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   VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95   

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VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95 (https://dejure.org/1996,13108)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.12.1996 - 9 K 732/95 (https://dejure.org/1996,13108)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 9 K 732/95 (https://dejure.org/1996,13108)
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  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Eines Rückgriffs auf eine entsprechende Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO bedarf es daher nach Auffassung der Kammer nicht, denn das Verwaltungsverfahrensrecht und die Verwaltungsgerichtsordnung ermöglichen eine angemessene Problembewältigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1967, BVerwGE 27, S. 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1985 - 11 S 760/82

    Abschiebung illegaler Arbeitnehmer - Kostenerstattungspflicht des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Soweit auf dieser Grundlage eine polizeirechtliche Verhaltensverantwortlichkeit des Klägers ausscheiden würde, könnte noch an eine Verhaltsverantwortlichkeit im Sinne einer gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung aufgrund der Stellung des Klägers als Alleingesellschafter und Geschäftsführer gedacht werden (vgl. Palandt, BGB, 52. Auflage, Einf. § 21 Rn. 12 - ansatzweise bei Haftung für die Kosten - der Abschiebung eines Ausländers möglicherweise VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.1985, DÖV 1986, S. 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Unbedeutend ist insbesondere die mit dem Wassergesetz möglicherweise wegen der zum 13.01.1990 in Kraft getretenen Bestimmung des Landesabfallgesetzes (§ 22 ff LAbfG) unzutreffend benannte Rechtsgrundlage (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1993 - 10 S 2045/91 , denn dies dürfte gegebenenfalls wegen Austauschbarkeit der wesensgleichen Ermächtigungsgrundlagen bereits für die Rechtmäßigkeit der Anordnung ohne Folgen sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Die Ersatzvornahme wurde auch nicht im Laufe ihrer Anwendung aufgrund nachträglicher Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse rechtswidrig, so dass die Belastung des Klägers mit den geltend gemachten Kosten nicht zu beanstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1986, VBlBW 1986, S. 299 [302] m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89

    Keine Kostentragungspflicht für durchgeführte Ersatzvornahme bei Aussetzung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Pflichtiger ist dabei derjenige Kostenschuldner, der als Adressat der vollstreckten Grundverfügung, hier der gegenüber dem Kläger ergangenen Anordnung vom 13.08.1990, zu einer Leistung verpflichtet war, soweit deren Vollstreckung rechtmäßig durchgeführt worden ist (vgl. beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.1990, NVwZ 1991, S. 686 ).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 58.59
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Die insoweit entstandene Kostenersatzpflicht ist von dem Fortbestehen der Polizeipflichtigkeit der in Anspruch genommenen Personen unabhängig (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.1960, BVerwGE 10/280 [285 f.])- Einer Bezifferung der bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Kosten (vgl. beispielsweise Kostenaufstellung Ziff. 3) bedarf es allerdings nicht, denn auch nachfolgend wurde die Ersatzvornahme auf.
  • OVG Bremen, 16.08.1988 - 1 BA 25/88

    Slipanlage - §§ 24, 25 Abs. 3 WStrG, § 959 BGB

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Die Dereliktion wird dort als sittenwidrig angesehen, wo sie ihrem Motiv und Zweck zufolge alleine dazu dient entgegen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden sich der Polizeipflichtigkeit zu Lasten der Allgemeinheit zu entziehen (vgl. zum Diskussionsstand: Schmidt-Jortzig, FS Scupin 1983, S. 819; OVG Bremen, Beschluss v. 16.08.1988, NVwZ-RR 1989, S. 16 je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95

    Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Diese Pflichten trafen jedenfalls die aufgelöste GmbH, die polizeirechtlich für Versäumnisse ihrer verfassungsmäßigen Vertreter - ggfs. hier des Klägers als Geschäftsführer einzustehen hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.10.1995 - 10 S 1389/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 10 S 2163/95

    Haftung für Altlasten: polizeiliche Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Der polizeirechtliche Eigentumsbegriff ist dabei gleichbedeutend wie der zivilrechtliche Eigentumsbegriff (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1996, VBlBW 1996, S. 351 m.w.N. Entsprechend endet die polizeiliche Zustandsverantwortlichkeit grundsätzlich in dem Moment, in dem das Eigentum wirksam aufgegeben wird. Dies setzt im Falle der Aufgabe des Eigentums an einen Grundstück die Eintragung des Verzichts im Grundbuch voraus, § 928 Abs. 1 BGB. Anders als bei der Aufgabe des Eigentums an einer beweglichen Sache (§ 959, 854 Abs. 1 BGB) ist mit der Aufgabe des Eigentums an einen Grundstück allerdings nicht notwendig die Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache verbunden.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1982 - 3 S 660/82

    Zwangsmittelfestsetzung; Einwendungen gegen Grundverfügung; Entstehen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
    Dabei sollen allerdings solche Einwendungen außer Betracht bleiben, die zwar erst nach Unanfechtbarkeit der Grundverfügung entstanden sind, die aber gegenüber einem nachfolgenden Verwaltungsakt der Zwangsvollstreckung -insbesondere der Zwangsmittelandrohung -hätten geltend gemacht werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.1982, - 3 S 660/82 -, BRS Bd. 39, S. 449).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1991 - 14 S 1681/91

    Löschung einer Eintragung in die Handwerksrolle - Verwaltungsakt -;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1982 - 3 S 654/81

    Zur Durchführung der Ersatzvornahme vor Festsetzung des Zwangsgelds

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 5 S 2755/87

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen bei Ersatzvornahme

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1983 - 5 S 1415/83

    Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungshindernis; Einwendungen nach Rechtskraft

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

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