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   VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15   

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VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15 (https://dejure.org/2017,53014)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10.05.2017 - 2 K 655/15 (https://dejure.org/2017,53014)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 2 K 655/15 (https://dejure.org/2017,53014)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast ist im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris; Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225; Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59).

    Insbesondere sind Inhalt und Umfang der von den Miteigentümern des belasteten Grundstücks übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus hinreichend bestimmbar (vgl. zum Maßstab in Anlehnung an das Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte nach § 37 Abs. 1 LVwVfG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris, Rn. 39 m.w.N.).

    Für die Auslegung des erklärten Willens ist maßgeblich, wie derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, nämlich die Baurechtsbehörde als Adressatin der Baulast (§ 71 Abs. 1 Satz 1 LBO), diese nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstehen durfte ("objektiver Empfängerhorizont", vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris m.w.N.).

    Die Ausweisung einer nicht vorhandenen öffentlich-rechtlichen Beschränkung in einem öffentlichen Register, für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit immerhin eine tatsächliche Vermutung streitet, ist eine Eigentumsbeeinträchtigung, deren Beseitigung der Eigentümer aufgrund seines Eigentumsrechts verlangen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris; Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).

    Besteht kein öffentliches Interesse mehr, ist der Verzicht zwingend; ein Ermessen steht der Baurechtsbehörde nicht zu (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 a.a.O.).

    Diese Auslegung widerspricht auch nicht den u.a. in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgestellten Grundsätzen, wonach eine Baulast, mag sie auch aus Anlass eines bestimmten Bauvorhabens eingeräumt werden, ihrem Wesen nach genereller Natur ist und es für die Beschränkung ihrer Wirkungen auf ein bestimmtes Bauvorhaben - sofern eine solche überhaupt möglich ist - einer eindeutigen Klarstellung bedarf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, a.a.O.; Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188; ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.2008 - 7 A 1838/07 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - 7 A 1838/07

    Feststellung der planungsrechtlichen und abstandrechtlichen Zulässigkeit eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Diese Auslegung widerspricht auch nicht den u.a. in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgestellten Grundsätzen, wonach eine Baulast, mag sie auch aus Anlass eines bestimmten Bauvorhabens eingeräumt werden, ihrem Wesen nach genereller Natur ist und es für die Beschränkung ihrer Wirkungen auf ein bestimmtes Bauvorhaben - sofern eine solche überhaupt möglich ist - einer eindeutigen Klarstellung bedarf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, a.a.O.; Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188; ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.2008 - 7 A 1838/07 -, juris).

    Auch das OVG Nordrhein-Westfalen weist in seinem Urteil vom 15.05.2008 (- 7 A 1838/07 -, a.a.O., Rn. 79 ff. m.w.N.) darauf hin, dass in Fallgestaltungen, in denen der genaue Umfang der durch die (Zufahrts-)Baulast begründeten Duldungspflichten einer Auslegung bedarf, eine "Vorhabenbezogenheit" in dem Sinne bestehe, dass Baulasten, die zur Erschließung eines bestimmten Vorhabens übernommen würden, regelmäßig dahin auszulegen seien, dass sie nur für den Verkehr gelten, der durch die typische Nutzung dieses Vorhabens ausgelöst werde.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 1445/00

    Baulast; Bauvorbescheid - Bindungswirkung; Kniestock

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Diese Auslegung widerspricht auch nicht den u.a. in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgestellten Grundsätzen, wonach eine Baulast, mag sie auch aus Anlass eines bestimmten Bauvorhabens eingeräumt werden, ihrem Wesen nach genereller Natur ist und es für die Beschränkung ihrer Wirkungen auf ein bestimmtes Bauvorhaben - sofern eine solche überhaupt möglich ist - einer eindeutigen Klarstellung bedarf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, a.a.O.; Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188; ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.2008 - 7 A 1838/07 -, juris).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von derjenigen, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27.10.2000 (- 8 S 1445/00 -, a.a.O.) zu entscheiden hatte; denn dort ging es um die - bejahte - Frage, ob sich eine anlässlich eines Bauvorhabens übernommene Abstandsflächenbaulast auch bei späteren Vorhaben - etwa der Erweiterung des Nachbargebäudes oder seiner Ersetzung durch einen Neubau - Wirkungen entfaltet.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast ist im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris; Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225; Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59).

