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   VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04   

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VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04 (https://dejure.org/2005,5239)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 (https://dejure.org/2005,5239)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 4 K 2198/04 (https://dejure.org/2005,5239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen aufgrund einer ausländischen (tschechischen) Fahrerlaubnis

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 8 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91
    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen aufgrund einer ausländischen (tschechischen) Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • ra.de
  • streifler.de

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis und Aberkennung des Rechts zur Führung von Kraftfahrzeugen aufgrund einer EU-Fahrerlaubnis nach Fahren unter Drogeneinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05

    Anerkennungspflicht bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis

    Die Eilanträge des Klägers vom 4.12.2004 (4 K 2198/04) und vom 6.9.2005 (4 K 1396/05), mit denen er um vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der streitgegenständlichen Verfügung nachsuchte, wurden mit Beschlüssen des Gerichts vom 5.1.2005 und vom 20.9.2005 abgelehnt.

    Dem Gericht haben die Behördenakten des Landratsamts Ravensburg (3 Bände) und die Gerichtsakten zu den Verfahren 4 K 2198/04 und 4 K 1396/05 vorgelegen; bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt dieser Unterlagen und auf die Ausführungen der Beteiligten in ihren Schriftsätzen verwiesen.

  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

    Zur Rechtssicherheit bedarf es eines konstitutiven Verwaltungsaktes, welcher das Entfallen des Rechts, die Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates auszunutzen, verbindlich feststellt (VG Sigmaringen, B. v. 05.01.2005, Az: 4 K 2198/04, Juris).

    Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).

    Zwar ist die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts von übergeordneter Bedeutung in dem Sinne, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nach Art. 10 EGV alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem EG-Vertrag zu treffen und alle Maßnahmen zu unterlassen haben, welche die Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrages gefährden könnten (VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, B. v. 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    Sofern auf den Antragsteller die unter anderem auf die Unterbindung eines "Führerscheintourismus" ausgerichteten Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV anzuwenden sind, könnte es dem Antragsteller zwar schon von Gesetzes wegen an einer Berechtigung fehlen, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, da eine behördliche Erteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 FeV über das Recht zum Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O. für den Sonderfall einer Verpflichtungsklage hinsichtlich des zukünftigen Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 -, zitiert nach juris; s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, zitiert nach juris).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Damit ist die Richtlinie und ihre wesentliche Bedeutung im vorliegenden Fall nur in einem Randbereich ihres Regelungsgehalts betroffen, sodass es hier nicht einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf, um die praktische Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung sicherzustellen (VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, vensa).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Damit ist die Richtlinie und ihre wesentliche Bedeutung im vorliegenden Fall nur in einem Randbereich ihres Regelungsgehalts betroffen, sodass es hier nicht einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf, um die praktische Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung sicherzustellen (VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -).
  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der

    Damit ist die Richtlinie und ihre wesentliche Bedeutung im vorliegenden Fall nur in einem Randbereich ihres Regelungsgehalts betroffen, so dass es hier nicht einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf, um die praktische Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung sicherzustellen (VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, vensa).
  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    12.10.2004 -10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschl.v. 5.1.2005 - 4 K 2198/04 - und Beschl.v. 12.5.2005 - 4 K 708/05 - VG Stuttgart, Urtv.
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Zum Teil wird angenommen, dass es angesichts der derzeit noch nicht gewährleisteten Abstimmung der betroffenen Verkehrsbehörden und der fehlenden Koordination der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnungen offen ist, ob die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs besonderen innerstaatlichen Vorkehrungen des deutschen Rechts zum Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - und vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -).
  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

    Diesem Ergebnis steht auch nicht europäisches Gemeinschaftsrecht entgegen (im Ergebnis ebenso allerdings mit abweichenden Begründungen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - und Beschluss vom 12.05.2005 - 4 K 708/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 28.06.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschluss vom 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2004 - 11 K 4476/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -).
  • VG Arnsberg, 18.04.2005 - 6 L 62/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer in der Tschechischen Republik

    a.a.O.; offen gelassen: VG Sigmaringen, Beschluss vom 5. Januar 2005 - 4 K 2198/04 - VG München a.a.O.
  • VG Gießen, 17.10.2005 - 6 G 2144/05

    Führen eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands unter Verwendung einer

  • VG Gießen, 10.10.2005 - 6 G 1453/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Freiburg, 28.06.2005 - 4 K 1163/05
  • VG Augsburg, 07.06.2005 - Au 3 S 05.431
  • VG Augsburg, 14.04.2005 - Au 3 S 05.238
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