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   VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07   

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https://dejure.org/2008,17295
VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07 (https://dejure.org/2008,17295)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.03.2008 - 8 K 2692/07 (https://dejure.org/2008,17295)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. März 2008 - 8 K 2692/07 (https://dejure.org/2008,17295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; erheblicher Zeitverzug; Tilgungsreife des Verstoßes im Verkehrszentralregister; Ablauf der Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar 22 Monate nach dem zugrunde liegenden Verkehrsverstoß bei Zeitverzögerung allein durch Behördenverhalten; Verhältnismäßigkeit einer durch eine Behörde bewirkte Zeitverzögerung trotz Bewährung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 08.06.1998 - 22 VG 2131/98

    Aufbauseminar

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
    29 aa) Nach verbreiteter Ansicht kann eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr für eine Anordnung nach § 2a Abs. 2 StVG herangezogen werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München, Beschluss vom 27.08.2007 - M 6a S 07.2476; VG Hamburg, Beschluss vom 08.06.1998 - 22 VG 2131/98; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 2a StVG Rn. 11).

    In Anlehnung an die Tilgungsvorschriften im Verkehrszentralregister dürfte daher davon auszugehen sein, dass sich ein Fahranfänger dann bewährt habe und dann kein Bedarf mehr für eine Nachschulung bestehe (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 08.06.1998 - 22 VG 2131/98).

  • VG Neustadt, 28.09.2001 - 3 K 332/01
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
    Hat ein Verkehrsteilnehmer sich innerhalb der Tilgungsfrist einwandfrei im Straßenverkehr verhalten, so kann eine von ihm ausgehende Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht mehr angenommen werden (vgl. ins. VG Neustadt, Urteil vom 28.09.2001 - 3 K 332/01.NW -, ZfS 2001, 569 f.).

    Unterlässt dies die Fahrerlaubnisbehörde und wartet sie statt dessen den Ausgang eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Anordnung ab, und tritt innerhalb dieses Zeitraums die Tilgungsreife ein, so werde die ursprünglich rechtmäßige Verfügung rechtswidrig (vgl. insgesamt VG Neustadt, Urteil vom 28.09.2001 - 3 K 332/01.NW -, ZfS 2001, 569 f.).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
    Dabei spielt insbesondere die Erwägung eine Rolle, dass der Betroffene sich keinen Vorteil dadurch verschaffen soll, wenn er selbst durch die Rechtsschutzmöglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine große zeitliche Distanz zwischen Verkehrsverstoß und Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar sorgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 27/93).

    Ihr lag auf Seiten des Gesetzgebers dieselbe Überlegung zu Grunde, welche das BVerwG im o. g. Urteil vom 25.01.1995 (11 C 27/93) zur Aussage bewegte, dass auch nach einer längeren beanstandungsfreien Teilnahme am Straßenverkehr ein Aufbauseminar anzuordnen sei: Andernfalls würde - gerade bei Verkehrsverstößen gegen Ende der Probezeit - ein Anreiz geschaffen das Bußgeldverfahren zu verzögern, um das Ende der Probezeit zu erreichen und damit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu entgehen (BT-Drucks. 10/4490, S. 19; vgl. insgesamt auch VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06).

  • VG Schleswig, 02.02.2006 - 3 B 1/06

    Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger bei zeitlich erheblicher, durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
    Ihr lag auf Seiten des Gesetzgebers dieselbe Überlegung zu Grunde, welche das BVerwG im o. g. Urteil vom 25.01.1995 (11 C 27/93) zur Aussage bewegte, dass auch nach einer längeren beanstandungsfreien Teilnahme am Straßenverkehr ein Aufbauseminar anzuordnen sei: Andernfalls würde - gerade bei Verkehrsverstößen gegen Ende der Probezeit - ein Anreiz geschaffen das Bußgeldverfahren zu verzögern, um das Ende der Probezeit zu erreichen und damit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu entgehen (BT-Drucks. 10/4490, S. 19; vgl. insgesamt auch VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06).
  • VG München, 27.08.2007 - M 6a S 07.2476
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
    29 aa) Nach verbreiteter Ansicht kann eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr für eine Anordnung nach § 2a Abs. 2 StVG herangezogen werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München, Beschluss vom 27.08.2007 - M 6a S 07.2476; VG Hamburg, Beschluss vom 08.06.1998 - 22 VG 2131/98; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 2a StVG Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    Bedenken bestehen insbesondere gegen die Erwägung des Verwaltungsgerichts, dass als äußerste zeitliche Grenze für den Erlass einer Anordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein der regulären oder ggf. der verlängerten Probezeit vergleichbarer Zeitraum in Betracht kommt (ebenso VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06 - juris; ähnlich VG Sigmaringen, Urteil vom 12.03.2008 - 8 K 2692/07 - NVwZ-RR 2008, 497).

    Denn nach der Systematik des Gesetzes ist die äußerste zeitliche Grenze der Verwertbarkeit einer Ordnungswidrigkeit für eine Anordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG jedenfalls der Eintritt der Tilgungsreife im Verkehrszentralregister (BayVGH, Beschl. v. 07.11.2011 - 11 CS 11.2109 - juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.03.2008 a.a.O.; VG München, Urteil vom 15.01.2002 - M 6a K 01.2320 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 15.02.1990, NZV 1990, 327; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 2a StVG Rdnr. 11).

  • VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    Eine dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Bewährung wäre daher wohl erst dann vollständig eingetreten, wenn auch schon die verlängerte Probezeit abgelaufen wäre, bevor die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde (VG Sigmaringen vom 12.03.2008, 8 K 2692/07, Juris).
  • VG München, 18.05.2011 - M 1 K 11.1529

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    Eine dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Bewährung wäre daher wohl erst dann vollständig eingetreten, wenn auch schon die verlängerte Probezeit abgelaufen wäre, bevor die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde (VG Sigmaringen vom 12.03.2008, 8 K 2692/07, Juris).
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