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   VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03   

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VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03 (https://dejure.org/2004,22271)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05.03.2004 - 2 K 1892/03 (https://dejure.org/2004,22271)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05. März 2004 - 2 K 1892/03 (https://dejure.org/2004,22271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt damit seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Formulierung "Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen" im Tatbestand der Widerrufsregelung nicht den Zweck, nachträglich eingetretene Tatsachen so zu behandeln, als seien sie bereits vor Erteilung der Waffenbesitzkarte eingetreten, und sie so zu bewerten, wie sie nach der damaligen Rechtslage bei der Entscheidung über die Erteilung zu bewerten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Die von der Antragstellerin dagegen angeführte Rechtsprechung, wonach die Behörde an die strafgerichtliche Entscheidung nicht gebunden ist und eigenständig festzustellen hat, welchen Gesetzesverstoß die betroffene Person begangen hat (BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, BVerwGE 101, 24, 32 = NJW 1997, 336ff), steht dem nicht entgegen, zumal sie einen Fall betrifft, in dem das Strafverfahren gemäß § 153a StPO eingestellt worden war und der Einstellungsbeschluss keine Gründe und damit - anders als hier - gerade keine zureichende Tatsachengrundlage für die behördliche Entscheidung enthielt.

    Es kann offen bleiben, ob die Mitteilung der Verurteilung an das Ordnungsamt der Stadt F. vom 10.05.2001 an das Landratsamt weitergeleitet worden ist, denn die Jahresfrist gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 4 LVwVfG ist auf den zwingenden Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 2 Satz. 1 WaffG ohnehin nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, BVerwGE 101, 24, 33f zu § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).

  • VG Regensburg, 16.07.2003 - RN 7 S 03.1019
    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt damit seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Formulierung "Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen" im Tatbestand der Widerrufsregelung nicht den Zweck, nachträglich eingetretene Tatsachen so zu behandeln, als seien sie bereits vor Erteilung der Waffenbesitzkarte eingetreten, und sie so zu bewerten, wie sie nach der damaligen Rechtslage bei der Entscheidung über die Erteilung zu bewerten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten in jeder Hinsicht Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, BVerwGE 97, 245, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Auf die materiell-rechtliche Frage, ob sich die von der Behörde gegebene Begründung letztlich als tragfähig erweist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -, VBlBW 1995, 92, 93).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
    Insbesondere ist der Hinweis auf die Vorstrafen der beiden Zeugen nicht geeignet, die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Strafverfahren in Frage zu stellen, Bei der Analyse einer Zeugenaussage geht es nicht darum, ob der Zeuge als Person im allgemeinen glaubwürdig ist, sondern ob seine Angaben zu einem bestimmten Geschehen zutreffend sind, d.h. einem tatsächlichen Erleben entsprechen.  (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.1999, - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164-182).
  • VG Sigmaringen, 31.01.2005 - 2 K 978/04

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Anwendung neuen Rechts in bezug auf eine nach

    Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (Beschluss vom 05.03.2004, Az. 2 K 1892/03) und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.08.2004, Az. 1 S 976/04) blieben ohne Erfolg.

    Dem Gericht haben die einschlägigen Verwaltungsakten des Landratsamts Bodenseekreis, die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Tübingen, die Gerichtsakten des Eilverfahrens (2 K 1892/03) und die Akten des Strafverfahrens beim Amtsgerichts R. (...) und beim Landgerichts R. (...) vorgelegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 5. März 2004 - 2 K 1892/03 - wird zurückgewiesen.
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