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   VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15   

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VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15 (https://dejure.org/2017,17923)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 K 2961/15 (https://dejure.org/2017,17923)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 K 2961/15 (https://dejure.org/2017,17923)
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  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90

    Voraussetzungen der Öffentlichkeit eines vor Inkrafttreten des StrG BW

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    Der Gesetzgeber hielt eine Übergangsregelung für alte Wege lediglich wegen Zeitablaufs für nicht mehr erforderlich und hat sie insoweit gestrichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Weg nachweislich seit 40 Jahren vor Inkrafttreten des Straßengesetzes im Jahr 1964 als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88

    Reinigungspflicht der Anlieger eines selbständigen Fußweges

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg dann gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.05.1989 - 5 S 3298/88, juris, RdNr. 2 sowie Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., 1999, Kapitel 4 RdNr. 4.4, S. 131).

    Weiter vermag die Darstellung eines Weges in amtlichen Lageplänen ein Indiz für die Öffentlichkeit sein (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.05.1989 - 5 S 3298/88 -, juris, RdNr. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    Überdies kann mit einer Sachentscheidung im vorliegenden Verfahren die Öffentlichkeit des Wegestücks, wenn auch nicht mit Rechtskraft für alle Fälle oder mit allgemeiner Wirkung, so doch aber mit einer gewissen präjudiziellen Wirkung geklärt und mithin weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.06.2000 - 11 A 1045/97 -, juris Rdnr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 5 S 2858/06

    Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    Es begründet eine widerlegliche Vermutung für die Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -, juris, RdNr. 24).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht deshalb der Feststellungsklage nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.09.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, 327f., juris Rdnr. 32 und vom 02.07.1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 75, juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht deshalb der Feststellungsklage nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.09.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, 327f., juris Rdnr. 32 und vom 02.07.1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 75, juris Rdnr. 21).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15
    Denn es genügen vielmehr für den Nachweis der Nutzung eines Weges mit der Rechtsüberzeugung seiner Öffentlichkeit von 1924 bis 1964 sowie für den Nachweis des Nichtbestehens einer anderweitigen Erinnerung für die Zeit von 1884 bis 1924 auch urkundliche Beweismittel, wenn Zeugenaussagen zumindest ergänzend herangezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -, juris, RdNr. 31).
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