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   VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21 SN   

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VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21 SN (https://dejure.org/2022,3020)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26.01.2022 - 1 A 1033/21 SN (https://dejure.org/2022,3020)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 1 A 1033/21 SN (https://dejure.org/2022,3020)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Verbraucht in diesem Sinne ist eine Geldleistung u.a. dann, wenn der zu Unrecht gezahlte Betrag für eine verhältnismäßig geringfügige Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wird, nicht aber, wenn er ganz oder teilweise zur Schuldentilgung oder für Anschaffungen verwendet wird, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 15/91 -, Rn. 11 - 12, juris; BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, Rn. 8, juris).

    Bei relativ geringen Beträgen monatlicher Überzahlungen über einen langen Zeitraum kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings ohne Weiteres angenommen werden, dass die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, Rn. 8, juris).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Beamten, kann auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, Rn. 19 - 20, juris).

  • BVerwG, 12.06.2008 - 7 B 24.08

    Feststellungsklage, allgemeine Leistungsklage, Gemeinde, FFH-Richtlinie,

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Deshalb ist eine Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen drohende Verwaltungsakte in Form einer - vorbeugenden - Feststellungsklage grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 7 B 24/08 -, Rn. 10, juris).

    Ob die Voraussetzungen für eine derartige Ausnahme vorliegen, bestimmt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 7 B 24/08 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95

    Marinezulage; Versetzung; Kommandierung; Abordnung; Seegehende Einheit;

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Insoweit werden gesetzliche Vorschriften über die Abgrenzung von Zulagen Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzen, wenn sie sich als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65, 141-151, Rn. 31; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. März 1996 - 3 L 206/95 -, Rn. 15, juris).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz läge nur vor, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr zu vereinbaren wäre, so dass ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlte (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. März 1996 - 3 L 206/95 -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Nachträglicher Rechtsschutz ist ausnahmsweise dann unzumutbar, wenn die Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Maßnahme selbst besteht, sodass ein nachträglicher Rechtsschutz im Ergebnis bedeutungslos wäre, insbesondere später nicht mehr ausräumbare Rechtsnachteile oder ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 5/85 -, Rn. 25, juris; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 105).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Die Rechtsfehlerhaftigkeit der Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG hat die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15/10 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2002 - 2 L 24/01

    Rückforderung von Beamtenbezügen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Beamtenbesoldungsgesetz

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Der Begriff "zuviel gezahlt" entspricht sinngemäß dem Begriff "ohne rechtlichen Grund" in § 812 Abs. 1 BGB (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 2 L 24/01 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Bereicherung liegt bei dem Empfänger der Überzahlung, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. Oktober 2020 - 1 L 23/20 -, Rn. 32 ff., juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände sei in diesen Fällen allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 5 LB 85/13 -, Rn. 36, juris).
  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Liegt hingegen kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 24/17 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7/19 -, Rn. 33, juris; zu wechselseitig grob fahrlässigem Verhalten: BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, Rn. 35, juris).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Auszug aus VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21
    Liegt hingegen kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 24/17 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7/19 -, Rn. 33, juris; zu wechselseitig grob fahrlässigem Verhalten: BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, Rn. 35, juris).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 15.91

    Rücknahme - Verwendung - Verbrauch

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten

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