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   VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05   

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VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05 (https://dejure.org/2006,15703)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.08.2006 - 5 K 293/05 (https://dejure.org/2006,15703)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. August 2006 - 5 K 293/05 (https://dejure.org/2006,15703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Geltung der gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien trotz fehlender Existenz eines auf Gemeinschaftsrecht beruhenden Aufenthaltsrechts und fehlender Arbeitnehmereigenschaft; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Sie verstößt zunächst nicht gegen die zum Zeitpunkt der Ausweisungsentscheidung geltenden gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensvorschriften des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG in der Auslegung, die sie durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13.9.2005 - 1 C 7.04 -, InfAuslR 2006, 110; Urteil vom 6.10.2005 - 1 C 5.04 -, InfAuslR 2006, 114; vgl. ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.2006 - 11 S 2299/05 -) erfahren hat.

    Denn die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind nur auf solche türkischen Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 haben (EuGH, Urteil vom 2.6.2005 , BVerwG, Urteile vom 13.9.2005 und vom 6.10.2005, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.2005, a.a.O.).

    Dabei setzt die praktische Wirksamkeit der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt regelnden Rechte der Art. 6 und 7 ARB 1/80 zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , NVwZ 2000, 1277, Urteil vom 11.11.2004 , NVwZ 2005, 198; Urteil vom 7.7.2005 , InfAuslR 2005, 352; BVerwG, Urteil vom 6.10.2005, a.a.O.).

    Dabei können nicht nur nachziehende Familienangehörige, sondern auch in Deutschland geborene Kinder den Rechtsstatus nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben, wenn sie stets in der Bundesrepublik gelebt haben (EuGH, Urteil vom 11.11.2004, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 6.10.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 11 S 1080/04

    Ausweisung eines sog. faktischen Inländers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.2004 - 11 S 1080/04 - Beschluss vom 28.5.2001 - 11 S 2940/99 - Beschluss vom 16.3.2005, a.a.O.).

    Indes fehlen ihm nicht alle über die bloße türkische Staatsangehörigkeit hinaus gehenden sozialen und soziokulturellen Beziehungen zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.9.2003, a.a.O.; Beschluss vom 13.5.2004, a.a.O.).

    Korrekturen einer nach nationalen Vorschriften rechtmäßigen Ausweisung wegen Unverhältnismäßigkeit sind nach dem Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK nur in außergewöhnlichen Einzelfällen denkbar, die entweder hinsichtlich des (gesteigerten) Gewichts der Schutzgüter (Privat- und Familienleben) oder hinsichtlich der (geminderten) Bedeutung der öffentlichen Ausweisungsziele (insbesondere öffentliche Sicherheit, Aufrechterhaltung der Ordnung, Verhütung von Straftaten, Schutz der Rechte und Freiheiten anderer) signifikante Besonderheiten aufweisen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -, VBlBW 2003, 289; Beschluss vom 13.5.2004, a.a.O.).

    Die in dem Fall des Klägers zu berücksichtigenden besonderen Umstände, zu denen etwa zählen die Schwere und Art der Straftaten, das Alter des Betroffenen bei Begehung der Straftat, die familiäre Situation, insbesondere, ob der Ausländer - mit einer deutschen Staatsangehörigen - verheiratet ist oder ob er Kinder - mit deutscher Staatsangehörigkeit - hat bzw. ob er auf die Unterstützung und Hilfe von im Inland lebenden Eltern und Geschwistern angewiesen ist, der Bezug des Ausländers zu dem Staat seiner Staatsangehörigkeit und schließlich ob der Ausländer die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes behalten und nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes erwerben wollte (vgl. zum Ganzen ausführlich mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.2004, a.a.O.) machen seine Ausweisung nicht unverhältnismäßig.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Für die Beurteilung, ob die angefochtene Ausweisungsverfügung mit nationalem Recht in Einklang steht, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier mangels Erforderlichkeit und Durchführung eines Widerspruchsverfahrens auf den Erlass der Ausweisungsverfügung im Januar 2005 - abzustellen (BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.2003 - 13 S 1113/02 - Urteil vom 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - m.w.N.); dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218 und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -).

