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   VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19 SN   

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VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19 SN (https://dejure.org/2023,9627)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.04.2023 - 4 A 563/19 SN (https://dejure.org/2023,9627)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. April 2023 - 4 A 563/19 SN (https://dejure.org/2023,9627)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 52 Abs 3 S 2 GKG 2004, Art 3 Abs 1 GG
    Wettbürosteuer; Verdreifachung des Streitwerts bei offensichtlich absehbare Auswirkungen auf noch zu erlassende Verwaltungsakte; Entscheidung dem Grunde nach

 
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  • OVG Niedersachsen, 03.07.2017 - 4 OA 165/17

    Vornahme einer Streitwerterhöhung in rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren bzgl.

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Dementsprechend gehören zu den einbezogenen und sich auf künftige Geldleistungen beziehenden Verwaltungsakten bereits solche, die nach Klageerhebung für Zeiträume erlassen werden, die dem jüngsten Zeitraum nachfolgen, der Gegenstand der Klage ist (vgl. Just, NJOZ 2019, 1361, 1364; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 OA 165/17 -, juris Rn. 4).

    Von ihr können solche Wirkungen auch dann ausgehen, wenn der von § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG erfasste Klageantrag darauf gestützt wird, dass der konkret angefochtene Verwaltungsakt bereits dem Grunde nach rechtswidrig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 OA 165/17 -, juris Rn. 3 ff., und Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 4, zu wiederkehrenden und gleichgelagerten Geldleistungsbescheiden, die für die Zeit nach dem streitbefangenen Zeitraum zu erwarten seien und bei denen es ebenfalls auf die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Satzungsrechts ankomme).

  • BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 2.22

    Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Den Ländern fehlt gemäß Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG für die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer die Befugnis zur Gesetzgebung, weil eine solche Steuer den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuern) gleichartig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2022 - 9 C 2/22 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 9 OA 271/14

    Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG bei zu erwartenden in Zukunft

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Von ihr können solche Wirkungen auch dann ausgehen, wenn der von § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG erfasste Klageantrag darauf gestützt wird, dass der konkret angefochtene Verwaltungsakt bereits dem Grunde nach rechtswidrig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 OA 165/17 -, juris Rn. 3 ff., und Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 4, zu wiederkehrenden und gleichgelagerten Geldleistungsbescheiden, die für die Zeit nach dem streitbefangenen Zeitraum zu erwarten seien und bei denen es ebenfalls auf die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Satzungsrechts ankomme).
  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Ist danach der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, so hätte der Wert nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG im Hinblick auf zukünftige Auswirkungen für den Kläger ebenfalls erhöht werden können (vgl. zur Erhöhung auch Just, NJOZ 2019, 1361, 1362, der sogar eine "Anhebung um Null" für möglich hält; BFH, Beschluss vom 17. August 2015 - XI S 1/15 -, BFHE 250, 327, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Soweit ersichtlich, gab es seinerzeit auch noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu Steuerfestsetzungen, die auf einer Wettbürosteuersatzung wie der hier maßgeblichen beruhten, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) erfasste, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichten, und mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017 (- 9 C 7/16 -, BVerwGE 159, 216) bereits auf den Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden als Bemessungsgrundlage abstellten (vgl. insoweit auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2424/18 -, juris, nachgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2020 - 14 A 218/19 -, juris, und BVerwG, Urteil vom 20. September 2022 - 9 C 3/22 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 4 O 20/19

    Restriktive Anwendung von § 52 Abs. 3 S. 2 GKG

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Abweichendes folgt nicht etwa aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Juni 2019 - 4 O 20/19 - (juris Rn. 3 ff.; vgl. etwa auch OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 So 115/18 -, juris), wonach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in Anfechtungssachen nicht einschlägig ist, wenn der Kläger eine Zahlungspflicht überhaupt ablehnt.
  • OVG Hamburg, 22.01.2019 - 5 So 115/18

    Keine Streitwerterhöhung in Rundfunkbeitragsverfahren

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Abweichendes folgt nicht etwa aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Juni 2019 - 4 O 20/19 - (juris Rn. 3 ff.; vgl. etwa auch OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 So 115/18 -, juris), wonach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in Anfechtungssachen nicht einschlägig ist, wenn der Kläger eine Zahlungspflicht überhaupt ablehnt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 R 689/21

    Zweitwohnungssteuer; Streitwertbemessung

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Dementsprechend verweist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 18. Mai 2022 - 3 R 689/21 OVG - (juris Rn. 2 ff.) für Streitigkeiten über die Erhebung von Zweitwohnungssteuern auf § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in Verbindung mit Nr. 3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013.
  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2424/18
    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Soweit ersichtlich, gab es seinerzeit auch noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu Steuerfestsetzungen, die auf einer Wettbürosteuersatzung wie der hier maßgeblichen beruhten, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) erfasste, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichten, und mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017 (- 9 C 7/16 -, BVerwGE 159, 216) bereits auf den Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden als Bemessungsgrundlage abstellten (vgl. insoweit auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2424/18 -, juris, nachgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2020 - 14 A 218/19 -, juris, und BVerwG, Urteil vom 20. September 2022 - 9 C 3/22 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 218/19

    Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos

    Auszug aus VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19
    Soweit ersichtlich, gab es seinerzeit auch noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu Steuerfestsetzungen, die auf einer Wettbürosteuersatzung wie der hier maßgeblichen beruhten, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) erfasste, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichten, und mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017 (- 9 C 7/16 -, BVerwGE 159, 216) bereits auf den Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden als Bemessungsgrundlage abstellten (vgl. insoweit auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2424/18 -, juris, nachgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2020 - 14 A 218/19 -, juris, und BVerwG, Urteil vom 20. September 2022 - 9 C 3/22 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 4 A 1234/19

    Nichtigkeit einer Gewässerunterhaltungssatzung; Bestimmtheit des

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