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   VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21   

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VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21 (https://dejure.org/2021,12304)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 (https://dejure.org/2021,12304)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - 5 K 1392/21 (https://dejure.org/2021,12304)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris).

    Das Feststellungsbegehren ist, soweit ein negativ feststellungsfähiges Rechtsverhältnis gegeben ist, auch nicht subsidiär (vgl. § 43 Abs. 2 VwGO), da nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller anderweitig die Möglichkeit hat, seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris).

    In Fällen, in denen inzident die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung zu prüfen ist, deren Regelung keines Vollzugsaktes bedarf (sog. self-executing-Norm), wird einerseits vertreten, der Rechtsbehelf sei gegen den Normgeber zu richten, wenn die Rechtsverordnung unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges vorgesehen oder möglich ist (so u.a. BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 1 S 677/21

    Schließung von Möbelhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (zu alledem vgl. nur VGH BadenWürttemberg, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 S 677/21 -, juris, m.w.N.).

    Die Vorschrift verfolgt zwar Eingriffszwecke mit sehr hohem Gewicht (vgl. dazu im landesverordnungsrechtlichen Kontext nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 S 677/21 -, juris).

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift den Gerichten nur begrenzt zusteht (hierzu und zum Folgenden vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2018 - 5 C 14.17 -, juris, m.w.N.).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reichen die Grenzen für die Normsetzung vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79 und vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, BVerfGE 129, 49; BVerwG, Urteil vom 29.03.2018 - 5 C 14.17 -, juris).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann er daher grundsätzlich einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris).

    Einer ausnahmsweisen Klagemöglichkeit auf negative Feststellung bedarf es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur, wenn andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstünde, weil die Norm einer Umsetzung durch (angreifbaren) hoheitlichen Vollzugsakt nicht bedarf bzw. entbehrt (z.B. Festlegung von Flugrouten: BVerwG, Urteil vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris ) oder dem Betroffenen das Abwarten eines Normvollzugsaktes z.B. wegen drohender Sanktionen nicht zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris) oder nur die Feststellungsklage den effektiveren Rechtsschutz gewähren kann (Pietzcker, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 43 Rn. 41 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 04.05.2021 - 16 K 2291/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Dem - und einer entsprechenden Tenorierung - steht auch nicht entgegen, dass zwar formal nur eine "einstweilige" Feststellung erstrebt wird, diese jedoch (wie im hier zu beurteilenden Fall) wegen einer ersichtlich begehrten Vorwegnahme der Hauptsache tatsächlich einen recht endgültigen Charakter hätte (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 Bs 77/20 -, juris, m.w.N.; VG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2021 - 16 K 2291/21 -, juris).

    Der Eilantrag ist bei Feststellungsbegehren gegen den Rechtsträger zu richten, demgegenüber das (Nicht-)Bestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll, sodass regelmäßig der Normanwender, d.h. der Träger der Vollzugsbehörde, Antragsgegner ist (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 44; VG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2021 - 16 K 2291/21 -, juris).

  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Bei alledem ist durch die mögliche verfassungskonforme Auslegung der Regelungen in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts gewahrt, wobei Art. 100 Abs. 1 GG der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte nicht ausnahmslos entgegen steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.03.2014 - 2 BvL 2/13 -, juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400; Beschluss vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 - BVerfGE 132, 179).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Es mag "größte Zurückhaltung" geboten sein, dem Gesetzgeber über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 09.02.1982 - 2 BvL 6/78 und 2 BvL 8/79 -, BVerfGE 60, 16 und vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 -, BVerfGE 78, 104 sowie vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240); anders liegen die Dinge aber dann, wenn - wie hier - nicht eine Leistungsgewährung, sondern eine massive Grundrechtsbeeinträchtigung in Rede steht.
  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Dem Gericht ist es auch nicht verwehrt, eine solche Lücke im Bereich von ggf. unzureichenden Ausnahmevorschriften im Wege der Analogie auszufüllen (grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 18.03.1961 - GrSen 4.60 -, BVerwGE 12, 119).
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21
    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzmäßig erlassen wurde, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 -, juris).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 27.12.2011 - 22 A 11.40003

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 13 MN 236/20

    Corona; Gleichheitsgrundsatz, allgemeiner; Kutsche; Kutschfahrschule; Natur- und

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2021 - 13 MN 241/21

    Corona; Klettergarten; Kletterpark; Normenkontrolleilantrag; notwendige

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

  • VG Berlin, 22.07.2020 - 14 L 163.20

    Berliner Domina-Studio darf wieder öffnen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 S 43.21

    Feststellungsklage gegen Normgeber; Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb und

  • VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20

    Konkretisierende Schließungsanordnung bei Streit, ob ein Geschäftsmodell in den

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20

    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen

  • VG Saarlouis, 29.03.2021 - 6 L 295/21

    Kein Anspruch von Gymnasiallehrern auf gleichberechtigte Impfung gegen das

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21

    Corona; Bundesnotbremse; Wettannahmestelle

    Da sie jedenfalls insoweit zum Vollzug des § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG zuständig ist, ist sie auch bereits im Vorfeld eines Verstoßes befugt, gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, ob der konkrete Betrieb untersagt ist (so auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris, m.w.N.).

    Der Antragstellerin ist es mit Blick auf die Bußgeldbewehrung wiederum nicht zuzumuten, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung das Geschäft zu betreiben und erst gegen eine etwaige künftige behördliche Untersagungsverfügung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (so auch VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 21.04.2020 - 14 K 1360/20 - sowie vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, letzterer in Juris, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist es irrelevant, ob und durch wen (die Stadt als Ortspolizeibehörde oder das Kreisgesundheitsamt des Landkreises R.) der Antragstellerin zusätzliche belastende Maßnahmen im Falle der Öffnung ihrer Wettannahmestellen drohen könnten (vgl. zur Zuständigkeitsabgrenzung auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es offen, ob eine bundesgesetzlich angeordnete Schließung von Wettannahmestellen als Freizeiteinrichtungen trotz der von der Antragstellerin angeführten Ungleichbehandlung mit den kontaktarmen Einkaufsformen des "click and collect" (und insbesondere auch mit der jetzt wieder zulässigen Einkaufsform des "click and meet") sowie mit Lotto-Annahmestellen und weiteren Dienstleistungsbetrieben gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt oder ob sie noch von der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers, als deren Folge unter Umständen auch Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders ausgestalteten Einzelfällen hinzunehmen sein können (vgl. dazu VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris), erfasst wird.

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