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   VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SN   

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VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SN (https://dejure.org/2022,38570)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28.12.2022 - 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SN (https://dejure.org/2022,38570)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SN (https://dejure.org/2022,38570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 151 S 1 VwGO, § 11 Abs 3 S 2 RVG, § 151 S 2 VwGO, § 11 Abs 5 S 1 RVG, § 162 S 2 VwGO
    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

  • JurPC

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs. 3 S. 2 mittels Online-Fax

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (55)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hat mit Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (BGHZ 144, 160, juris Rn. 15 f.) entschieden, dass die Übermittlung bestimmender Schriftsätze auch durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts zulässig ist.

    An der Maßgeblichkeit auch der Hinweis-Variante aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - hat sich damit nichts geändert (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 -, juris Rn. 26; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 14 Ta 410/21 -, juris Rn. 11; LAG Nürnberg, Urteil vom 28. Mai 2021 - 8 Sa 310/20 -, juris Rn. 26).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 - (NJW 2002, 3534, juris Rn. 25 ff.) unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (BGHZ 144, 160) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahre 2000 dargelegt, dass die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.

    Bereits der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes habe in seinem Beschluss vom 5. April 2000 (GemS-OGB 1/98) darauf hingewiesen, dass ausgehend vom Zweck des Schriftformerfordernisses die Person des Erklärenden über die Konstellation der eingescannten Unterschrift hinaus auch bei einer anderen Gestaltung des Computerfaxes eindeutig bestimmt sein könne, und insoweit ausdrücklich den Fall angeführt, in dem darauf hingewiesen werde, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (BGHZ 144, 160, 165), ohne dass dies abschließend gemeint sei.

    "... Bei dieser von dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. BGHZ 144, 160 ) für zulässig erachteten Form wird eine mit der Textverarbeitung eines Computers erstellte Datei unmittelbar aus dem Computer an das Faxgerät des Gerichts übermittelt.

    Dem Zweck der Rechtssicherheit kann hier aber nach Auffassung des Gemeinsamen Senats insbesondere dadurch ausreichend Rechnung getragen werden, dass der zu übermittelnden Datei eine eingescannte Unterschrift angefügt wird (vgl. BGHZ 144, 160 ).

    Die Einführung des § 55a VwGO hat an dem Grundsatz, dass die prozessrechtlich grundsätzlich erforderliche Schriftform bei einer Übermittlung per Online-Fax auch auf andere Weise als durch die Verwendung einer eingescannten Unterschrift oder einen Hinweis im Sinne des Beschlusses vom 5. April 2000 (BGHZ 144, 160) gewahrt werden kann, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen zur Einbringung in den Rechtsverkehr festgestellt werden kann, ebenfalls nichts geändert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. März 2006 - 8 B 8/06 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Auch ohne jede eigenhändige Namenszeichnung kann sich nämlich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare und damit dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit genügende Gewähr sowohl für die Urheberschaft als auch für den Willen ergeben, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 -, BVerwGE 81, 32, juris Rn. 10).

    Letztlich hat der Bundesgerichtshof diese Frage in dem Urteil vom 10. Mai 2005 nicht abschließend entschieden (vgl. insoweit auch Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 129 Rn. 11a.) Vielmehr hat er nach der Feststellung, dass die Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des klägerischen Prozessbevollmächtigten mit der daruntergesetzten Bezeichnung "Rechtsanwalt" am Ende des Computer-Faxes als solche nicht den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Halbsatz 2 ZPO 2001 genügt, weiter geprüft, ob das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift, deren grundsätzliches Erfordernis kein Selbstzweck sei, wegen des Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sei, und sich dabei nicht nur auf die "ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), sondern auch des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183) und grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03 -, BGH-Report 2004, 406)" berufen.

    "Dem Erfordernis der Schriftlichkeit der Klageerhebung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann vielmehr auch ohne eigenhändige Namenszeichnung genügt sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft des Klägers und dessen Willen ergibt, die Klageschrift in den Verkehr zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 m.w.N. zur Rechtsprechungsentwicklung; vgl. auch Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 81 Rn. 8).

    Gewährleistet sein muss dabei, dass nicht nur ein Entwurf, sondern eine gewollte Prozesserklärung vorliegt und dass diese Erklärung von einer bestimmten Person herrührt, die die Verantwortung für den Inhalt übernimmt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38 und vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 ).

    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung dem jeweiligen technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung getragen und auch die Übermittlung von bestimmenden Schriftsätzen durch Telegramm, Fernschreiben (Telex), Telebrief, Telefax (Telekopie) und Computerfax trotz des Fehlens eines eigenhändig unterschriebenen Originalschriftstücks als dem Schriftformerfordernis genügend anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38 und vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 ; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1.98 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 S. 2 ff.; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 81 Rn. 8a).".

