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   VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19 SN   

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https://dejure.org/2020,7853
VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19 SN (https://dejure.org/2020,7853)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28.02.2020 - 4 A 340/19 SN (https://dejure.org/2020,7853)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 4 A 340/19 SN (https://dejure.org/2020,7853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 11 Abs 1 S 2 FeV
    Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne; Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei festgestellten Alkoholmarker, einer Giftfestigkeit oder Fehlens alkoholbedingter Ausfallerscheinungen bei einer Alkoholfahrt unter 1,6 ...

  • bussgeldsiegen.de

    Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 3 M 291/18

    Vorliegen aussagekräftiger Umstände für die Annahme von Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Selbst wenn eine "Giftfestigkeit" bzw. das Fehlen von Ausfallerscheinungen nach erheblichem Konsum von Alkohol anlässlich einer Trunkenheitsfahrt ausreichen sollte (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 23 f.), läge diese beim Kläger nicht vor.

    Nach dem Stand der Alkoholforschung ist davon auszugehen, dass Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit haben, regelmäßig an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden und zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören, die im Straßenverkehr doppelt so häufig alkoholauffällig werden wie andere Personen (OVG Greifswald, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Eine einmalig gebliebene Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 6 Promille genügt ohne zusätzliche aussagekräftige Umstände nicht, um als sonstige Tatsache im Sinne dieses Tatbestands die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (BVerwG, Urt. v. 6. April 2017 - 3 C 24/15 -, juris Rn. 16, entsprechend in der Parallelentscheidung vom gleichen Tag - 3 C 13/16 - OVG Greifswald, Beschl. v. 19. März 2019, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Aus der Nichtbeibringung eines von der Fahrerlaubnisbehörde verlangten Gutachtens darf aber nur dann auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden, wenn die Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig, namentlich anlassbezogen und verhältnismäßig, war und die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ohne ausreichenden Grund erfolgte (OVG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Sept. 2015 - 6 L 2768/15 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Unter Alkoholmissbrauch ist dabei nicht - wie umgangssprachlich - der übermäßige, die gesellschaftlich anerkannte Norm übersteigende oder aus medizinischen Gründen bedenkliche Gebrauch von Alkohol - im Folgenden: Alkoholabusus - zu verstehen (OVG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2015, a. a. O., Rn. 7).

    Vielmehr müssen weitere tatsächliche Umstände hinzukommen, die in der Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik bei realistischer Betrachtung die Annahme rechtfertigen, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (OVG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Sept. 2015, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Eine einmalig gebliebene Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 6 Promille genügt ohne zusätzliche aussagekräftige Umstände nicht, um als sonstige Tatsache im Sinne dieses Tatbestands die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (BVerwG, Urt. v. 6. April 2017 - 3 C 24/15 -, juris Rn. 16, entsprechend in der Parallelentscheidung vom gleichen Tag - 3 C 13/16 - OVG Greifswald, Beschl. v. 19. März 2019, a. a. O., Rn. 21).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Eine einmalig gebliebene Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 6 Promille genügt ohne zusätzliche aussagekräftige Umstände nicht, um als sonstige Tatsache im Sinne dieses Tatbestands die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (BVerwG, Urt. v. 6. April 2017 - 3 C 24/15 -, juris Rn. 16, entsprechend in der Parallelentscheidung vom gleichen Tag - 3 C 13/16 - OVG Greifswald, Beschl. v. 19. März 2019, a. a. O., Rn. 21).
  • OVG Saarland, 18.06.2004 - 1 Q 1/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anordnung zur Beibringung eines

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Dabei folgt das Gericht nicht der Rechtsauffassung im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juni 2004 (- 1 Q 1/04 -, zfs 2005, 106).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 6 L 2768/15

    Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille und Anzeichen starker Alkoholgewöhnung

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Aus der Nichtbeibringung eines von der Fahrerlaubnisbehörde verlangten Gutachtens darf aber nur dann auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden, wenn die Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig, namentlich anlassbezogen und verhältnismäßig, war und die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ohne ausreichenden Grund erfolgte (OVG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Sept. 2015 - 6 L 2768/15 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951

    Keine Anzeichen für Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Auch ein nach dem verkehrsärztlichen Gutachten deutlich erhöhter Alkoholmarker wie der Gamma-GT-Wert (s. o.) gibt allein noch keinen hinreichenden Aufschluss über einen möglicherweise bestehenden Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne, weil sich hieraus nur ergibt, dass der Betroffene - ohne abhängig zu sein - hohe Alkoholmengen konsumiert, es aber dennoch nicht ausgeschlossen ist, dass er nach Alkoholkonsum strikt vom Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr absieht (VG Bayreuth, Beschl. v. 27. Sept. 2018 - B 1 S 18.951 -, juris Rn. 36; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 13 FeV Rn. 12; Dauer, in: Hentschel et al., Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 13 FeV Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Zwingt diese Vorschrift zur Anordnung einer Begutachtung des Fahrerlaubnisinhabers, so sind diese Eignungszweifel durch Vorlage eines positiven Gutachtens auszuräumen (vgl. für die Situation eines Fahrerlaubnisbewerbers OVG Greifswald, Beschl. v. 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urt. v. 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; Beschl. der Kammer v. 1. März 2018 - 4 B 4675/17 SN -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
    Zwingt diese Vorschrift zur Anordnung einer Begutachtung des Fahrerlaubnisinhabers, so sind diese Eignungszweifel durch Vorlage eines positiven Gutachtens auszuräumen (vgl. für die Situation eines Fahrerlaubnisbewerbers OVG Greifswald, Beschl. v. 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urt. v. 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; Beschl. der Kammer v. 1. März 2018 - 4 B 4675/17 SN -).
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