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   VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10   

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https://dejure.org/2011,9190
VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10 (https://dejure.org/2011,9190)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.06.2011 - 6 K 1664/10 (https://dejure.org/2011,9190)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 6 K 1664/10 (https://dejure.org/2011,9190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen Mobil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtsstreit über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkstahlgittermastes; Baugenehmigung für einen 40 m hohen Schleuderbetonmast in einem Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10
    Hat der Nachbar keine Stellung inne, die nach Maßgabe der Gesetze Schutz beansprucht, so stellt sich die Frage nach der Unzumutbarkeit nachteiliger Auswirkungen für ihn nicht (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686).

    Ein im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Betrieb hat keinen grundsätzlichen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben; einen Anspruch auf Bewahrung des Außenbereichs für privilegierte Betriebe gibt es nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; Beschluss vom 28.07.1999 - 4 B 38.99 -, NVwZ 2000, 552; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 8 S 2462/10 - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 97. EL, § 35, Rn 195).

    Das nachvollziehbare Interesse der Kläger an der Aufrechterhaltung der bisherigen umgebenden Landschaftsgestaltung stellt keine rechtlich geschützte Position dar, sondern war bislang lediglich ein bloßer faktischer Lagevorteil (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1991 - 8 S 1382/91 -, BRS 52 Nr. 187).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10
    Selbst wenn man - was zweifelhaft erscheint - den im Rahmen der Prüfung von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erforderlichen spezifischen Standortbezug bejahen und das Vorhaben auch am B. als privilegiert ansehen wollte, würden sich nach dem Ergebnis des Augenscheins der Kammer dort wohl Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gegen das Vorhaben durchsetzen, wobei in diesem Zusammenhang objektivrechtlich die Verfügbarkeit eines vorzugswürdigen Alternativstandorts nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben könnte (zur eigenständigen naturschutzrechtlichen Unzulässigkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund eines vermeidbaren Eingriffs nach § 15 Abs. 5 und Abs. 1 Satz 2 BNatSchG vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, BeckRS 2010, 50893).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte steht dem Gesetz- und Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung der Grenzwerte zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638 und nachfolgend EGMR, Entscheidung vom 03.07.2007 - 32015/02 -, NVwZ 2008, 1215; BVerfG, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08 - BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 - BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73.02 -, NVwZ 2004, 613; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, BeckRS 2010, 50893; Beschluss vom 19.04.2002 - 3 S 590/02 -, NVwZ-RR 2003, 27).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10
    Sind die Abstandsvorschriften - bei Weitem - eingehalten, so ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots zwar theoretisch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sie wird jedoch im Regelfall, wenn nicht besondere Gegebenheiten hinzutreten, aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, UPR 1994, 69, Urteil vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -).
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