Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 39 Abs 1 S 2 Nr 3 WHG
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Hafenausbaggerung Bodensee; Hafenzufahrtsklausel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 - 3 S 1891/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16
Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, wie sie hier von der Klägerin gegenüber dem Beklagten geltend gemacht werden, sind im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris Rn. 13).Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag sind in einer solchen Lage entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 13).
Entsprechend anwendbar sind die §§ 677 ff. BGB aber auch, wenn die zuständige Behörde die Aufgabe an sich zwar wahrnehmen könnte, dazu aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht bereit ist (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 14).
Diese Regelung bedarf, da behördliche Aufgaben generell im öffentlichen Interesse liegen, einer genaueren Bestimmung (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 14).
In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Sachgesichtspunkte zu würdigen, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 15).
Dabei sind sowohl die sachliche und zeitliche Dringlichkeit der Aufgabe und die Sachnähe des Betroffenen, seine konkreten Handlungs- und Zugriffsmöglichkeiten als auch - parallel dazu - das Verhalten und die Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 16).
Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 17).
Eine behördliche Aufforderung an den Betroffenen, die Maßnahme (auf eigene Kosten) durchzuführen, kann Indiz für ihre Unaufschiebbarkeit sein (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 16).
Im Einzelfall kann dem Bürger auch zugemutet werden, zunächst um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 19).
Trotzdem kann ein öffentliches Interesse an privater auftragsloser Geschäftsführung für eine Behörde gegeben sein (BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 20).
Insoweit finden §§ 812 ff. BGB entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, juris 23).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 - 3 S 1891/18
Begriff der besonderen Zufahrten zu Häfen
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. Juli 2018 - 4 K 2551/16 - wird abgelehnt.