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   VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17   

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VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17 (https://dejure.org/2019,6570)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.02.2019 - 10 K 2018/17 (https://dejure.org/2019,6570)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 10 K 2018/17 (https://dejure.org/2019,6570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beförderungsreife; Mindestdienstzeit; Vorerfahrungszeit; Ungleichbehandlung; Wartefrist; Dienstrecht-Ausbildung; Fortbildung; Laufbahnen

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581

    Keine Beförderung zum Stabsfeldwebel unter rückwirkender Anwendung neuer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
    Während ersteres im Hinblick auf die mit der 3. Änderung der SLV zum 19.08.2011 verfolgte verbesserte Personalgewinnung insbesondere im Sanitätsbereich sachlich gerechtfertigt ist, liegt bzgl. der zukünftigen Beförderungsreife ein solches sachliches Differenzierungskriterium nicht vor (a. A. VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris Rn. 12).

    Insoweit liegt auch dieselbe Vergleichsgruppe vor (a. A. ohne nähere Begründung BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris Rn. 12), weil im Rahmen der Prüfung der Beförderungsreife Neueinsteller nicht in Betracht kommen, sondern nur - bereits zuvor eingestellte - Zeitsoldaten.

    Denn angesichts des mit der 3. Änderung der SLV bezweckten personalpolitischen Ziels einer verbesserten Personalgewinnung (bei Neueinstellern), insbesondere zur Ermöglichung eines Seiteneinstiegs in die Bundeswehr als Soldatin oder Soldat in den Feldwebel- und Offizierslaufbahnen, liegt ein zulässiges sachliches Differenzierungskriterium i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil dieses Merkmal bei bereits zuvor eingestellten Soldaten nicht vorliegt bzw. nicht mehr zum Tragen kommt (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris).

  • VG Regensburg, 24.06.2015 - RN 1 K 14.670

    Ablehnung eines Antrags auf Beförderung zum Stabsfeldwebel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
    Während ersteres im Hinblick auf die mit der 3. Änderung der SLV zum 19.08.2011 verfolgte verbesserte Personalgewinnung insbesondere im Sanitätsbereich sachlich gerechtfertigt ist, liegt bzgl. der zukünftigen Beförderungsreife ein solches sachliches Differenzierungskriterium nicht vor (a. A. VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris Rn. 12).

    Denn angesichts des mit der 3. Änderung der SLV bezweckten personalpolitischen Ziels einer verbesserten Personalgewinnung (bei Neueinstellern), insbesondere zur Ermöglichung eines Seiteneinstiegs in die Bundeswehr als Soldatin oder Soldat in den Feldwebel- und Offizierslaufbahnen, liegt ein zulässiges sachliches Differenzierungskriterium i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil dieses Merkmal bei bereits zuvor eingestellten Soldaten nicht vorliegt bzw. nicht mehr zum Tragen kommt (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris).

  • VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16

    Soldatin; Feststellung der Beförderungsreife zum Stabsfeldwebel; Restdienstzeit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
    Das Erfordernis einer mindestens 16-jährigen Dienstzeit als Feldwebel für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel gem. Nr. 236 der ZDv A-1340/49 verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG, weil Mindestdienstzeiten in einem Umfang von 16 Jahren keinen mit dem Leistungsgrundsatz vereinbaren Differenzierungsgrund bei Beförderungsentscheidungen des Dienstherrn darstellen (Anschluss an VG Sigmaringen, Urteil vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 - juris Rn. 96).

    Insoweit überträgt die Kammer die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur insoweit parallelen Konstellation bei Polizisten (Beförderungen von Polizeiobermeistern zu Polizeihauptmeistern) auf den Fall des Klägers und mithin generell auf Beförderungsentscheidungen bei Soldaten (wie hier VG Sigmaringen, Urteil vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 - juris).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 2 C 23/03 - juris Ls. 1, 2) judiziert, dass es mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz unvereinbar ist, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen und ist damit der gegenteiligen Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.06.2003 - 3 L 136/01 - juris) in der Vorinstanz nicht gefolgt.
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
    Dass die Organisationsgewalt des Dienstherrn in der Bundeswehr weiter ginge als in den vom BVerwG entschiedenen Fällen der Beförderungsentscheidungen bei Polizisten (zuletzt Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris = BVerwGE 151, 333) und damit den Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG ein-/beschränken könnte, vermag die Kammer ebenfalls nicht anzunehmen, sodass auch die diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG (a. a. O. Rn. 21) auf den vorliegenden Fall des Klägers bzw. allgemein auf Beförderungsentscheidungen bei Soldatinnen und Soldaten übertragbar sind (in diesem Sinne auch Eichen, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze, Rn. 103; ders., § 27 Laufbahnvorschriften, 4. Absatz 4 Rn. 25).
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