, 39 SGB VIII sein kann oder vielmehr wegen fehlender Beteiligung des Jugendamts eine Leistung anderer Art, deren öffentlich-rechtliche Kostenerstattung überhaupt nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2002 - 12 E 653/01 - zu § 37 Abs. 2 SGB VIII; BVerwG…, Urteil vom 22.10.2009 - 5 C 16/08 -, BVerwGE 135, 150, juris, Rn. 17 zur möglichen Beschränkung der Inanspruchnahme Dritter durch das Jugendamt).Dieser Anspruch richtet sich auf die Erbringung einer Dienstleistung (§ 11 SGB I - neben Sach- und Geldleistungen) durch das Jugendamt oder von ihm beauftragte freie Träger, er umfasst dagegen nicht die Übernahme von Kosten für von den Pflegeeltern selbst organisierte private Leistungsanbieter (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2002 - 12 E 653/01 -, juris, Leits.
- VG Düsseldorf, 18.09.2015 - 19 K 5531/14
Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2016 - 6 A 347/13
All dies schließt nicht aus, dass sich das Jugendamt im Rahmen seiner vorgenannten Steuerungs- und Gesamtverantwortung dazu entscheidet, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch einen von den Pflegeeltern selbst beautragten Dritten vornehmen zu lassen, und eine dementsprechende Leistungsbewilligung dann durch § 37 Abs. 2 SGB VIII gedeckt sein kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2015 - 19 K 5531/14 -, Rn. 26 ff.; dann einschließlich Reise- und Verpflegungskosten). - BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 16.08
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Beratung und Unterstützung der …
Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2016 - 6 A 347/13
Es dann danach dahinstehen, ob die hier in Anspruch genommene Leistung, nämlich die Teilnahme an einer Tagung, überhaupt eine Hilfe im Sinne von §§ 37, 39 SGB VIII sein kann oder vielmehr wegen fehlender Beteiligung des Jugendamts eine Leistung anderer Art, deren öffentlich-rechtliche Kostenerstattung überhaupt nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2002 - 12 E 653/01 - zu § 37 Abs. 2 SGB VIII; BVerwG, Urteil vom 22.10.2009 - 5 C 16/08 -, BVerwGE 135, 150, juris, Rn. 17 zur möglichen Beschränkung der Inanspruchnahme Dritter durch das Jugendamt).