    Ein insoweit dem Art. 8 EMRK zu entnehmender (weitergehender) Ausweisungsschutz ist bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes zu beachten und gesondert zu prüfen, wobei hier hinsichtlich der Frage, ob ein (schützenswertes) Privat- und Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK vorliegt, auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung des nationalen Gerichts abzustellen ist (EuGH, Urteile vom 30.11.1999 , InfAuslR 2000, 53, vom 30.10.2002 , InfAuslR 2003, 126, vom 15.7.2003 , InfAuslR 2004, 183; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.7.2003 - 13 S 705/03 - Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, InfAuslR 2004, 189; Urteil vom 16.3.2005, a.a.O.; OVG Bremen, Urteil vom 25.5.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.2004 - 11 S 1080/04 - Beschluss vom 28.5.2001 - 11 S 2940/99 - Beschluss vom 16.3.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Zwar ist bislang in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, ob eine durchgehende ordnungsgemäße Beschäftigung des türkischen Arbeitnehmers, von dem der Familienangehörige sein Recht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 ableiten will, erforderlich ist (vgl. zu den möglichen Argumentationsebenen ausführlich: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -, EZAR 19 Nr. 4).

    Hierfür spricht neben systematischen Gründen (vgl. dazu im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004, a.a.O.) auch der Umstand, dass der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 26.11.1998 , InfAuslR 1999, 6) entschieden hat, dass der in Art. 6 ARB 1/80 enthaltene und mit Art. 7 ARB 1/80 gleichlautende Begriff des "dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers" mit dem daneben verwendeten Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" identisch ist, so dass bei Übertragung dieser Grundsätze auf die hier zu behandelnde Beschäftigung der Eltern des Klägers jedenfalls in dem für die Entstehung des abgeleiteten Rechts des Klägers maßgebenden Drei-Jahres-Zeitraums eine - hier nicht gegebene - entsprechende konkrete ordnungsgemäße Beschäftigung mindestens eines Elternteils verlangt werden könnte; zudem bestimmt Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 ausdrücklich, dass (auch unverschuldete) Arbeitslosigkeit für den Erwerb von Rechten aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 nicht positiv berücksichtigt wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Für die Beurteilung, ob die angefochtene Ausweisungsverfügung mit nationalem Recht in Einklang steht, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier mangels Erforderlichkeit und Durchführung eines Widerspruchsverfahrens auf den Erlass der Ausweisungsverfügung im Januar 2005 - abzustellen (BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.2003 - 13 S 1113/02 - Urteil vom 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - m.w.N.); dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218 und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -).

    Dies bedeutet, dass für den durch besonderen Ausweisungsschutz privilegierten Ausländer ein hinreichender Grad an Wiederholungsgefahr bestehen muss, bei dessen Ermittlung auch dem normativen Bewertungskriterium (Gewicht, Gefährlichkeit und Schaden der Straftat) eine gewisse Bedeutung zukommen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9.7.2003 und vom 21.7.2004 , a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Sie verstößt zunächst nicht gegen die zum Zeitpunkt der Ausweisungsentscheidung geltenden gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensvorschriften des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG in der Auslegung, die sie durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13.9.2005 - 1 C 7.04 -, InfAuslR 2006, 110; Urteil vom 6.10.2005 - 1 C 5.04 -, InfAuslR 2006, 114; vgl. ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.2006 - 11 S 2299/05 -) erfahren hat.

    Ob hieran die nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgte Aufhebung der RL 64/221/EWG durch Art. 38 Abs. 2 RL 2004/38/EG (mit Wirkung vom 30.4.2006) etwas zu ändern vermag (vgl. dazu einerseits: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.2006, a.a.O.; andererseits: Niedersächs. OVG, Urteil vom 16.5.2006 - 11 LC 324/05 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.2.2006 - 24 L 2122/05 -, InfAuslR 2006, 263), bedarf hier keiner weiteren Erörterung.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Die Beurteilung, ob dies der Fall ist, hat sich an den spezial- und generalpräventiven Ausweisungszwecken auszurichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.9.2003 - 11 S 973/03 -, EZAR 037 Nr. 8 und vom 9.7.2003 - 11 S 420/03 -, EZAR 033 Nr. 18).

    Indes fehlen ihm nicht alle über die bloße türkische Staatsangehörigkeit hinaus gehenden sozialen und soziokulturellen Beziehungen zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.9.2003, a.a.O.; Beschluss vom 13.5.2004, a.a.O.).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Dabei setzt die praktische Wirksamkeit der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt regelnden Rechte der Art. 6 und 7 ARB 1/80 zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , NVwZ 2000, 1277, Urteil vom 11.11.2004 , NVwZ 2005, 198; Urteil vom 7.7.2005 , InfAuslR 2005, 352; BVerwG, Urteil vom 6.10.2005, a.a.O.).

