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   VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18 SN   

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VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18 SN (https://dejure.org/2020,30727)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28.07.2020 - 7 A 1164/18 SN (https://dejure.org/2020,30727)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 7 A 1164/18 SN (https://dejure.org/2020,30727)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Schwerin, 07.11.2018 - 7 A 3410/16

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Allerdings entspräche auch die Anfechtung der gesamten erteilten, den Kläger begünstigenden Erlaubnis nicht dem klägerischen Willen; der hauptweise formulierte Klageantrag ist daher entsprechend § 86 Abs. 3 und § 88 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - dahingehend auszulegen, dass, wie erkannt, die erteilte Erlaubnis nur teilweise, nämlich hinsichtlich der Dauer der Befristung, angefochten und im Übrigen mit einer Verpflichtungsklage in Fortsetzung des behördlichen Antragsverfahrens eine längere Geltungsdauer hierfür erstrebt wird (vgl. auch das Urteil der Kammer vom 7. November 2018 - 7 A 3410/16 SN -, juris).

    Gegen die - von Klägerseite noch schriftsätzlich in Frage gestellte - verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erlaubnisbedürftigkeit des Spielhallenbetriebs auch nach und aufgrund Regelungen des GlüStV ist nämlich, ebenso wie gegen die insoweit geltenden Beschränkungen, auch der Geltungsdauer der Erlaubnisse, nach gefestigter Rechtsprechung auch der Kammer (s. etwa die Urteile vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, vom 7. November 2018 - 7 A 3410/16 SN -, vom 21. November 2018 - 7 A 1705/18 SN - und vom 15. März 2019 - 7 A 1027/18 SN -, jeweils juris) nichts zu erinnern.

    Zu beachten ist, dass der klägerischen Spielhalle an einem nach GlüStV und GlüStVAG M-V "unproblematischen" Standort gerade angesichts des späten Beginns der Geltungsdauer der streitigen Erlaubnis grundsätzlich eine bessere Behandlung zustand als einer "Problemspielhalle", die Abstandsgebote verletzte (s. das Urteil der Kammer vom 7. November 2018 - 7 A 3410/16 SN -, juris Rdnr. 22).

    Anders als in, z. T. gerichtshängigen, Parallelfällen ist im Streitfall nämlich auch weder ersichtlich, dass eine kurze Befristung der Erlaubnis zum Zwecke der Beobachtung einer Lageentwicklung, etwa des Bestands von "Konkurrenzspielhallen" im 500-m-Bereich, von - gar vor Gericht verteidigten - ursprünglichen "Mehrfachkonzessionen" des Erlaubnisantragstellers oder wegen einer Ansiedlung durch die Abstandsgebote geschützter Schulen, ermessensgerecht sein könnte, noch dass - wie im Parallelfall 7 A 3410/16 SN - beklagtenseits eine Ordnung der für die Ansiedlung von Spielhallen in Betracht kommenden Teile des Stadtgebiets durch bodenordnerische oder städtebauliche Planungs- und Gestaltungsmittel bereits konkret unternommen worden wäre, was die Absicherung der behördlichen Handlungsfreiheit durch eine kürzere Fristbestimmung rechtfertigen könnte.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 7. März 2017 (1 BvR 1314/12 u. a.) einen Befristungszeitraum von fünf Jahren für angemessen gehalten, u. a. wegen des besonderen sozialen Bezugs des Glücksspielsektors (u. a. Spielsucht).

    Gleiches gilt für den vom Beklagten zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 (amtliche Sammlung BVerfGE 145, S. 20 ff.), der bezogen hierauf die Angemessenheit der bereits durch § 29 GlüStV vorgezeichneten fünfjährigen Übergangsfrist prüft.

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Die vom Beklagten im gerichtlichen Verfahren zur Rechtfertigung kurzer Befristungen zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Beschluss vom 14. September 2017 - M 16 S 17.3330 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris) ergingen aber, zudem vor dem Hintergrund abweichenden Landesrechts, zu "Problemspielhallen".
  • VG München, 13.10.2015 - M 16 K 14.4009

