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   VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20   

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VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20 (https://dejure.org/2021,2232)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.02.2021 - 3 K 4481/20 (https://dejure.org/2021,2232)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 3 K 4481/20 (https://dejure.org/2021,2232)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 09.01.2013 - 7 L 1600/12

    Soggiormante di di lungo periodo CE Drittstaatler Arbeitsmarktprüfung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20
    Zur betrieblichen Ausbildung gehören dabei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen, soweit sie einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen sind, da sie durch die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung den Charakter eines solchen haben (vgl. Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 8; (zu § 17 AufenthG a.F.) Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; siehe auch (jeweils ebenfalls zur § 17 AufenthG a.F.) VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019 - 7 K 7058/18 -, juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Beschluss vom 079.01.2013 - 7 L 1600/12 - , juris, Rn. 29).

    Ein Aufenthalt zur betrieblichen Weiterbildung knüpft regelmäßig an eine bereits abgeschlossene (mehrjährige) Berufsausbildung an oder an eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung (vgl. dazu Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 9; (zu § 17 AufenthG a.F.) Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; (ebenfalls zu § 17 AufenthG a.F.) siehe auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - 7 L 1600/12 -, juris, Rn. 19).

  • VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20
    Zur betrieblichen Ausbildung gehören dabei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen, soweit sie einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen sind, da sie durch die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung den Charakter eines solchen haben (vgl. Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 8; (zu § 17 AufenthG a.F.) Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; siehe auch (jeweils ebenfalls zur § 17 AufenthG a.F.) VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019 - 7 K 7058/18 -, juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Beschluss vom 079.01.2013 - 7 L 1600/12 - , juris, Rn. 29).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    Zur betrieblichen Ausbildung gehören dabei grundsätzlich Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen, soweit sie einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen sind, da sie durch die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung den Charakter eines solchen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. März 2020 - 11 S 2335/19 -, juris Rn. 16; VG Sigmaringen, Beschluss vom 02. Februar 2021 - 3 K 4481/20 -, juris Rn. 21; Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 8; zu § 17 AufenthG a.F. Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; siehe auch - jeweils ebenfalls zu § 17 AufenthG a.F. - VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 7 K 7058/18 -, juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2013 - 7 L 1600/12 -, juris Rn. 29).

    Ein Aufenthalt zur betrieblichen Weiterbildung knüpft regelmäßig an eine bereits abgeschlossene (mehrjährige) Berufsausbildung an oder an eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 02. Februar 2021 - 3 K 4481/20 -, juris Rn. 21; Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 9; zu § 17 AufenthG a.F. Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; ebenfalls zu § 17 AufenthG a.F. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2013 - 7 L 1600/12 -, juris Rn. 19).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    48 Zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dieser Vorschrift ist das Bestehen eines Berufsausbildungsvertrags (VG Sigmaringen, Beschluss vom 02.02.2021 - 3 K 4481/20 - juris; Fleuß, in: BeckOK AuslR, Stand: 01.01.2022, § 16a Rn. 5; vgl. auch BT-Drs 19/8285, S. 89 f.).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Auch liegen angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie nach wie vor die weiteren Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG vor, wonach die Feststellung Kranker, Krankheitsverdächtigter, Ansteckungsverdächtigter oder Ausscheider erforderlich ist bzw. feststehen muss, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 3 K 4481/20 -, juris).
  • VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 6 S 23.181

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel des Aufenthaltszwecks rechtmäßig

    Zum einen ist erst dann gegenüber der Ausländerbehörde das Ausbildungsverhältnis als Aufenthaltszweck nachgewiesen, weil § 6 Abs. 1 PflegeBG den Abschluss des Vertrages verlangt, um ein Ausbildungsverhältnis zu begründen (VG Sigmaringen, U. v. 02.02.2021 - 3 K 4481/20 - juris Rn. 21; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOKAuslR, Stand 01.01.2023, § 16a AufenthG Rn. 5).
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