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   VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN   

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https://dejure.org/2021,54714
VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN (https://dejure.org/2021,54714)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN (https://dejure.org/2021,54714)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - 6 B 1698/21 SN (https://dejure.org/2021,54714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Konsum sog. harter Drogen, unwissentliche Aufnahme

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010, Nr 9.1 Anl 4 FeV 2010
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums sog. harter Drogen; Glaubhaftigkeit des Vorbringens unwissentlicher Einnahme

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - unwissentliche Aufnahme harter Drogen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums harter Drogen - "Aufnahme durch Natursekt” unglaubhaft

  • jurios.de (Kurzinformation)

    "Natursekt"-Fetisch als Begründung für Kokain im Blut nicht ausreichend

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" rechtfertigt die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 - Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 M 103/10 - alle zitiert nach juris).

    Es kann aber regelmäßig selbst dann, wenn die konkrete Einnahme dem Betroffenen verborgen geblieben ist, eine möglichst detaillierte Schilderung der Vorgänge erwartet werden, in deren Rahmen es möglicherweise zu der Drogeneinnahme gekommen sein könnte (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 12 ME 156/09

    Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Regelfall durch den

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die die besondere Gefährlichkeit im Falle des Konsums berücksichtigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 11 CS 19.1066

    Wiedererlangung der Fahreignung nach Drogenkonsum

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    - 11 CS 19.1066 -, juris Rn. 17).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12

    Wiedererlangung der Fahreignung nach offenem bewussten Drogenkonsum

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" rechtfertigt die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 - Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 M 103/10 - alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Ist - wie vorliegend - die Annahme der Nichteignung seitens des Antragsgegners gerechtfertigt, sind die sich aus der sofortigen Vollziehung der Entziehung für den Antragsteller ergebenden negativen Folgen beruflicher und persönlicher Art mit Blick auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und die Rechtsgüter Dritter von ihm hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96-, juris Rn. 51).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2010 - 1 M 103/10

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme harter Drogen hängt nicht von Erreichen

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" rechtfertigt die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 - Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 M 103/10 - alle zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Auszug aus VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21
    Nur das untersuchende Labor kann beantworten, ob es den festgestellten Wert für sicher hält (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2020 - 7 B 2242/20 -, juris Rn. 15).
  • VG Schwerin, 28.10.2022 - 6 A 285/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des - einmaligen - Konsums von Kokain

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses (6 B 1698/21 SN) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 6 A 285/22 SN, 6 B 1698/21 SN sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Dies ergibt sich aus dem toxikologischen Befundbericht des Universitätsklinikums S.H. vom 6. Juli 2021 (ca. 1 ng/ml Benzoylecgonin (Kokain-Abbauprodukt) sowie der Stellungnahme (Anlage 1 zum Schriftsatz des Beklagten vom 12. November 2021 im Verfahren 6 B 1698/21 SN) der Frau Dr. C. des Universitätsklinikums S.H. vom 1. November 2021.

  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss daher den sofortigen Entzug dieser Berechtigung und damit verbundene Erschwernisse in seiner Lebensführung wie unter anderem auch negative berufliche Folgen hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher von seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr für Dritte ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, DVBl. 2002, 1265 = juris Rn. 51 f.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 3.17 -, BayVBl 2019, 279 = juris Rn. 25; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, Blutalkohol 60, 178 = juris Rn. 12; VG Schwerin, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN -, juris Rn. 34).
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