    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris; Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).

  • BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Der Klägerin war es wegen der Schwierigkeit der Sache auch nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.2014 - 6 B 21.14 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12

    Anspruch auf Bewilligung einer Baulast: Passivlegitimation einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Schließlich stellte sich das Verzichtsbegehren der Klägerin gegenüber der Beklagten auch dann nicht als treuwidrig dar, wenn sie im Verhältnis zum Beigeladenen wegen der bestellten Grunddienstbarkeit zivilrechtlich zur Übernahme einer anderen Baulast - weitergehenden Inhalts - verpflichtet wäre (vgl. zu derartigen Ansprüchen OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12 - LG Mainz, Urteil vom 02.03.2010 - 101 O 325/08 - jeweils juris m.w.N.).
  • LG Mainz, 02.03.2010 - 101 O 325/08

    Grunddienstbarkeit: Zustimmungspflicht zur Baulast?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Schließlich stellte sich das Verzichtsbegehren der Klägerin gegenüber der Beklagten auch dann nicht als treuwidrig dar, wenn sie im Verhältnis zum Beigeladenen wegen der bestellten Grunddienstbarkeit zivilrechtlich zur Übernahme einer anderen Baulast - weitergehenden Inhalts - verpflichtet wäre (vgl. zu derartigen Ansprüchen OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12 - LG Mainz, Urteil vom 02.03.2010 - 101 O 325/08 - jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 1 OB 14/08

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten zu einer Untätigkeitsklage bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Insoweit ist ausreichend, dass sich dem Vorverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren angeschlossen hat, sei es auch - wie vorliegend - im Wege einer Untätigkeitsklage (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 1 OB 14/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Schließlich handelt es sich bei der streitgegenständlichen Baulast nach den vorangegangenen Ausführungen auch ersichtlich nicht um eine sog. "Vorratsbaulast", bei der ein öffentliches Interesse möglicherweise schon dann besteht, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass sie in naher Zukunft baurechtliche Bedeutung gewinnen kann (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, BauR 2005, 1908; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16

    Löschung einer Baulast; Baulastfähigkeit einer Erklärung

  • VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 617/16

    Verzicht auf Baulast - Folgen für begünstigtes Grundstück

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13

    Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 A 3001/11

    Anspruch auf Aufhebung einer Baulast zu Lasten eines Eigentümers eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 2 N 111.10

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 2 D 27/11

    Beteiligtenfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1986 - 7 A 2169/85
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1982 - 3 S 1595/82

    Verzicht auf eine Baulast; Rücknahme

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 8 S 1282/86

    Zulässiger Inhalt einer Baulast

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 5 S 3256/88

    Feststellungsklage; Baulast bei Nacherbfolge

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Dies ist der Fall, wenn Bauaufsichtsbelange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (VG Sigmaringen, Urteil vom 10.05.2017 - 2 K 655/15 -, juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2020 - 2 M 57/20

    Durchsetzung einer Baulast

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 K 655/15 - juris) geltend macht, es gebe keinen Rechtssatz des Inhalts, dass eine Zufahrtsbaulast generell die Erschließung jedweder Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück ermögliche, ist dies vorliegend ohne Belang.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17

    Baulast; Geh- und Fahrrechte; Verzicht; öffentliches Interesse; Wegfall; Zufahrt;

    Eine solche Annahme widerspräche dem erklärten Willen der mit der Baulast belasteten Beigeladenen, denen das aus Art. 14 GG abzuleitende Eigentümerrecht zusteht, über Art und Umfang bewilligter Belastungen bestimmen zu können (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 K 655/15 -, juris Rn. 52).
  • VG Magdeburg, 03.06.2020 - 4 B 177/20

    Ordnungsverfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast

    Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 10.05.2017 - 2 K 655/15 -, juris), auf die sich der Antragsteller u.a. beruft, folgt nichts Gegenteiliges.
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