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   VG Sigmaringen, 06.05.2003 - 9 K 184/01   

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https://dejure.org/2003,29409
VG Sigmaringen, 06.05.2003 - 9 K 184/01 (https://dejure.org/2003,29409)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06.05.2003 - 9 K 184/01 (https://dejure.org/2003,29409)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 9 K 184/01 (https://dejure.org/2003,29409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aberkennung des Ruhegehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 3.98

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter durch Strafurteil.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.05.2003 - 9 K 184/01
    Die genannte Regelung für Ruhestandsbeamte beruht auf dem Gedanken der Anspruchsverwirkung; danach soll allgemein derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten können, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, Urteile v. 28.05.1998 - 2 C 3.98 -, BVerwGE 107, 34 sowie vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, ZBR 1997, 323).

    Der Gesetzgeber hat den ausnahmsweise kraft Gesetzes eintretenden Rechtsverlust nur für den Fall einer eindeutigen und zweifelsfreien Grundlage im Strafurteil vorgesehen (BVerwG, Urteil v. 28.05.1998 - 2 C 3.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96

    Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.05.2003 - 9 K 184/01
    Die genannte Regelung für Ruhestandsbeamte beruht auf dem Gedanken der Anspruchsverwirkung; danach soll allgemein derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten können, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, Urteile v. 28.05.1998 - 2 C 3.98 -, BVerwGE 107, 34 sowie vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, ZBR 1997, 323).
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