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   VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19 SN   

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VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19 SN (https://dejure.org/2022,16703)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.04.2022 - 6 A 1588/19 SN (https://dejure.org/2022,16703)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. April 2022 - 6 A 1588/19 SN (https://dejure.org/2022,16703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 721
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08

    Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn.16, OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 26, VG Magdeburg, Urteil vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn. 19).

    Nur soweit § 113 SchulG M-V die Träger der Schülerbeförderung ermächtigt, die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde oder der Höhe nach näher auszugestalten (vgl. § 113 Abs. 3 SchulG M-V zu den Mindestentfernungen), kommen satzungsrechtliche Regelungen überhaupt in Betracht (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 25).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn.16, OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 26, VG Magdeburg, Urteil vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn. 19).

    Aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgt, dass Rechtssätze, die materiell-rechtliche, den Bürger belastende Regelungen enthalten, im gewaltengliedrigen Rechtsstaat unmittelbar von der Legislative erlassen werden oder auf einer von ihr erteilten Ermächtigung beruhen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993, a.a.O., juris Rn. 15).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 14/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen des § 71 Abs. 4a S. 7 SchulG LSA

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Es fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass bei Nichteinhaltung einer anderweitig normierten Frist Ansprüche auf Rückerstattung von verauslagten Kosten der Schülerbeförderung von vornherein nicht mehr zum Tragen kommen können (vgl. auch Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. August 2021 - LVG 14/21 -, juris Rn. 31 für einen Fall einer im Schulgesetz geregelten Antragsfrist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2003 - 15 A 4028/01

    Erstattung von Aufwendungen für ausländische Flüchtlinge (Betreuungspauschale);

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Für die Normierung von Ausschlussfristen bedarf es, insbesondere wenn diese mit einer Präklusion der materiellen Rechtsposition verbunden sind, neben dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage zudem einer besonderen, die Ausschlusswirkung rechtfertigenden Begründung, die sich vor allem aus dem Bedürfnis ergeben kann, durch die Forderung nach einer zeit- oder stichtagsbezogenen Geltendmachung von Ansprüchen in einzelnen Sachgebieten der Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens den Vorrang vor dem Gebot materieller Gerechtigkeit einzuräumen (VGH Kassel, Urteil vom 30. Mai 2012 - 6 A 523/11 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 29. April 2003 - 15 A 4028/01 - insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten; Versäumung der Antragsfrist

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn.16, OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 26, VG Magdeburg, Urteil vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2011 - 2 S 2782/10

    Befreiung von Studiengebühren; Geschwisterregelung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass eine Frist keinen Ausschlusscharakter hat (VGH Mannheim, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 S 2782/10 -, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 30.05.2012 - 6 A 523/11

    Ausschlussfrist für den Antrag nach § 16 Abs. 1 EEG 2004

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Für die Normierung von Ausschlussfristen bedarf es, insbesondere wenn diese mit einer Präklusion der materiellen Rechtsposition verbunden sind, neben dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage zudem einer besonderen, die Ausschlusswirkung rechtfertigenden Begründung, die sich vor allem aus dem Bedürfnis ergeben kann, durch die Forderung nach einer zeit- oder stichtagsbezogenen Geltendmachung von Ansprüchen in einzelnen Sachgebieten der Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens den Vorrang vor dem Gebot materieller Gerechtigkeit einzuräumen (VGH Kassel, Urteil vom 30. Mai 2012 - 6 A 523/11 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 29. April 2003 - 15 A 4028/01 - insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VG Schwerin, 15.04.2015 - 6 A 1864/14

    Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zum nächstgelegenen

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Die Ausnahmevorschrift erweitert zugleich den Beförderungs- bzw. Erstattungsanspruch auch über das Gebiet der Landkreise und kreisfreien Städte hinaus bis zur nächstgelegenen Schule (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 15. April 2015 - 6 A 1864/14 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht;

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19
    Für die Normierung von Ausschlussfristen bedarf es, insbesondere wenn diese mit einer Präklusion der materiellen Rechtsposition verbunden sind, neben dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage zudem einer besonderen, die Ausschlusswirkung rechtfertigenden Begründung, die sich vor allem aus dem Bedürfnis ergeben kann, durch die Forderung nach einer zeit- oder stichtagsbezogenen Geltendmachung von Ansprüchen in einzelnen Sachgebieten der Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens den Vorrang vor dem Gebot materieller Gerechtigkeit einzuräumen (VGH Kassel, Urteil vom 30. Mai 2012 - 6 A 523/11 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 29. April 2003 - 15 A 4028/01 - insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 -, juris Rn. 21 ff.).
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