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   VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16   

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VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16 (https://dejure.org/2017,53015)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 (https://dejure.org/2017,53015)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 2 K 2923/16 (https://dejure.org/2017,53015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 2 WaffG 2002, § 41 Abs 2 WaffG 2002, § 41 Abs 1 S 1 Nr 1 WaffG 2002
    Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; Verbot des Besitzes erlaubnispflichtiger Waffen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Ein Verbot ist nur dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 - Gade/Stoppa, WaffG (2011), § 41 Rn. 6; Gerlemann, in: Steindorf, a.a.O., § 41 Rn. 8).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem seinem Urteil vom 22.08.2012 (- 6 C 30.11 -, a.a.O., Rn. 35) zugrunde liegenden Fall ein Waffenverbot nach § 41 Abs. 2 WaffG (auch) deshalb als "geboten" erachtet, weil der Betreffende die persönliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht besitze.

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 - vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 - Beschlüsse vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, vom 12.10.1998 - 1 B 245.97 - und vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - alle juris).

    Aus ihnen folgt nicht, dass andere als die dort normierten Gruppenzugehörigkeiten keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen könnten (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, juris).

  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781 - Hamburg. OVG, Urteil vom 11.01.2011 - 3 Bf 197/09 - jeweils juris).

    Als erwerbswillig ist vielmehr eine Person anzusehen, bei der die durch Tatsachen gerechtfertigte Erwartung im Sinne der allgemeinen Besorgnis besteht, sie werde im Zeitraum voraussichtlich fortbestehender Unzuverlässigkeit in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen wollen (vgl. Hamburg. OVG, Urteil vom 11.01.2011 - 3 Bf 197/09 -, juris).

  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass das Fehlen der Zuverlässigkeit generell und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Anordnung eines Besitzverbots geböte (so aber wohl OVG Saarland, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 -, juris, Rn. 41).
  • VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass das Fehlen der Zuverlässigkeit generell und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Anordnung eines Besitzverbots geböte (so aber wohl OVG Saarland, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 -, juris, Rn. 41).
  • VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2922/16

    "Waffenverbot für Rocker"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im Verfahren des Klägers und im Parallelverfahren seines Bruders (2 K 2922/16) sowie die dem Gericht vorliegende Behördenakten der Beklagten (1 Band) und des Regierungspräsidiums Tübingen (1 Heft) Bezug genommen.
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Zur Begründung wurde unter Heranziehung des Strukturberichts des LKA, der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2015 (6 C 2.14 und 6 C 3.14) und eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.10.2013 (12 BV 13.429) ausgeführt, die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und des § 41 Abs. 2 WaffG lägen vor, da der Kläger bereits wegen seiner Mitgliedschaft bei Gremium MC T. unzuverlässig sei.
  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 3 A 268/14

    Verhältnis von Aufnahme/Widerruf einer Waffenbesitzkarte zu Besitz- bzw.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Dagegen hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Schutz des allgemeinen Sicherheitsbedürfnisses - darüber hinaus - auch ein präventives Besitzverbot nach § 41 Abs. 2 WaffG erforderlich macht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 20.03.2015 - 3 A 268/14 -, juris; Gade/Stoppa, a.a.O., § 41 Rn. 10; Runkel, a.a.O., § 41 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781 - Hamburg. OVG, Urteil vom 11.01.2011 - 3 Bf 197/09 - jeweils juris).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 2.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
    Zur Begründung wurde unter Heranziehung des Strukturberichts des LKA, der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2015 (6 C 2.14 und 6 C 3.14) und eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.10.2013 (12 BV 13.429) ausgeführt, die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und des § 41 Abs. 2 WaffG lägen vor, da der Kläger bereits wegen seiner Mitgliedschaft bei Gremium MC T. unzuverlässig sei.
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Dass keine Anhaltspunkte für eine herausgehobene Funktion des Klägers bestehen und aktuell auch kein (besonderes) regionales Gewaltpotential der örtlichen Organisationseinheit der Hells Angels aktenkundig sein mag, führt angesichts der streng hierarchischen Struktur des HAMC ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Gremium MC" auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - und Urteile vom 18.10.2018, a.a.O. und vom 22.08.2018 - 4 K 3040/16 -, jeweils m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17, 7 A 11749/17 und 7 A 11750/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 6 B 153.18, 6 B 155.18 und 6 B 156.18 -, jeweils juris; demgegenüber eine Prüfung des konkreten Charters bzw. der individuellen Angaben des jeweiligen Klägers vornehmend: VG Freiburg, Urteil vom 24.07.2018 - 9 K 8114/17 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, jeweils juris).

    Deshalb kommt § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zu (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 Bf 86/10.C -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.).

    Als erwerbswillig ist danach eine Person anzusehen, bei der die durch Tatsachen gerechtfertigte Erwartung im Sinne der allgemeinen Besorgnis besteht, sie werde im Zeitraum voraussichtlich fortbestehender Unzuverlässigkeit in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen wollen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011 - 3 Bf 197/09 -, DVBl. 2011, 704; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.).