  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Ein wesentlicher Anhaltspunkt kann insoweit bereits die Lesbarkeit der Nummer des Übermittlungsgerätes auf einem ohne eigenhändige Unterschrift übermittelten Schriftsatz sein (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 -, juris Rn. 7, NJW 1997, 1254).

    Letztlich hat der Bundesgerichtshof diese Frage in dem Urteil vom 10. Mai 2005 nicht abschließend entschieden (vgl. insoweit auch Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 129 Rn. 11a.) Vielmehr hat er nach der Feststellung, dass die Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des klägerischen Prozessbevollmächtigten mit der daruntergesetzten Bezeichnung "Rechtsanwalt" am Ende des Computer-Faxes als solche nicht den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Halbsatz 2 ZPO 2001 genügt, weiter geprüft, ob das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift, deren grundsätzliches Erfordernis kein Selbstzweck sei, wegen des Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sei, und sich dabei nicht nur auf die "ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), sondern auch des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183) und grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03 -, BGH-Report 2004, 406)" berufen.

    Nach der Lebenserfahrung bedient sich ein Rechtsmittelführer der modernen Kommunikationsmöglichkeiten gerade zur Vermeidung sonst drohender Fristüberschreitungen (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 -, juris Rn. 7; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 Ws 218/12 -, juris Rn. 20 zur Zulässigkeit der Berufungseinlegung per "SMS-to-Fax-Service"; Skrobotz, jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 5).

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19

    Elektronisches Dokument, Fax, Schriftform

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Gemäß dem auch von § 173 VwGO erfassten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3) § 130 Nr. 6 ZPO 2001 sollen die vorbereitenden Schriftsätze die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie enthalten.

    An der Maßgeblichkeit auch der Hinweis-Variante aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - hat sich damit nichts geändert (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 -, juris Rn. 26; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 14 Ta 410/21 -, juris Rn. 11; LAG Nürnberg, Urteil vom 28. Mai 2021 - 8 Sa 310/20 -, juris Rn. 26).

    Dokumente, die auf diesem Wege übermittelt werden, zählen zu den schriftlichen Dokumenten, auch wenn sie elektronisch über das Internet oder ein Web-Interface übertragen werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Skrobotz, jurisPR-ITR 22/2019 Anm. 2; FG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 8 V 2/22 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Letztlich hat der Bundesgerichtshof diese Frage in dem Urteil vom 10. Mai 2005 nicht abschließend entschieden (vgl. insoweit auch Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 129 Rn. 11a.) Vielmehr hat er nach der Feststellung, dass die Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des klägerischen Prozessbevollmächtigten mit der daruntergesetzten Bezeichnung "Rechtsanwalt" am Ende des Computer-Faxes als solche nicht den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Halbsatz 2 ZPO 2001 genügt, weiter geprüft, ob das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift, deren grundsätzliches Erfordernis kein Selbstzweck sei, wegen des Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sei, und sich dabei nicht nur auf die "ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), sondern auch des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183) und grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03 -, BGH-Report 2004, 406)" berufen.

    Nach wie vor maßgeblich ist damit auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wahrung der Klagefrist per Btx-Mitteilung (Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79/94 -, juris Rn. 9 f.), in der zu den Umständen, aus denen sich die Urheberschaft und der Wille zur Einbringung der Mitteilung in den Rechtsverkehr hinreichend sicher ergaben, u.a. ausgeführt wird:.

  • LG Offenburg, 15.06.2021 - 2 S 7/20

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Honorarklage

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Ebenso wenig verkennt das Gericht, dass die Erteilung einer umfassenden Vollmacht ein Indiz dafür sein kann, dass das Mandat nicht beschränkt war (so etwa LG Offenburg, Endurteil vom 15. Juni 2021 - 2 S 7/20 -, BeckRS 2021, 14438.

    Im Falle einer Honorarklage dürfte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen den Parteien ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist, grundsätzlich der klagende Rechtsanwalt tragen (vgl. Redaktion FD-RVG FD-RVG 2021, 440113, Anm. zu LG Offenburg, Endurteil vom 15. Juni 2021 - 2 S 7/20 - AG St. Wendel, Urteil vom 30.05.2012 - 4 C 58/12 (07)).

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13

    Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Die Vergütungsfestsetzung ist jedoch dann abzulehnen, wenn das Vorbringen erkennen lässt, dass die Einrede oder Einwendung auf konkrete, tatsächliche Umstände gestützt wird, die sich auf die Besonderheiten des konkreten Falles beziehen und jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, dass der Anspruch des Rechtsanwalts aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 5 KO 121/13 -, juris Rn. 33).

