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   VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16   

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VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16 (https://dejure.org/2018,4583)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06.02.2018 - 7 K 2223/16 (https://dejure.org/2018,4583)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 7 K 2223/16 (https://dejure.org/2018,4583)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde aufgrund des am 01.01.2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Systemwechsels im Ausweisungsrecht hin zu einer gebundenen Entscheidung nicht mehr eingeräumt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.2017, a.a.O., Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, juris Rn. 49 und Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 19).

    Allerdings bedarf es auch bei Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 54 AufenthG stets der Feststellung, dass die von dem Ausländer ausgehende Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (BVerwG, Urteil vom 22.02.2017, a.a.O., Rn. 26).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung ist, dass seit der zum 01.08.2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuordnung der Regelungen zur Beseitigung der Wirkungen einer Ausweisung die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots einer eigenständigen, von der Befristung zu trennenden Entscheidung bedarf, die von der Ausländerbehörde nicht nur nachträglich, sondern zur Wahrung schutzwürdiger Belange des Ausländers auch schon zusammen mit der Ausweisung getroffen werden kann (BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 15), hatte für die Ausländerbehörde im vorliegenden Fall kein Grund für eine solche Ermessensentscheidung bestanden.

    Die Ausländerbehörde hat bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 19 ff. und - 1 C 3/16 -, Rn. 65f.).

    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 23ff. und - 1 C 3/16 -, Rn. 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG unterscheidet sich insoweit von § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 17/12 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 40).

    Im Übrigen liegt der Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - anders als der Befristung - keine Prognose zugrunde, so dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung die Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017, a.a.O., Rn. 67).

    Zwar ist § 59 Abs. 5 AufenthG nicht bereits deshalb mit Unionsrecht in Einklang zu bringen, weil die Bundesrepublik insoweit von der Möglichkeit des "Opt-Out" nach Art. 2 Abs. 2 lit. b) Rückführungsrichtlinie Gebrauch gemacht hätte (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017, a.a.O., Rn. 82ff.).

    Hierzu bedarf es einer individuellen Prüfung des Einzelfalls; eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann nicht allein aus der Tatsache geschlossen werden, dass sich der Betreffende in (Straf-)Haft befindet (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2015, a.a.O., Rn. 70 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2016 - 11 S 1660/16 - InfAuslR 2016, 421 und Urteil vom 29.03.2017, a.a.O., Rn. 92 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Ausweisung, des Befristungsbegehrens und der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung ist jeweils die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3/16 -, juris Rn. 18, vom 14.05.2013 - 1 C 13/12 -, juris Rn. 9 und vom 04.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris Rn. 16).

    Die Ausländerbehörde hat bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 19 ff. und - 1 C 3/16 -, Rn. 65f.).

    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 23ff. und - 1 C 3/16 -, Rn. 66).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Der Begriff der Gefahr für die öffentliche Ordnung, wie er in Art. 7 Abs. 4 Rückführungsrichtlinie vorgesehen ist, setzt jedenfalls voraus, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteil vom 11.06.2015 - Rs. C-554/13 - Z. Zh. und I. O. -, juris Rn. 60).

    Hierzu bedarf es einer individuellen Prüfung des Einzelfalls; eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann nicht allein aus der Tatsache geschlossen werden, dass sich der Betreffende in (Straf-)Haft befindet (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2015, a.a.O., Rn. 70 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2016 - 11 S 1660/16 - InfAuslR 2016, 421 und Urteil vom 29.03.2017, a.a.O., Rn. 92 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union erfordert der Rückgriff auf die in Art. 7 Abs. 4 Rückführungsrichtlinie vorgesehene Möglichkeit, gar keine Frist für die freiwillige Ausreise zu gewähren, wenn der Drittstaatsangehörige eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, keine erneute Prüfung der Kriterien, die bereits geprüft wurden, um das Bestehen dieser Gefahr festzustellen (EuGH, Urteil vom 11.06.2015, a.a.O., Rn. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde aufgrund des am 01.01.2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Systemwechsels im Ausweisungsrecht hin zu einer gebundenen Entscheidung nicht mehr eingeräumt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.2017, a.a.O., Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, juris Rn. 49 und Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 19).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 41f.) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016, a.a.O., Rn. 141 ff.; Beschluss vom 11.04.2016, a.a.O., Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.2016 - 18 A 610/14 -, juris Rn. 76f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde aufgrund des am 01.01.2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Systemwechsels im Ausweisungsrecht hin zu einer gebundenen Entscheidung nicht mehr eingeräumt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.2017, a.a.O., Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, juris Rn. 49 und Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 19).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 41f.) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016, a.a.O., Rn. 141 ff.; Beschluss vom 11.04.2016, a.a.O., Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.2016 - 18 A 610/14 -, juris Rn. 76f.).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Soweit ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das an eine Abschiebung anknüpft, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Rückführungsrichtlinie (ABl. L 348 S. 98) - allein aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung nicht wirksam eintreten kann, sondern es dafür vielmehr einer behördlichen Entscheidung bedarf, ist diese in unionsrechtskonformer Auslegung des Aufenthaltsgesetzes in der behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG zu sehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3/17 - juris Rn. 71f.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 C 16.2176

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Abschiebung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Ausgehend hiervon wird § 59 Abs. 5 Satz 1 AufenthG als ein - gegenüber § 59 Abs. 1 Satz 2 AufenthG - spezieller Fall angesehen, in dem die Setzung einer Ausreisefrist entbehrlich ist, weil im Falle der Abschiebung aus der Haft ohnehin keine freiwillige Ausreise möglich ist (so Bayrischer VGH, Beschluss vom 12.12.2016 - 10 C 16.2176 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215

    Ausweisung wegen schwerwiegender Eigentumsdelikte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Ob gegebenenfalls eine Trennung des Klägers von seiner Familie zulässig ist, ist somit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern nach den allgemeinen Maßstäben (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, Art. 8 EMRK) zu beantworten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris Rn. 34 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 41f.) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016, a.a.O., Rn. 141 ff.; Beschluss vom 11.04.2016, a.a.O., Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.2016 - 18 A 610/14 -, juris Rn. 76f.).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 11 S 1660/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei besonderer Eilbedürftigkeit; Abschiebung aus

  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

  • BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16

    Bezeichnung einer fallübergreifenden Klärung zugänglichen Frage der

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • VG Sigmaringen, 22.02.2000 - 2 K 1662/98
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 2 Ws 225/17

    Reststrafaussetzung zur Bewährung: Entscheidung über eine bedingte Entlassung

  • VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 6 S 09.953

    Asylantrag eines Staatsangehörigen aus dem Kosovo in Frankreich; Ausweisung und

  • VG Berlin, 09.09.2019 - 19 K 447.17

    Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen;

    Erweist sich eine Ausweisung als rechtmäßig, ist es nach den hierfür notwendigen Voraussetzungen ausgeschlossen, dass zum gleichen Zeitpunkt, der für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausweisung maßgeblich ist, nach dem Zweck des Einreise- und Aufenthaltsverbots Anlass für dessen Aufhebung zu diesem Zeitpunkt bestehen könnte (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Juni 2018, a.a.O., S. 18; VG Sigmaringen, Urteil vom 6. Februar 2018 - VG 7 K 2223/16 -, juris Rn. 86).
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