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   VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21   

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VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21 (https://dejure.org/2022,25044)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.07.2022 - 14 K 1888/21 (https://dejure.org/2022,25044)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 14 K 1888/21 (https://dejure.org/2022,25044)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    4. Auch nach dem EuGH-Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 -, "BZ" sind inlandsbezogene Ausweisungen (ohne Ausreise des Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland und ohne Ergehen einer Abschiebungsandrohung) weiterhin möglich.

    5. Allerdings ist ohne eine Abschiebungsandrohung (bzw. hier: nach deren gerichtlicher Aufhebung) aufgrund des EuGH-Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 -, "BZ" der Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots rechtswidrig und daher aufzuheben.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.06.2021, C-546/19, juris) sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ohne Rückkehrentscheidung nicht mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 (EU-Rückführungsrichtlinie) vereinbar und die vorliegende inlandsbezogene Ausweisung sei daher zwingend mit einer Abschiebungsandrohung zu versehen.

    Der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 10.02.2021 (C-546/19, Rn. 87, juris) und der EuGH in seinem Urteil (a.a.O., Rn. 59 f.) seien übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Aufschiebung der Vollstreckung nach Art. 9 EU-Rückführungsrichtlinie ein gangbarer Weg sei.

    Dies soll auch für solche Drittstaatsangehörige gelten, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, die aber nicht abgeschoben werden können, weil der Grundsatz der Nichtzurückweisung dem entgegensteht (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 "BZ" -, juris Rn. 55 ff.).

    Ausgehend hiervon könnte eine Ausweisungsverfügung deshalb mit Art. 6 Abs. 1 RFRL unvereinbar sein, weil sie mittelbar über das nach § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG zwingend anzuordnende Einreise- und Aufenthaltsverbot zu einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG) und in Fällen, in denen keine Abschiebungsandrohung erlassen wird oder werden kann, dazu führt, dass der Ausländer aufgrund der Titelerteilungssperre sich allenfalls geduldet (§ 60a AufenthG) im Bundesgebiet aufhalten darf (andeutend Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, 31. Edition 01.07.2021, § 53 AufenthG Rn. 6, siehe hierzu auch Bauer/Hoppe, NVwZ 2021, 1207).

    Im Übrigen - und zwar soweit der Erlass eines nach nationalem Recht zwingend anzuordnenden Einreise- und Aufenthaltsverbots mit unionsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 "BZ" -, juris Rn. 60, siehe unten IV.) - kann die Effektivität der Rückführungsrichtlinie dadurch gewährleistet werden, dass in Fällen einer inlandsbezogenen Ausweisung allein die Vorschrift des § 11 Abs. 1 S. 2 AufenthG unangewendet bleibt.".

    Soweit der Beklagte damit argumentiert, dass der EuGH (Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 "BZ" -, Rn. 59, juris) und der Generalanwalt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 10.02.2021 in der Rechtssache C-546/19, Rn. 87, juris) in einer Konstellation wie der hier gegebenen eine Rückkehrentscheidung für zulässig ansehen und darauf verweisen, dass es aus Sicht des Unionsrechts als ausreichend zu erachten sei, die Rückkehrentscheidung "auszusetzen" (Generalanwalt) bzw. "die Abschiebung [des Drittstaatsangehörigen] in Vollstreckung dieser Entscheidung aufzuschieben", könnte dies für die europarechtliche Zulässigkeit einer Abschiebungsandrohung sprechen.

    Da es somit an einer Rückkehrentscheidung in Form einer Abschiebungsandrohung gegen den Kläger fehlt, verstößt das mit Ziffer 2 des Bescheids vom 06.08.2020 in Gestalt des Ergänzungsbescheids vom 11.03.2022 verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 "BZ" -, a.a.O.) gegen Unionsrecht und ist somit aufzuheben.

    Die entscheidungserhebliche Frage, ob und inwieweit inlandsbezogene Ausweisungen europarechtskonform verfügt werden können, ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.06.2021 in der Sache C-546/19 "BZ" bislang ungeklärt und stellt sich in einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Fälle, insbesondere bei syrischen Staatsangehörigen, die sich nach derzeitiger Rechtspraxis zumindest auf Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG berufen können und auf absehbare Zeit faktisch nicht abgeschoben werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Zu berücksichtigen ist nur das Interesse des Ausländers, ausländerrechtliche Folgewirkungen der Ausweisung zu vermeiden, etwa Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, juris, Rn. 130).

