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   VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17   

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https://dejure.org/2019,13543
VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17 (https://dejure.org/2019,13543)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.03.2019 - 4 K 762/17 (https://dejure.org/2019,13543)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. März 2019 - 4 K 762/17 (https://dejure.org/2019,13543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Keine rückwirkende/analoge Anwendung des § 55 c Abs. 1 Satz 3 SVG auf so genannte "Altfälle"; Stichtagsregelung; Soldatenversorgungsrecht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55c Abs 1 S 3 SVG, § 5 Abs 1 BPolBG, § 1 PersStärkeG, Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 S 1 BPolBG
    Kürzung der Soldatenversorgung aufgrund Ehescheidung; Anwendung der günstigeren Regelung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 37.18

    Beamter; Gleichheitsverstoß; Kürzung; Personalanpassung; Ruhensberechnung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17
    Die hierdurch eintretende wirtschaftliche Einschränkung der betroffenen Soldaten wird durch die in § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG geregelte Aussetzung bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres beseitigt (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 35/18 -, Rn. 6, juris; und BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 6, juris).

    Dies lässt sich hier zwar nicht bereits aus der Entscheidung des OVG Münster, Beschluss vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 -, oder den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018 - 2 B 37/18 - und - 2 B 35/18 - ableiten.

    Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 9, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).

    Sich daraus gegebenenfalls ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).

    Die Grundregel als solche unterliegt - auch schon die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG betreffend - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 11, juris, unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 - NJW 2015, 686 Rn. 17 ff.).

    Hierdurch steigt typischerweise die finanzielle Einbuße, die die betroffenen Soldaten, sofern sie nicht von bereits bestehenden Härtefallregelungen (vgl. §§ 33 und 35 des Versorgungsausgleichsgesetzes) profitieren können, aufgrund der Anwendung der Kürzungsvorschrift - gemessen an der statistischen Lebenserwartung - insgesamt erleiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 12, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17
    Ergänzend weist er insbesondere darauf hin, dass seine Zurruhesetzung - anders als in dem vom OVG Münster entschiedenen Fall (Beschluss vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 -) - nicht mit seinem Einverständnis, sondern vorzeitig nach § 1 PersStärkeG erfolgt sei.

    Dies lässt sich hier zwar nicht bereits aus der Entscheidung des OVG Münster, Beschluss vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 -, oder den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018 - 2 B 37/18 - und - 2 B 35/18 - ableiten.

  • BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines in den Ruhestand versetzten Berufssoldat

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17
    Die hierdurch eintretende wirtschaftliche Einschränkung der betroffenen Soldaten wird durch die in § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG geregelte Aussetzung bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres beseitigt (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 35/18 -, Rn. 6, juris; und BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 6, juris).

    Dies lässt sich hier zwar nicht bereits aus der Entscheidung des OVG Münster, Beschluss vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 -, oder den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018 - 2 B 37/18 - und - 2 B 35/18 - ableiten.

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17
    Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 9, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17
    Die Grundregel als solche unterliegt - auch schon die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG betreffend - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 11, juris, unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 - NJW 2015, 686 Rn. 17 ff.).
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