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   VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21 SN   

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VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21 SN (https://dejure.org/2022,42808)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24.08.2022 - 7 A 1751/21 SN (https://dejure.org/2022,42808)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24. August 2022 - 7 A 1751/21 SN (https://dejure.org/2022,42808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 23.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Minderjährigkeit als Hindernis der

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Zu allgemeinen Bedenken wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses gegen die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Eigenschaft eines Weges als öffentliche Straße, die nur eine Vorfrage für Verfahren vor den Zivilgerichten ist, wird auf die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 18.07.2014, 3 A 227/13 (juris) sowie das Urteil des BVerwG vom 27.06.1997, 8 C 23.86 (juris) Bezug genommen.

    Anders als in den vorgenannten Fällen des OVG Sachsen (3 A 227/13) und des BVerwG (8 C 23.86) berufen sich die Kläger vorliegend allerdings gerade auch auf ein Interesse gegenüber dem Beklagten an einem ordnungsrechtlichen Einschreiten zu ihren Gunsten und nicht allein auf ein Interesse gegenüber der Beigeladenen zu 1) an der Feststellung der Öffentlichkeit der Ringstraße.

  • OVG Sachsen, 18.07.2014 - 3 A 227/13

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellugn der Eigenschaft eines Wegs als

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Zu allgemeinen Bedenken wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses gegen die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Eigenschaft eines Weges als öffentliche Straße, die nur eine Vorfrage für Verfahren vor den Zivilgerichten ist, wird auf die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 18.07.2014, 3 A 227/13 (juris) sowie das Urteil des BVerwG vom 27.06.1997, 8 C 23.86 (juris) Bezug genommen.

    Anders als in den vorgenannten Fällen des OVG Sachsen (3 A 227/13) und des BVerwG (8 C 23.86) berufen sich die Kläger vorliegend allerdings gerade auch auf ein Interesse gegenüber dem Beklagten an einem ordnungsrechtlichen Einschreiten zu ihren Gunsten und nicht allein auf ein Interesse gegenüber der Beigeladenen zu 1) an der Feststellung der Öffentlichkeit der Ringstraße.

  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Als Beklagte müsste sie den Anspruch der Kläger konsequenterweise mit der Folge anerkennen, dass kein streitiges, der Rechtskraft fähiges Sachurteil (§ 121 VwGO), sondern nur ein Anerkenntnisurteil zu ergehen hätte (§ 173 VwGO i. V. m. § 307 ZPO; vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 07.01.1997, 4 A 20/95, juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung;

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Davon kann dann nicht die Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiterreicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 21. Februar 2008 - 7 C 43.07 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Das BVerwG hat im Urteil vom 26.05.2015, 7 C 17.12 (juris) ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Schließlich sei nach der Rechtsprechung des BVerwG davon auszugehen, dass im Verhältnis von Hoheitsträgern davon auszugehen sei, dass diese ihre - gerichtlich festgestellten - Pflichten erfüllten und deswegen die Feststellungsklage insoweit nicht nachrangig sei (z.B. Urt. V. 27.10.1970, VI C 8.69, BVerwGE 36, 179).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Davon kann dann nicht die Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiterreicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 21. Februar 2008 - 7 C 43.07 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
    Kann die zwischen den Parteien streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch ein Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9).".
  • OLG Rostock, 28.10.2022 - 3 U 13/21

    Notwegerecht bei in einer privaten Ringstraße "gefangenem" Reihenhaus

    Der Senat nimmt ergänzend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 08.09.2022 zum Aktenzeichen 7 A 1751/21 SN Bezug.
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