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   VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16 SN   

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https://dejure.org/2018,30712
VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16 SN (https://dejure.org/2018,30712)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25.01.2018 - 6 A 1255/16 SN (https://dejure.org/2018,30712)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 6 A 1255/16 SN (https://dejure.org/2018,30712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 88 Abs 3 SGB 9, § 85 SGB 9, § 162 VwGO
    Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren; Widerspruch eines Schwerbehinderten gegen eine Kündigung; fehlende Ursächlichkeit des Widerspruchs für die Erledigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kosten einer Rechtsverfolgung im Widerspruchsverfahren - Zustimmung zur Kündigung - Rücknahme des Zustimmungsantrags - Einstellung des Widerspruchsverfahrens - entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Köln, 26.06.2017 - 7 K 109/16

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Selbst wenn man im Wege einer erweiternden Auslegung des § 63 SGB X annimmt, ein Widerspruch sei auch dann "erfolgreich", wenn der Widerspruchsführer sein Rechtsbegehren im Widerspruchsverfahren in irgendeiner Form durchsetzt und hierfür der Widerspruch ursächlich war (vgl. hierzu etwa VG Köln, Urt. v. 26.06.2017 - 7 K 109/16 -, juris Rn. 33 f. unter Hinweis u.a. auf BSG, Urt. v. 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R -, juris Rn. 16 ff.), war der Widerspruch des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht erfolgreich.

    Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Begründung des Widerspruches kann er dann abwarten, bis der Arbeitgeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 23.09.2008 - 3 A 4599/06 -, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 26.06.2017 - 7 K 109/16 -, juris Rn. 59).

    Im vorliegenden Fall folgt ein anderes Ergebnis auch nicht daraus, dass ein Kostenerstattungsanspruch nach dem im Verwaltungsverfahrensrecht ebenfalls anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben grundsätzlich auch dann gegeben ist, wenn die Behörde sach- und treuwidrig anstelle eines erkennbar gebotenen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheides einen Rücknahmebescheid nach § 48 VwVfG erlässt, um der Kostenlast zu entgehen (vgl. VG Köln, Urt. v. 26.06.2017 - 7 K 109/16 -, juris Rn. 36).

  • VG Hannover, 23.09.2008 - 3 A 4599/06

    Sonderkündigungsschutz; Erfolg Kostenerstattung; Erledigung

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Damit hat sich der Kläger zwar erfolgreich gegen die insoweit beabsichtigte Kündigung gewehrt, das Widerspruchsverfahren als solches hat sich aber erledigt, weshalb der Beklagte das Widerspruchsverfahren zu Recht eingestellt hat (vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 23.09.2008 - 3 A 4599/06 -, juris Rn. 16).

    Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Begründung des Widerspruches kann er dann abwarten, bis der Arbeitgeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 23.09.2008 - 3 A 4599/06 -, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 26.06.2017 - 7 K 109/16 -, juris Rn. 59).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 13 K 3877/13

    Vorverfahren ; Notwendigkeit ; Hinzuziehung ; Bevollmächtigter ; Erledigung

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Erledigt sich ein Widerspruch hingegen auf andere Weise, so war er nicht erfolgreich in diesem Sinne (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2014 - 13 K 3877/13 -, juris Rn. 28 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 63 SGB X insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 80 VwVfG, der sich die Kammer anschließt, kommt auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht, der für das Verwaltungsgerichtsverfahren im Falle der Hauptsacherledigung eine Billigkeitsentscheidung bezüglich der Kosten vorsieht (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2014 - 13 K 3877/13 -, juris Rn. 34 ff.).

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.05.1981 - 6 C 121/80 -, juris) zufolge fehlt es in Anbetracht des Umstandes, dass § 80 VwVfG in Kenntnis der Kostenerstattungsproblematik erlassen wurde, an einer planwidrigen Gesetzeslücke, die im Wege einer Analogie geschlossen werden könnte.
  • VG Schwerin, 30.12.2009 - 6 A 857/07

    Rundfunkgebühren: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Der isolierte Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bleibt ohne eine für den Kläger günstige Kostengrundentscheidung, d.h. ohne den hier begehrten Ausspruch der Kostenerstattung, demgegenüber ohne rechtliche Bedeutung (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 30.12.2009 - 6 A 857/07 -, juris Rn. 21).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Selbst wenn man im Wege einer erweiternden Auslegung des § 63 SGB X annimmt, ein Widerspruch sei auch dann "erfolgreich", wenn der Widerspruchsführer sein Rechtsbegehren im Widerspruchsverfahren in irgendeiner Form durchsetzt und hierfür der Widerspruch ursächlich war (vgl. hierzu etwa VG Köln, Urt. v. 26.06.2017 - 7 K 109/16 -, juris Rn. 33 f. unter Hinweis u.a. auf BSG, Urt. v. 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R -, juris Rn. 16 ff.), war der Widerspruch des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht erfolgreich.
  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 12 BV 09.2090

    Steuerberater ist kein förderfähiges Ausbildungsziel nach dem AFBG

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Von einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 167 VwGO hat das Gericht abgesehen, weil es davon ausgeht, dass der Beklagte nicht beabsichtigt, seine ohnehin nur in geringer Höhe angefallenen außergerichtlichen Kosten vor Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zu vollstrecken (vgl. auch VGH München, Urt. v. 20.05.2010 - 12 BV 09.2090 -, juris Rn. 28).
  • VG München, 04.09.2008 - M 15 K 06.2544

    Erledigung des Rechtsstreits im Vorverfahren: Keine Rechtsgrundlage für

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Diese Argumentation ist auf die Vorschrift des § 63 SGB X übertragbar, da dieser insoweit dem § 80 VwVfG nachempfunden wurde und inhaltsgleich ist (vgl. VG München, Urt. v. 04.09.2008 - M 15 K 06.2544 -, juris Rn. 33).
  • VG Köln, 01.08.2017 - 7 K 2941/15

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16
    Aufgrund der besonderen Konstellation in Verfahren des Kündigungsschutzes von Schwerbehinderten, die zu einer Parallelität von Widerspruchsverfahren beim Integrationsamt einerseits und Kündigungsschutzklage andererseits führen kann, ließe sich etwa auch dann die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben erwägen, wenn die Widerspruchsbehörde das Widerspruchsverfahren nicht bearbeitet oder verzögert, um das Ergebnis des arbeitsgerichtlichen Verfahrens abzuwarten und eine Erledigung eintreten zu lassen, obgleich eine Widerspruchsentscheidung zugunsten des Widerspruchsführers angezeigt gewesen wäre (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 01.08.2017 - 7 K 2941/15 -, juris Rn. 52).
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