    35 Davon ausgehend besteht auf der Grundlage der beschriebenen Strukturmerkmale des HAMC im Fall des Klägers Grund zu einer solchen Besorgnis auch ohne konkret feststellbare Affinität zu Waffen oder eine bereits festgestellte missbräuchliche Verwendung von Waffen (so hingegen die zugrundeliegenden Sachverhalte in den Urteilen des VG Karlsruhe vom 22.08.2018 und des Hamburgischen OVG vom 11.01.2011, jeweils a.a.O.) bereits wegen seiner Mitgliedschaft in der Rockergruppierung der Hells Angels, bei der die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass szenetypische Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen gewaltsam - und damit auch mit Waffen im Sinne von § 41 Abs. 1 WaffG - ausgetragen werden (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.).

    49 Das Verbot für erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG ist vor diesem Hintergrund - ohne Hinzutreten weiterer Umstände - auch (schon dann) geboten, wenn der Betroffene mangels Zuverlässigkeit bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O. ; s.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, juris Rn. 27-29 und VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.; enger demgegenüber VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.).

    Der Gefahr für die öffentliche Sicherheit wird hier insoweit in der gebotenen Weise Rechnung getragen als mangels Zuverlässigkeit und angesichts des aufgrund der beschriebenen Strukturmerkmale des HAMC anzunehmenden Erwerbswillens (s.o.) die Durchführung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens wegen der Ablehnung gesetzlicher Normen durch die OMCGs gerade nicht unterstellt werden kann (wie hier im Ergebnis VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.; a.A. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 25.06.2019 - 5 K 5926/16

    Waffenbesitzverbot wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

    Denn hierin zeigt sich die Bereitschaft zur Konfliktlösung mit Gewalt und damit der Mangel, Konflikte friedlich zu lösen (VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 26).

    Diese allgemeine Besorgnis gründet sich vorliegend ebenfalls auf die Mitgliedschaft des Klägers im "Outlaws MC" (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 33).

    Denn die Praxis der gewaltsamen Austragung der - szenetypischen - Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen ist als Wesensmerkmal anzusehen, das sich bei jedem ihrer Mitglieder zu jedem Zeitpunkt aktualisieren kann, und ein erhöhtes Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit beinhaltet (a.A. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 39).

    Es fehlt bei ihm an den Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffen- und Munitionserlaubnis, weil er die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) und c) WaffG nicht besitzt (s.o.) (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris Rn. 35; a.A. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 39).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17

    Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und

    Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (BayVGH, Beschluss vom 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 24).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 - und vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 - Beschlüsse vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, vom 12.10.1998 - 1 B 245.97 - und vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - alle juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, aaO, Rn. 25).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris Rn. 33; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, aaO, Rn. 38; Gade, WaffG, 2. Aufl. 2018, § 41 Rn. 6; Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 9).

    Ein solches ist das gesetzlich vorgesehene präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und die Gewissheit, dass dem Kläger wegen seiner Unzuverlässigkeit keine Erlaubnis erteilt werden würde, im vorliegenden Fall gerade nicht (a.A. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, aaO, Rn. 39).

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

    Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (BayVGH, Beschluss vom 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 24).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris Rn. 33; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris Rn. 38; Gade, WaffG, 2. Aufl. 2018, § 41 Rn. 6; Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 9).

    Ein solches ist das gesetzlich vorgesehene präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und die Gewissheit, dass dem Kläger wegen seiner Unzuverlässigkeit keine Erlaubnis erteilt werden würde, im vorliegenden Fall gerade nicht (a.A. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O., Rn. 39).

  • VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 8114/17

    Waffenbesitzverbot; Rockerclub; Präsident eines Charters der Hells Angels

    Zudem müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG a.a.O; VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris).

    Denn jedenfalls hat die Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung ergeben, dass sich im konkreten Einzelfall des genannten Charters "..." genügend der im Strukturbericht aufgezählten Strukturmerkmale wiederfinden, die die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers - ungeachtet seines keinen Eintrag aufweisenden Strafregisters und seiner bürgerlichen Existenz - ausreichend begründen (vgl. so auch Hess.-VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - juris, Rdnr. 82, 83 aufgrund zahlreicher, auch als ausweichend gewerteter Antworten des dort persönlich angehörten Klägers - Rdnrn. 72-78; ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris, Rdnrn. 17 - 19 und Rdnr. 32).

    Nach Abwägung aller Gesichtspunkte hat das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Sicherheit und Ordnung das private Interesse an einer uneingeschränkten Lebensführung überwogen (VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris).

  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 262/15

    "Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC"

    Dieser Beurteilung sind das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 27.11.2015 - 7 B 10844/15.OVG -, BeckRS 2015, 55459) und verschiedene Verwaltungsgerichte gefolgt (VG Karlsruhe, B. v. 14.3.2016 - 4 K 5120/15 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 7.2.2017 - 2 K 2923/16 - juris; VG Ansbach, B. v. 26.10.2016 - AN 14 S 16.00462 - juris).
  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedschaft im Gremium MC

    Dieser Beurteilung sind das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 27.11.2015 - 7 B 10844/15.OVG -, BeckRS 2015, 55459) und verschiedene Verwaltungsgerichte gefolgt (VG Karlsruhe, B. v. 14.3.2016 ? 4 K 5120/15 ? juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 7.2.2017 ? 2 K 2923/16 ? juris; VG Ansbach, B. v. 26.10.2016 ? AN 14 S 16.00462 ? juris).
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