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VG Schwerin, 28.07.2022 - 6 B 1038/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 28.07.2022 - 6 B 1038/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 28. Juli 2022 - 6 B 1038/22 SN - wird zurückgewiesen.Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. Juli 2022 - 6 B 1038/22 SN - hat das Verwaltungsgericht Schwerin den dagegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.