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VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe
- Justiz Baden-Württemberg
Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe
- Landesrecht Baden-Württemberg
Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 28.09.2006 - 3 K 2689/04
Kein Ausweisungsschutz für Kroaten, der sich seit seiner Kindheit in Deutschland …
Ist dies, wie hier, wegen der von § 31 Abs. 1 Satz 1 JGG vorgesehenen Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe nicht möglich, so ist die von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Jugendstrafe nur in den Fällen erreicht, in denen ohne jeden Zweifel feststeht, dass bereits die Verurteilung wegen der vorsätzlichen Tat zur Verhängung einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren geführt hat (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 03.12.2004 - 4 K 1943/04 - Juris).
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