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   VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20 SN   

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VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20 SN (https://dejure.org/2021,5709)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24.02.2021 - 1 A 25/20 SN (https://dejure.org/2021,5709)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 A 25/20 SN (https://dejure.org/2021,5709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20
    Hiergegen richtet sich die durch die Klägerin erhobene Klage mit dem Az. 1 A 2011/19 SN.

    Im Übrigen wiederholen die Beteiligten im Wesentlichen ihren Vortrag aus dem Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN, auf das hinsichtlich der Einzelheiten verwiesen wird.

    Im Übrigen wird hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf die Gerichtsakte in diesem und im Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN sowie auf den Verwaltungsvorgang des W-Wasser- und Abwasserverbandes verwiesen.

    Zwar sind vorliegend die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Alt. 3 IFG M-V erfüllt (vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 24. Februar 2021 im Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN).

    Dies gilt auch im Fall des § 3 Abs. 3 Alt. 3 IFG M-V, wie die Kammer im Einzelnen in ihrer Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN - dargelegt hat.

    Insoweit wird auf das Urteil der Kammer vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN - verwiesen.

  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20
    Anspruchsverpflichteter ist in einem solchen Fall jedoch nicht die Person des Privatrechts, sondern die Behörde, die sich dieser zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient, vgl. § 10 Abs. 1 Satz 3 IFG M-V (vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - 2 K 167.11 -, Rn. 147, juris; Schoch, a.a.O., § 1 Rn. 235; Debus in: BeckOK InfoMedienR, Stand November 2020, 1FG § 1 Rn. 145).
  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

    Die Klägerin erhob ferner am 7. Januar 2020 gegen die Beigeladene Klage unter dem Az. 1 A 25/20 SN.

    Im Übrigen wiederholen die Beteiligten im Verfahren 1 A 25/20 SN im Wesentlichen den Vortrag aus diesem Verfahren.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem und im Verfahren mit dem Az. 1 A 25/20 SN sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

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