    Erlaubnis, Spielhalle, Befristung, Gebührenbemessung, Erlaubnisbescheid

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Hierauf stützt sich das Gericht auch in seinem vom Beklagten zitierten Urteil vom 13. Oktober 2015 - M 16 K 14.4009 - (juris Rdnr. 15), zusammen (juris Rdnr. 14) mit dem ebenfalls vom Beklagten zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 26. März 2014 - 22 ZB 14.221 -.
  • VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18
    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Eine bloße Anfechtung allein der erfolgten Befristung gemäß dem Hilfsantrag könnte im Erfolgsfall nur zu dem bereits nach § 24 Abs. 2 Satz 2 GlüStV offensichtlich unrechtmäßigen Ergebnis einer fehlenden Befristung der Erlaubnis und damit einer eindeutig rechtswidrigen Neudefinition des Erlaubnisinhalts führen und wäre daher nicht statthaft (vgl. etwa, zu § 9 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rdnr. 68 m. w. Nachw., und zu Härtefallbefreiungsvorschriften des Rheinland-Pfälzer Landesrechts den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15. April 2020 - 1 K 230/19.MZ -, juris Rdnr. 36; allgemein s. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris; a. A. dagegen das Verwaltungsgericht Minden im Urteil vom 16. Oktober 2019 - 3 K 2045/18 -, juris Rdnr. 17 ff.).
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Eine bloße Anfechtung allein der erfolgten Befristung gemäß dem Hilfsantrag könnte im Erfolgsfall nur zu dem bereits nach § 24 Abs. 2 Satz 2 GlüStV offensichtlich unrechtmäßigen Ergebnis einer fehlenden Befristung der Erlaubnis und damit einer eindeutig rechtswidrigen Neudefinition des Erlaubnisinhalts führen und wäre daher nicht statthaft (vgl. etwa, zu § 9 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rdnr. 68 m. w. Nachw., und zu Härtefallbefreiungsvorschriften des Rheinland-Pfälzer Landesrechts den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15. April 2020 - 1 K 230/19.MZ -, juris Rdnr. 36; allgemein s. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris; a. A. dagegen das Verwaltungsgericht Minden im Urteil vom 16. Oktober 2019 - 3 K 2045/18 -, juris Rdnr. 17 ff.).
  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479

    Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Die vom Beklagten angeführte weitere bayerische Rechtsprechung überzeugt nicht bzw. ist auf den Streitfall nicht übertragbar: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. Dezember 2013 - M 16 K 13.1477 - stellte bei seiner Billigung einer vierjährigen Geltung der im März 2013 erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine (weitgehend) "unproblematische" Spielhalle maßgeblich auf die glücksspielrechtliche Genehmigungspraxis der beklagten Behörde in anderen Bereichen mit dem Ergebnis einer Einpassung des Erlaubniszeitraums in ein "Fristensystem" des GlüStV ab, innerhalb dessen Geltung noch eine weitere vierjährige Erlaubnis stattfinden könne (juris Rdnr. 19; zust. das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg im Urteil vom 27. Februar 2020 - RN 5 K 19.1479 -, juris Rdnr. 46).
  • VG Koblenz, 24.10.2018 - 2 K 49/18

    Anwendungsbereich des Mindestabstandsgebots; Pflicht zur Befristung der

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Im Streitfall besteht indessen keine Notwendigkeit einer Befreiung im Sinne von § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV und § 11b GlüStVAG M-V. Der Beklagte verkannte den gesetzlichen Rahmen seiner Ermessensentscheidung (so auch im klägerseits zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Oktober 2018 - 2 K 49/18.KO -, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht 2019, S. 91 [93]).
  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 1 K 817/18

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre; erstmalige

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    In diesem wurde die grundsätzliche Verhältnismäßigkeit einer Befristung der Erlaubnis mit dem Anliegen einer Evaluation der geltenden Regelungen und der örtlichen Entwicklung sowie den umfassenden Kontrollmöglichkeiten bei einer erforderlichen Neubeantragung einer (Anschluss-)Konzession begründet; mangels entsprechender Rüge im verbeschiedenen Antrag auf Zulassung der Berufung beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof indessen nicht mit der Angemessenheit der im konkreten Einzelfall erfolgten Befristung (juris Rdnr. 20; das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Annahme der regelmäßigen Angemessenheit einer fünfjährigen Befristung in seinem Urteil vom 6. März 2020 - 1 K 817/18 -, juris, nicht beanstandet [Rdnr. 62 ff.]).
  • VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis;

    Auszug aus VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18
    Eine bloße Anfechtung allein der erfolgten Befristung gemäß dem Hilfsantrag könnte im Erfolgsfall nur zu dem bereits nach § 24 Abs. 2 Satz 2 GlüStV offensichtlich unrechtmäßigen Ergebnis einer fehlenden Befristung der Erlaubnis und damit einer eindeutig rechtswidrigen Neudefinition des Erlaubnisinhalts führen und wäre daher nicht statthaft (vgl. etwa, zu § 9 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rdnr. 68 m. w. Nachw., und zu Härtefallbefreiungsvorschriften des Rheinland-Pfälzer Landesrechts den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15. April 2020 - 1 K 230/19.MZ -, juris Rdnr. 36; allgemein s. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris; a. A. dagegen das Verwaltungsgericht Minden im Urteil vom 16. Oktober 2019 - 3 K 2045/18 -, juris Rdnr. 17 ff.).
  • VG Schwerin, 22.04.2015 - 7 A 382/13

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Spielhalle in Gebäude mit

  • VG München, 17.12.2013 - M 16 K 13.1477
  • VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13

    Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen

  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 7 A 1705/18

    Versagung von Spielhallenerlaubnissen (nicht hinreichender Abstand zu

  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen;

  • VG München, 14.09.2017 - M 16 S 17.3330

    Betrieb mehrerer Spielhallen in einem Gebäude

  • VGH Bayern, 26.03.2014 - 22 ZB 14.221

    Befristung der Spielhallenkonzession

  • VG Schwerin, 25.03.2019 - 7 A 1027/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis bei Verletzung des Abstandsgebots gegenüber

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