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   VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16   

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VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16 (https://dejure.org/2018,48071)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 K 2551/16 (https://dejure.org/2018,48071)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 K 2551/16 (https://dejure.org/2018,48071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16
    Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, wie sie hier von der Klägerin gegenüber dem Beklagten geltend gemacht werden, sind im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris Rn. 13).

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag sind in einer solchen Lage entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 13).

    Entsprechend anwendbar sind die §§ 677 ff. BGB aber auch, wenn die zuständige Behörde die Aufgabe an sich zwar wahrnehmen könnte, dazu aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht bereit ist (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 14).

    Diese Regelung bedarf, da behördliche Aufgaben generell im öffentlichen Interesse liegen, einer genaueren Bestimmung (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 14).

    In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Sachgesichtspunkte zu würdigen, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 15).

    Dabei sind sowohl die sachliche und zeitliche Dringlichkeit der Aufgabe und die Sachnähe des Betroffenen, seine konkreten Handlungs- und Zugriffsmöglichkeiten als auch - parallel dazu - das Verhalten und die Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 16).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 17).

    Eine behördliche Aufforderung an den Betroffenen, die Maßnahme (auf eigene Kosten) durchzuführen, kann Indiz für ihre Unaufschiebbarkeit sein (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 16).

    Im Einzelfall kann dem Bürger auch zugemutet werden, zunächst um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 19).

    Trotzdem kann ein öffentliches Interesse an privater auftragsloser Geschäftsführung für eine Behörde gegeben sein (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 20).

    Insoweit finden §§ 812 ff. BGB entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 - 3 S 1891/18

    Begriff der besonderen Zufahrten zu Häfen

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. Juli 2018 - 4 K 2551/16 - wird abgelehnt.
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