Rechtsprechung
   VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21826
VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19 SN (https://dejure.org/2020,21826)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28.01.2020 - 7 B 2101/19 SN (https://dejure.org/2020,21826)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 7 B 2101/19 SN (https://dejure.org/2020,21826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,21826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2013 - 3 M 224/13

    Abfallbeseitigungsrecht: Straßenabbruchmaterial als Abfall zur Verwertung;

    Auszug aus VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19
    Da der Tenorpunkt 2. des Bescheids, der von der Inbetriebnahme "weiterer" Geräte handelt, nicht der angeordneten sofortigen Vollziehung unterliegt, ist die Zwangsgeldandrohung dergestalt zu verstehen, dass sie nur hinsichtlich der beiden bereits aufgestellten Geräte vollziehbar ist, die - da ihre Entfernung nicht verfügt ist - jedenfalls nicht betriebsbereit angetroffen werden dürfen (im Übrigen s. die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 16. Dezember 2013 - 3 M 224/13 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2014, S. 182 [184], und vom 3. Dezember 2007 - 3 O 106/07 -, juris Rdnr. 3, wonach eine mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung hinsichtlich ihrer Vollziehbarkeit deren Schicksal teilt; anders noch mit Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 2 SOG M-V der Beschluss vom 19. Juni 1997 - 3 M 115/96 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 1997, S. 1027 [1029]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1997 - 3 M 115/96

    Untersagung rechtswidriger Abfalllagerungen: Klärschlamm-Abfall zur Verwertung -

    Auszug aus VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19
    Da der Tenorpunkt 2. des Bescheids, der von der Inbetriebnahme "weiterer" Geräte handelt, nicht der angeordneten sofortigen Vollziehung unterliegt, ist die Zwangsgeldandrohung dergestalt zu verstehen, dass sie nur hinsichtlich der beiden bereits aufgestellten Geräte vollziehbar ist, die - da ihre Entfernung nicht verfügt ist - jedenfalls nicht betriebsbereit angetroffen werden dürfen (im Übrigen s. die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 16. Dezember 2013 - 3 M 224/13 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2014, S. 182 [184], und vom 3. Dezember 2007 - 3 O 106/07 -, juris Rdnr. 3, wonach eine mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung hinsichtlich ihrer Vollziehbarkeit deren Schicksal teilt; anders noch mit Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 2 SOG M-V der Beschluss vom 19. Juni 1997 - 3 M 115/96 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 1997, S. 1027 [1029]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auszug aus VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19
    Dies führt auch zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Auslagen: § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 des Landesverwaltungskostengesetzes - VwKostG M-V - ist ebenso wie Absatz 2 der Vorschrift - die vorliegend für eine Auslagenerhebung allein in Betracht käme - nicht auf Amtshandlungen anzuwenden, für die kein Gebührentatbestand geregelt ist (s. das Urteil des OVG M-V vom 30. Januar 2013 - 3 L 93/09 -, NordÖR 2013, S. 525 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2007 - 3 O 106/07

    Kein Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei verbundener Zwangsgeldandrohung nach

    Auszug aus VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19
    Da der Tenorpunkt 2. des Bescheids, der von der Inbetriebnahme "weiterer" Geräte handelt, nicht der angeordneten sofortigen Vollziehung unterliegt, ist die Zwangsgeldandrohung dergestalt zu verstehen, dass sie nur hinsichtlich der beiden bereits aufgestellten Geräte vollziehbar ist, die - da ihre Entfernung nicht verfügt ist - jedenfalls nicht betriebsbereit angetroffen werden dürfen (im Übrigen s. die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 16. Dezember 2013 - 3 M 224/13 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2014, S. 182 [184], und vom 3. Dezember 2007 - 3 O 106/07 -, juris Rdnr. 3, wonach eine mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung hinsichtlich ihrer Vollziehbarkeit deren Schicksal teilt; anders noch mit Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 2 SOG M-V der Beschluss vom 19. Juni 1997 - 3 M 115/96 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 1997, S. 1027 [1029]).
  • VGH Hessen, 07.02.2011 - 8 B 2454/10

    Spielgeräte - Betriebsuntersagung ohne Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Auszug aus VG Schwerin, 28.01.2020 - 7 B 2101/19
    54.2.1 des "Streitwertkatalogs 2013" (vgl. etwa den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2011 - 8 B 2454/10 -, juris pr. und Rdnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht