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   VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38690
VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19 SN (https://dejure.org/2020,38690)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26.11.2020 - 1 A 1598/19 SN (https://dejure.org/2020,38690)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26. November 2020 - 1 A 1598/19 SN (https://dejure.org/2020,38690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer-Meldeportal: "Neutrale Schule" der AfD bleibt verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage gegen DSGVO-Verbot des AfD-Internetportals "neutrale Schule" erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Schwerin, 02.12.2019 - 1 B 1568/19

    Antrag der AfD auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Einen am 16. September 2019 gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 1568/19 SN - abgelehnt.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 1 B 1568/19 SN) deutlich gemacht hat, kommt im vorliegenden Fall dem Datenschutz nicht allein wegen der gesetzlichen Wertung des Art. 9 DS-GVO besonderes Gewicht zu, sondern insbesondere auch deswegen, weil er den sich aus Art. 7 GG ergebenden staatlichen Erziehungsauftrag insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG betrifft (vgl. auch § 85 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 SchulG M-V).

  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Die Datenkategorie "politische Meinungen" in diesem Sinne ist weit gefasst und umfasst allgemein- und parteipolitische Überzeugungen und Äußerungen ebenso wie die Mitgliedschaft in einer Partei oder Bürgerbewegung, die Ablehnung eines bestimmten Politikers oder Politikprogrammes sowie jegliche Form der politischen Betätigung (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 07. Oktober 2019 - 5 Bf 279/17 -, Rn. 74, juris).

    Dazu muss der Betroffene die Daten aufgrund eines unzweideutigen, bewussten Willensaktes der Öffentlichkeit, also der Allgemeinheit im Sinne eines individuell nicht bestimmbaren Personenkreises, mitgeteilt haben (vgl. Schiff in: Ehmann/Selmayr, a.a.O., Art. 9 Rn. 45; Hamburgisches OVG, Urteil vom 07. Oktober 2019 - 5 Bf 279/17 -, Rn. 78, juris).

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Er erstreckt sich vielmehr auf die Tätigkeit der Parteien schlechthin, die - unbeschadet spezifischer Wahlkampfaktivitäten und der formalen Teilnahme an Wahlen als besonders verdichteter Formen dieser Tätigkeit - "außerhalb von Wahlen und während derselben die gleiche" ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 09. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264 ff., Rn. 90).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Ein Lehrer ist nicht verpflichtet, seine politische Meinung zu verbergen, wenn er darauf bedacht ist, dass eine sachbezogene Auseinandersetzung mit der behandelten politischen Problematik stattfindet und die Schüler dadurch befähigt werden, sich selbständig ein eigenes fundiertes Urteil zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50/88 -, BVerwGE 84, 292 ff., Rn. 24; BAG, Urteil vom 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 -, BAGE 38, 85 ff., Rn. 30).
  • OLG Naumburg, 07.11.2019 - 9 U 39/18

    Medikamentenhandel über Amazon-Marktplace II, Apothekenvertrieb über Marketplace

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Angesichts des Wortlauts des Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO ("ausdrücklich eingewilligt") erfüllt eine konkludente Einwilligung die Voraussetzung dieser Vorschrift nicht (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07. November 2019 - 9 U 39/18 -, Rn. 70, juris).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Ein Lehrer ist nicht verpflichtet, seine politische Meinung zu verbergen, wenn er darauf bedacht ist, dass eine sachbezogene Auseinandersetzung mit der behandelten politischen Problematik stattfindet und die Schüler dadurch befähigt werden, sich selbständig ein eigenes fundiertes Urteil zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50/88 -, BVerwGE 84, 292 ff., Rn. 24; BAG, Urteil vom 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 -, BAGE 38, 85 ff., Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Das Grundgesetz gewährleistet durch Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 21 und Art. 38 GG die Chancengleichheit der Parteien und sichert damit den freien Wettbewerb der Parteien und die Teilnahme an der politischen Willensbildung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 9 S 499/11 -, Rn. 5, juris).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes macht es erforderlich, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11 ff., Rn. 42 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 U 193/17

    Datenschutz im Internet: Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch gegen

    Auszug aus VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19
    Sie erfolgt allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der besonderen Datenkategorien (vgl. Sydow, Europäische Datenschutzgrundverordnung, 2. Auflage 2018, Art. 9 Rn. 1; Schiff in: Ehmann/Selmayr, a.a.O., Art. 9 Rn. 1; OLG Frankfurt, Urteil vom 06. September 2018 - I-16 U 193/17 -, Rn. 65, juris).
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