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   VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03   

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VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03 (https://dejure.org/2004,30386)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03.03.2004 - 5 K 1292/03 (https://dejure.org/2004,30386)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03. März 2004 - 5 K 1292/03 (https://dejure.org/2004,30386)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 26.09.1995 - 2 R 23/94

    Teilung eines Grundstücks; Abstandsvorschriften; Teilungsgenehmigung; Sachliches

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Hindernis "schlechthin" nicht ausräumen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1993 - 4 B 110/93 -), so dass die begehrte Genehmigung für die Klägerin "ersichtlich nutzlos" wäre (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.09.1995 - 2 R 23/94 -).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Erteilung der Genehmigung nach § 144 BauGB geeignet ist, die Klägerin ihrem Ziel - dem Eigentumserwerb am Grundstück - näher zu bringen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.09.1995 - 2 R 23/94 -).

  • VG Dresden, 03.12.2003 - 5 K 1275/02
    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Die erkennende Kammer gab der Klage mit Urteil vom 05. Februar 2003 (5 K 1275/02) vollumfänglich statt.

    Wie die Kammer bereits mit Urteil vom 05. Februar 2003 (5 K 1275/02) festgestellt hat, handelt es sich bei dem Ordnungsmaßnahmenvertrag vom 05./08. April 1993 um einen Austauschvertrag, dem als Hauptvertragspflichten einerseits die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von seinerzeit 280.600,00 DM an R.H. und andererseits die Verpflichtung des R.H. zur Bebauung des Grundstücks gegenüberstand (vgl. Urteil vom 05.02.2003 - 5 K 1275/02 -, S. 4 und 5).

  • AG Hechingen, 23.10.2007 - IN 3/03

    Restschuldbefreiung trotz einer nicht angegebenen, nicht ins Grundbuch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Ebenfalls am 05. Februar 2003 wurde vom Amtsgericht Hechingen das Insolvenzverfahren über das Vermögen des R.H. eröffnet (Az.: IN 003/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 9 S 2352/95

    Keine Beteiligungsfähigkeit des Elternbeirates im Prozeß um eine Schulverlegung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Der Gemeinderatsbeschluss als solcher ist - außer in wenigen hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. dazu Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2001, S. 274) - kein Verwaltungsakt, sondern bedarf zur Entfaltung von Außenwirkung gegenüber dem Betroffenen des Vollzugs durch den Bürgermeister nach § 43 Abs. 1 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.1993 - 2 S 665/92 - sowie Beschluss vom 06.09.1995 - 9 S 2352/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 665/92

    Erhebung eines Säumniszuschlags trotz eines Gemeinderatsbeschlusses über die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Der Gemeinderatsbeschluss als solcher ist - außer in wenigen hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. dazu Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2001, S. 274) - kein Verwaltungsakt, sondern bedarf zur Entfaltung von Außenwirkung gegenüber dem Betroffenen des Vollzugs durch den Bürgermeister nach § 43 Abs. 1 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.1993 - 2 S 665/92 - sowie Beschluss vom 06.09.1995 - 9 S 2352/95 -).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93

    Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Hindernis "schlechthin" nicht ausräumen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1993 - 4 B 110/93 -), so dass die begehrte Genehmigung für die Klägerin "ersichtlich nutzlos" wäre (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.09.1995 - 2 R 23/94 -).
  • LG Halle, 10.07.2008 - 1 S 5/08
    Vielmehr ergab sich der Umfang der Vollmacht der Notarin aus § 8 des zur Genehmigung vorgelegten notariellen Vertrages vom 3.4.2000, der von der Klägerin als Genehmigungsbehörde zu beachten war (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.10.1997, 19 U 726/97; Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20.3.2001, 5 T 150/01; Landgericht Schwerin, Beschluss vom 17.7.2003, 5 T 423/02 , NotBZ 2003, 401, 402; VG Sigmaringen, Urteil vom 3.3.2004, 5 K 1292/03; alle in Juris).
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