    In der Folge ist - da es sich nach Aufhebung der Abschiebungsandrohung faktisch um eine inlandsbezogene Ausweisung handelt - nur das Interesse des Klägers zu berücksichtigen, ausländerrechtliche Folgewirkungen der Ausweisung zu vermeiden, etwa Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen (vgl. § 56 AufenthG; vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, Rn. 130, juris).

    Eine Ausweisungsentscheidung fällt damit nicht in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie und muss sich damit nicht unmittelbar an deren Vorgaben messen lassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 -, juris Rn. 146).

    Ausgehend von dieser Kompetenznorm sieht die Rückführungsrichtlinie keine Regelungen zur Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - , juris Rn. 141 ff. m. w. N.).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Ob eine schwere Straftat vorliege, sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 13.09.2018, Az. C-369/17) aufgrund einer vollständigen Prüfung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

    Als Kriterien können unter anderem die Art der Straftat, die verursachten Schäden, die Form des zur Verfolgung herangezogenen Verfahrens oder der Umstand herangezogen werden, ob die fragliche Straftat in den anderen Rechtsordnungen ebenfalls überwiegend als schwere Straftat angesehen wird (EuGH, Urteil vom 13.09.2018 - C-369/17 -, Rn. 45 ff., juris).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris) und einer abweichenden und bejahenden Prognose der Wiederholungsgefahr durch das Verwaltungsgericht, wenn das Strafgericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat.

    aa) Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris) kommt der Entscheidung des Landgerichts U. (Urteil vom 05.04.2019), die Freiheitsstrafe des Klägers zur Bewährung auszusetzen, Indizwirkung dahingehend zu, dass vom Kläger keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    15.11.2007 - 1 C 45.06 -, Rn. 13; Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, Rn. 16, jeweils juris) rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO.

    Die erstmals am 07.08.2014 erteilte Aufenthaltserlaubnis ist mit Ablauf des 28.05.2019 erloschen, und ein Anspruch auf Verlängerung besteht - wie noch darzulegen sein wird - nicht, sodass der volljährige Kläger sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, Rn. 24, juris) nicht im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2, 3 AufenthG auf den "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis berufen konnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Dabei gelten nicht an Resozialisierungsgesichtspunkten, sondern an strengeren Kriterien orientierte und darüber hinaus eine längerfristige Gefahrenprognose erfordernde gefahrenabwehrrechtliche Maßstäbe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2008 - 18 A 1145/07 -, jeweils juris).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 - Rn. 30; Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 - Rn. 142, jeweils juris).

  • VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20

    Ausweisung eines Ausländers rechtmäßig, weil er ein schwerwiegendes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Eine solche Gefahr liegt vor, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen (zum Ganzen: VG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2019 - 12 K 6087/19.A -, Rn. 64, juris; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 -, Rn. 49 - 53, juris jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Allerdings hat der EuGH in seinem ebenfalls zur RFRL ergangenen Urteil vom 14.01.2021 (- C-441/19 -, Rn 80 f., juris) entschieden, dass eine Abschiebung innerhalb "kürzester Frist" durchzuführen ist, und eine Rückkehrentscheidung nicht erlassen werden darf, wenn der Betroffene anschließend nicht abgeschoben werden soll.
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Nicht vergleichbar ist die vorliegende Konstellation mit der, in der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Ausreisefrist von einer Woche ab Bekanntgabe seiner Entscheidung erlassen hat, welche nicht im Einklang mit Unionsrecht steht (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 "Gnandi" -, juris), und das Bundesamt in Reaktion darauf und höchstrichterlich gebilligt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris) die Vollziehung der Abschiebungsandrohung und auch den Lauf der Ausreisefrist bis zur Bekanntgabe der Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht ausgesetzt hat bzw. nach wie vor aussetzt.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
    Jedenfalls die Zielstaatsbezeichnung Syrien ist im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtswidrig und aufzuheben, da diesbezüglich ein Abschiebungsverbot (mit der dargelegten Bindungswirkung des § 42 Satz 1 AsylG) besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 -, Rn. 18, juris).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

  • VG Düsseldorf, 14.11.2019 - 12 K 6087/19
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05

    Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07

    Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten

  • VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20

    Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG vorgesehene Möglichkeit, eine Abschiebungsandrohung ohne Rücksicht auf Abschiebungsverbote zu erlassen, um "auf Vorrat" die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsetzung der Ausreisepflicht zu schaffen, wenn sich später eine anderweitige Abschiebungsmöglichkeit als diejenige in den nach Satz 2 zu bezeichnenden Zielstaat, in den der Ausländer nicht abgeschoben werden darf, ergibt, oder wenn das Abschiebungsverbot entfällt, verfehlt jedoch ihren Zweck, wenn in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung maßgebenden Zeitpunkt feststeht, dass aus zwingenden rechtlichen Gründen eine Vollstreckung der Ausreisepflicht auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2021 - 2 M 124/21 -, juris Rn. 12; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.07.2022 - 14 K 1888/21 -, juris Rn. 89; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 59 Rn. 53; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 53 ; Hailbronner, AuslR, § 59 Rn. 39 ; Gordzielik in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 3. Aufl. 2021, § 59 Rn. 20).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

    bb) Der Abschiebungsandrohung in Ziffer 2 des Bescheides vom 20. Dezember 2022 mit der der Beklagte dem Kläger in Satz 1 die Abschiebung in die Türkei androht und zugleich in Satz 3 feststellt, dass der Kläger bis zum vollziehbaren Widerruf des durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 3. April 2019 festgestellten Abschiebungsverbotes nicht in die Türkei abgeschoben werden darf, steht auch nicht das nationale Recht entgegen (a. A. VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 22 und vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 39 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2022 - 9 K 3739/22 - juris Rn. 53 f.; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 91 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 102 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 54).

    (1) Zu einer Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung im Bescheid vom 20. Dezember 2022 führt nicht, dass der Beklagte die Türkei als Zielstaat der Abschiebung bestimmt und gleichzeitig verfügt hat, dass eine Abschiebung in die Türkei bis zum vollziehbaren Widerruf des Abschiebungsverbotes nicht erfolgen darf (zu dieser Möglichkeit: Dörig, ZAR 2022, 244 (247); a.A. VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 22 und vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 45; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 91 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 104; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 49; zur asylrechtlichen Abschiebungsandrohung: BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 18).

    Bei anderer Auslegung des § 59 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG würde der Vorrang des Unionsrechts eine Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei inlandsbezogenen Ausweisungen ausschließen (vgl. hierzu VG Freiburg, Urteile vom 13.9.2022 - 10 K 1443/20 - juris Rn. 31, vom 13.4.2022 - 7 K 2089/20 - juris Rn. 52 ff. und vom 26.1.2022 - 7 K 826/20 - juris Rn. 39; VG Sigmaringen, Urteile vom 12.7.2022 - 14 K 1888/21 - juris Rn. 92 und vom 22.3.2022 - 1 K 2764/20 - juris Rn. 105; VG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2022 - 9 K 3739/21 - juris Rn. 61; VG Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2022 - 7 K 4210/20 - Umdruck S. 47 f.; VG München, Urteil vom 23.8.2022 - M 4 K 21.4317 - juris Rn. 78 ff.).

  • VG Arnsberg, 07.09.2023 - 10 L 704/23
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 -, Rn. 107 ff., juris m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. November 2021 - 2 M 124/21 -, Rn. 12, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 8 L 212/23 -, Rn. 112, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2022 - 14 K 1888/21 -, Rn. 86, juris; VG Freiburg (Breisgau); Beschluss vom 18. Mai 2017 - 5 K 2289/17 -, Rn. 3.

    vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2022 - 14 K 1888/21 -, Rn. 84, juris mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 -, Rn. 80 f., juris.

  • VG Hannover, 10.05.2023 - 5 A 3710/21

    StlÜbK; Ausweisung; inlandsbezogene Ausweisung; Rückführungsrichtlinie;

    Die damit - auch nach Ansicht der Beklagten - allein inlandsbezogen wirkende Ausweisung ist möglich ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.1.2023 - 12 S 1841/22 -, juris und Urteil vom 15.4.2021 - 12 S 2505/20 -, juris; VG Sigmaringen Urteil vom 12. Juli 2022 - 14 K 1888/21 -, juris; VG Freiburg Urteil vom 17. Mai 2022 - 10 K 5070/19 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
    Diese Bescheide wurden ebenfalls durch Klagen angefochten (- 9 K 2999/20 - bzw. - 14 K 1888/21 -).
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