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   VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18   

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https://dejure.org/2020,44251
VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18 (https://dejure.org/2020,44251)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.10.2020 - A 4 K 4596/18 (https://dejure.org/2020,44251)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - A 4 K 4596/18 (https://dejure.org/2020,44251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Flüchtigkeit im Sinne dieser Regelung ist zu bejahen, wenn sich ein Asylbewerber den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 - juris).

    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 - juris).

    Es bedarf nach dieser Rechtsprechung für die Verlängerung auch keiner Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, sondern lediglich einer Information des ersuchenden Mitgliedstaates darüber, dass der betreffende Ausländer flüchtig ist, sowie zugleich einer Mitteilung der neuen Überstellungsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 75.19 - juris; EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris).

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    In der EuGH-Rechtsprechung sei geklärt, dass den Behörden auch in Fällen, in denen eine Überstellung kraft Gesetzes oder kraft wirksamer Einzelfallentscheidung lediglich zeitweise ausgeschlossen war, eine zusammenhängende Frist von 6 Monaten zur Bewerkstelligung der Überstellung verbleiben müsse (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 -, juris).

    Die Frist beginnt bei der zweiten Variante daher erst zu laufen, wenn sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird und lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, d. h. ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die der Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - BVerwG 1 C 16.18 -, juris; Beschluss vom 27. April 2016 - BVerwG 1 C 22.15 -, juris; jeweils unter Bezugnahme auf: EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08, juris).

    Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des EuGH vom 29.1.2009 berufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 -, juris).

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Zur Begründung wurde auf die Corona-Krise und danach nicht zu vertretende Dublin-Überstellungen verwiesen und zur Rechtslage ausgeführt, nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 8.1.2019 - 1 C 16.18 -, juris) könne das Bundesamt die Durchsetzung der Überstellungsentscheidung aus sachlich vertretbaren, willkürfreien und nicht rechtsmissbräuchlichen Erwägungen aussetzen mit der Folge, dass die laufende Überstellungsfrist unterbrochen werde.

    Die Frist beginnt bei der zweiten Variante daher erst zu laufen, wenn sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird und lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, d. h. ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die der Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - BVerwG 1 C 16.18 -, juris; Beschluss vom 27. April 2016 - BVerwG 1 C 22.15 -, juris; jeweils unter Bezugnahme auf: EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08, juris).

    Die Beklagte kann hiergegen nicht mit Erfolg einwenden, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 8.1.2019 entschieden hätte, dass jede aus sachlichen Gründen vertretbare Aussetzungsentscheidung die Überstellungsfrist von 6 Monaten gemäß Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO unterbreche (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16/18 -, BVerwGE 164, 165-179 und juris).

  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Die in Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO geregelten Fristen dienen nach dem 19. Erwägungsgrund zur Verordnung sowohl dem Interesse des Betroffenen als auch dem reibungslosen Funktionieren des Systems, so dass sich der Betroffene auf den Ablauf der Fristen berufen kann (vgl. zur subjektiven Rechtstellung: EuGH, Urteil vom 25.10.2017 - C-201/16 -, juris; so wohl auch BVerwG, Urteil vom 9.8.2016 - 1 C 6/16 -, juris).

    Würde ein so weit verstandener sachlich rechtfertigender Grund, entgegen den Regelungen der Dublin III-VO, als dritte Ausnahme von den zwingend zu beachtenden Überstellungsfristen in Art. 29 Dublin III-VO, akzeptiert, würde damit die individualrechtsschützende Überstellungsfrist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.10.2016 - C-201/16 -, juris) aufgegeben und unter Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz die Einhaltung von Fristen in das Belieben der Dublin-Behörden der Mitgliedstaaten gestellt.

  • BVerwG, 02.12.2019 - 1 B 75.19

    Vorliegen eines Verwaltungsaktes bei Verlängerung der Überstellungsfrist nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Es bedarf nach dieser Rechtsprechung für die Verlängerung auch keiner Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, sondern lediglich einer Information des ersuchenden Mitgliedstaates darüber, dass der betreffende Ausländer flüchtig ist, sowie zugleich einer Mitteilung der neuen Überstellungsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 75.19 - juris; EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Die Zuständigkeit Portugals war auch nicht deshalb entfallen, weil der Klägerin dort eine Verletzung von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union drohte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 - juris; Urteil vom 16.2.2017 - C-578/16 - juris).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Die Frist beginnt bei der zweiten Variante daher erst zu laufen, wenn sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird und lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, d. h. ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die der Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - BVerwG 1 C 16.18 -, juris; Beschluss vom 27. April 2016 - BVerwG 1 C 22.15 -, juris; jeweils unter Bezugnahme auf: EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08, juris).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Bei Berücksichtigung dieser Grundsätze trat durch die Ablehnung des Eilantrags mit Beschluss vom 22.2.2019 die Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung wieder ein und wurde die Überstellungsfrist damit neu in Lauf gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2016 - 1 C 15/15 -, juris).
  • VG Berlin, 18.03.2020 - 28 L 194.19
    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Das verdeutlicht nicht zuletzt der Umstand, dass das Gericht eine vom Bundesamt und den Abschiebestellen zwingend zu beachtende Vollzugsaussetzung nur durch Stattgabe oder Erlass eines Stoppbeschlusses erreichen kann (so auch VG Berlin, Beschluss vom 18.3.2020 - 28 L 194.19 A -, juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
    Die Zuständigkeit Portugals war auch nicht deshalb entfallen, weil der Klägerin dort eine Verletzung von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union drohte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 - juris; Urteil vom 16.2.2017 - C-578/16 - juris).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

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