    Diese soll für sich allein im Rechtssinne lediglich die Bevollmächtigung dokumentieren und nicht das ihr zugrundeliegende Auftragsverhältnis "beweisen" (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 5 KO 121/13 -, juris Rn. 23; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Ta 14/12 -, juris Rn. 13 a.E.).

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    In Betracht kommt nämlich auch, dass sie lediglich zur Informationsbeschaffung im Rahmen eines Beratungsauftrags dient (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2016, 347/348; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 -, juris Rn. 8 f; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 4 W 120/15 -, juris Rn. 12 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 W 12/13 -, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2009 - 5 W 23/09 -, BeckRS 2009, 87810).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass der tatsächlich entfalteten konkreten Tätigkeit eines Rechtsanwalts indizielle Wirkung im Hinblick auf die Frage nach dem Auftragsinhalt beigemessen werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 - (NJW 2002, 3534, juris Rn. 25 ff.) unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (BGHZ 144, 160) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahre 2000 dargelegt, dass die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.

    Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften trage dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie ihren Rechten aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung, wonach der Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden dürfe (unter Bezugnahme auf BVerfGE 40, 272, 274 f.; 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 44, 302, 305 f.; 74, 228, 234; 77, 275, 284; 110, 339, 342), insbesondere an die Beachtung formeller Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsschutzbegehrens keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürften (unter Verweis auf BVerfG, NJW 2002, 3534).

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
    Gewährleistet sein muss dabei, dass nicht nur ein Entwurf, sondern eine gewollte Prozesserklärung vorliegt und dass diese Erklärung von einer bestimmten Person herrührt, die die Verantwortung für den Inhalt übernimmt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38 und vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 ).

    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung dem jeweiligen technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung getragen und auch die Übermittlung von bestimmenden Schriftsätzen durch Telegramm, Fernschreiben (Telex), Telebrief, Telefax (Telekopie) und Computerfax trotz des Fehlens eines eigenhändig unterschriebenen Originalschriftstücks als dem Schriftformerfordernis genügend anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38 und vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 ; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1.98 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 S. 2 ff.; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 81 Rn. 8a).".

  • LAG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Ta 14/12

    Rechtsanwaltsvergütung - Kostenfestsetzung - Einrede der Schlechterfüllung -

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument;

  • OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 U 102/17

    Anwaltliche Mitwirkung an einer Selbstauskunft gegenüber einer Sparkasse

  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

  • VG Würzburg, 23.05.2012 - W 4 M 12.336

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

  • OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09

    Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Fahrtkosten

  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12

    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZB 46/03

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung bei Bezugnahme eines

  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

  • FG Münster, 22.02.2022 - 8 V 2/22

    Übermittlung des Klageantrags als elektronisches Dokument hinsichtlich der

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

  • BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99

    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • LG Bielefeld, 26.02.2020 - 21 S 88/18
  • OLG Nürnberg, 28.01.2013 - 3 W 12/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Streitwert bei Kostenwiderspruch

  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

  • VG Karlsruhe, 10.07.1997 - 4 K 4105/96

    Online-Übermittlung der Klageschrift

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

  • LG Köln, 09.09.2004 - 6 S 183/04

    Erhebung eines Einspruchs durch Telefax mit maschinenschriftlicher

  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 5 E 400/22

    Beschwerde gegen Kostenerinnerung

  • LAG Nürnberg, 28.05.2021 - 8 Sa 310/20

    Einspruch - Schriftform - Computerfax

  • VG München, 12.03.2018 - M 6 M 17.4367

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

  • VG München, 12.02.2019 - M 13 K 17.5759

    Formgerechte Klageeinreichung durch Nutzung des Online-Fax von E-Post

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 14 Ta 410/21

    Antrag; Computerfax; Erklärung; Formular; Prozesskostenhilfe; Unterschrift;

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 3 KO 965/10

    Entscheidung über die Erinnerung durch den Berichterstatter - Mindeststreitwert

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 3 K 19.17

    Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren bei beim Oberverwaltungsrecht gestelltem

  • VG Schwerin, 24.08.2022 - 6 A 1128/21

    Wiederholung des praktischen Prüfungsteils der staatlichen Prüfung für

    Mit diesem Begehren wendet sich die Klägerin nicht gegen die Wirksamkeit der ursprünglichen Prozessvergleiche (Az.: 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SN), sondern gegen die auf diesen beruhende Umsetzung durch die Wiederholungsprüfung vom 18. Februar 2021.
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