    Dabei können nicht nur nachziehende Familienangehörige, sondern auch in Deutschland geborene Kinder den Rechtsstatus nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben, wenn sie stets in der Bundesrepublik gelebt haben (EuGH, Urteil vom 11.11.2004, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 6.10.2005, a.a.O.).

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Ein insoweit dem Art. 8 EMRK zu entnehmender (weitergehender) Ausweisungsschutz ist bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes zu beachten und gesondert zu prüfen, wobei hier hinsichtlich der Frage, ob ein (schützenswertes) Privat- und Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK vorliegt, auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung des nationalen Gerichts abzustellen ist (EuGH, Urteile vom 30.11.1999 , InfAuslR 2000, 53, vom 30.10.2002 , InfAuslR 2003, 126, vom 15.7.2003 , InfAuslR 2004, 183; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.7.2003 - 13 S 705/03 - Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, InfAuslR 2004, 189; Urteil vom 16.3.2005, a.a.O.; OVG Bremen, Urteil vom 25.5.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328).

    Dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es nach der Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Folgen für den Ausländer selbst widersprechen, wenn durch behördliche Maßnahmen die Voraussetzungen für sein weiteres Zusammenleben mit seiner im Vertragsstaat ansässigen Familie beseitigt werden (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 26.3.1992 , InfAuslR 1994, 86; Urteil vom 26.9.1997 , NVwZ 1998, 164; Urteil vom 31.10.2002 , InfAuslR 2003, 126).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
    Hierfür spricht neben systematischen Gründen (vgl. dazu im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004, a.a.O.) auch der Umstand, dass der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 26.11.1998 , InfAuslR 1999, 6) entschieden hat, dass der in Art. 6 ARB 1/80 enthaltene und mit Art. 7 ARB 1/80 gleichlautende Begriff des "dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers" mit dem daneben verwendeten Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" identisch ist, so dass bei Übertragung dieser Grundsätze auf die hier zu behandelnde Beschäftigung der Eltern des Klägers jedenfalls in dem für die Entstehung des abgeleiteten Rechts des Klägers maßgebenden Drei-Jahres-Zeitraums eine - hier nicht gegebene - entsprechende konkrete ordnungsgemäße Beschäftigung mindestens eines Elternteils verlangt werden könnte; zudem bestimmt Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 ausdrücklich, dass (auch unverschuldete) Arbeitslosigkeit für den Erwerb von Rechten aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 nicht positiv berücksichtigt wird.

    Der Begriff "regulärer Arbeitsmarkt" bezeichnet die Gesamtheit der Arbeitnehmer, die den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des betroffenen Staates nachkommen und somit das Recht haben, eine Berufstätigkeit in seinem Hoheitsgebiet auszuüben" (EuGH, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05

    Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2003 - 13 S 1113/02

    Ausweisung eines Asylbewerbers - Zuständigkeit für Prüfung von

  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 10 S 1610/03

    Unanwendbarkeit der EWGRL 221/64 auf türkische Staatsangehörige; maßgeblicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04

    Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • EGMR, 15.07.2003 - 52206/99

    MOKRANI c. FRANCE

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

  • VG Karlsruhe, 25.07.2008 - 6 K 1153/08

    Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen nur, wenn er ununterbrochen

    Nach der Auffassung des Gerichts ist die Regelung aufgrund der ihr zukommenden Zweckbestimmung der Förderung der Integration von türkischen Wanderarbeitnehmern im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur dahingehend auszulegen, dass sie ein wenigstens 3-jähriges ununterbrochenes tatsächliches Zusammenleben mit der Bezugsperson in häuslicher Gemeinschaft sowie daneben auch die Arbeitmarktzugehörigkeit der Bezugsperson für die gesamte geforderte Wohnsitzdauer voraussetzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.01.2005, InfAuslR 2005, 238; VG Sigmaringen, Urt. v. 09.08.2006 - 5 K 293/05 -, juris; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.12.2004, EZAR-NF 019 Nr. 5 und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 16.08.2006 - 8 E 1364/05 -, juris; HTK-AuslR, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Anm. 2.4; Gutmann in GK-AufenthG, Stand Februar 2007, Art. 7 ARB 1/80, RN 37).
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