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   VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08   

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https://dejure.org/2011,27630
VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08 (https://dejure.org/2011,27630)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.03.2011 - 7 A 931/08 (https://dejure.org/2011,27630)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. März 2011 - 7 A 931/08 (https://dejure.org/2011,27630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer einer fortbestehenden GmbH

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 6 Abs 2 S 2 Nr 3 Buchst e GmbHG, § 35 Abs 1 S 1 GewO, § 35 Abs 1 S 2 GewO, § 35 Abs 3 GewO, § 35 Abs 4 GewO
    Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer einer fortbestehenden GmbH

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist nach allgemeiner Auffassung eine juristische Person wie die GmbH selbst Gewerbetreibende und nicht deren Geschäftsführer oder auch einer ihrer Gesellschafter, wobei dann Untersagungsgründe, die die juristische Person selbst verwirklichen kann oder solche denkbar sind, die ein zurechenbares Handeln oder Unterlassen natürlicher Personen voraussetzen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.09.1976 - 1 C 32/74 -, GewArch 1977, 14; Marcks in: Lanmann/Rohmer, GewO, Stand: Juli 2010, § 35 Rnr. 65; Tettinger, Gewerbeordnung, 7. Aufl., 2004, § 1 Rnr. 65, § 35 Rnr. 10; Brüning in: Pielow, Gewerbeordnung, 2009, § 35 Rnr. 27 jeweils m.w.N.).

    Unabhängig davon, dass das hierfür in Bezug genommene Zitat bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, GewArch 1977, 14) dies gerade nicht belegt, sind die vom Bayr. VGH geforderten Besonderheiten vorliegend nicht erkennbar; insoweit ist von keiner "beherrschenden" Stellung des Klägers auszugehen.

  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Unter Beachtung der Tilgungsfristen nach §§ 45 ff., 35 f. BZRG waren im Jahr 2008, dem Jahr der Einleitung (und des Endes) des Untersagungsverfahrens, jene Tilgungsfristen (insbesondere fünfjährige Fristen i.S.d. § 46 Abs. 1 BZRG) schon teilweise abgelaufen, so dass derartige Straftaten nicht mehr hätten berücksichtigt werden dürfen (allgemein BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ff., zur vergleichbaren Zuverlässigkeitsprüfung beim Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Beschluss vom 21.09.1992 - 1 B 152/92 -, Juris, Orientierungssatz und Rnr. 5 zur Zuverlässigkeitsprüfung nach § 35 GewO).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Unter Beachtung der Tilgungsfristen nach §§ 45 ff., 35 f. BZRG waren im Jahr 2008, dem Jahr der Einleitung (und des Endes) des Untersagungsverfahrens, jene Tilgungsfristen (insbesondere fünfjährige Fristen i.S.d. § 46 Abs. 1 BZRG) schon teilweise abgelaufen, so dass derartige Straftaten nicht mehr hätten berücksichtigt werden dürfen (allgemein BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ff., zur vergleichbaren Zuverlässigkeitsprüfung beim Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Beschluss vom 21.09.1992 - 1 B 152/92 -, Juris, Orientierungssatz und Rnr. 5 zur Zuverlässigkeitsprüfung nach § 35 GewO).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Denn das würde erfordern, dass zwischen der GmbH 6 und dem Kläger ein Strohmann-Verhältnis bestanden hätte, d.h. der Kläger als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse die juristische Person vorgeschoben und diese juristische Person ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionette am Wirtschaftsleben teilgenommen hätte (BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - und - 1 C 20/78 -, Juris).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 589/07

    Verurteilungen wegen Betruges in Zusammenhang mit der Sporthallenprivatisierung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Die Beklagte zog das vorbezeichnete Strafurteil des Landgerichtes Schwerin bei, das nach Ergehen des Beschusses des Bundesgerichtshof vom 4. März 2008 -4 StR 589/07-, mit dem die Revisionen der Angeklagten verworfen wurden, rechtskräftig ist.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    Denn das würde erfordern, dass zwischen der GmbH 6 und dem Kläger ein Strohmann-Verhältnis bestanden hätte, d.h. der Kläger als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse die juristische Person vorgeschoben und diese juristische Person ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionette am Wirtschaftsleben teilgenommen hätte (BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - und - 1 C 20/78 -, Juris).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    (Vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 1 B 1/93 - Urteil vom 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, Juris).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
    (Vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 1 B 1/93 - Urteil vom 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - 1 L 194/15

    Prozesskostenhilfeantrag für den beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

    Entsprechendes gilt für den Vortrag, das Verwaltungsgericht verkenne die Voraussetzungen der Akzessorietät unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des VG Schwerin vom 29. März 2011 (- 7 A 931/08 -, juris) aufgestellten Rechtssätze.
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