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   VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14   

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VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14 (https://dejure.org/2014,56069)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.12.2014 - 4 K 2101/14 (https://dejure.org/2014,56069)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 4 K 2101/14 (https://dejure.org/2014,56069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Würzburg, 05.12.2014 - W 1 K 14.1118

    Begründung einer Versorgungsanwartschaft durch interne Teilung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14
    Die gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts Regensburg (vgl. Urt. v. 07.08.2014 - RN 5 K 13.643 -, Juris), welches sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf Praktikabilitäts- und Billigkeitsgründe stützt, letztlich das Prinzip der Kostenneutralität für die Versorgungsträger über das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit stellt und für einen Bereicherungsausgleich zwischen den früheren Ehegatten plädiert, überzeugt die erkennende Kammer hingegen nicht und kann die vom Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 16.02.2012 (- M 12 K 11.6148 -, Juris; dieser Rechtsprechung folgend auch VG Würzburg, Urt. v. 05.12.2014 - W 1 K 14.1118 -, Juris) vorgebrachten Argumente nicht entkräften.

    Wie das Verwaltungsgericht Würzburg ausführt, kann diese Ansicht vielmehr zu untragbaren rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen führen (vgl. hierzu VG Würzburg, Urt. v. 05.12.2014, a.a.O.).

  • VG München, 16.02.2012 - M 12 K 11.6148

    Änderung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14
    Hierzu hat das Verwaltungsgericht München in seinem im Urteil vom 16.02.2012 (- M 12 K 11.6148 -, Juris, Rn. 34 - 37) in einer dem vorliegenden Fall ähnlichen Konstellation Folgendes ausgeführt:.

    Die gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts Regensburg (vgl. Urt. v. 07.08.2014 - RN 5 K 13.643 -, Juris), welches sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf Praktikabilitäts- und Billigkeitsgründe stützt, letztlich das Prinzip der Kostenneutralität für die Versorgungsträger über das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit stellt und für einen Bereicherungsausgleich zwischen den früheren Ehegatten plädiert, überzeugt die erkennende Kammer hingegen nicht und kann die vom Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 16.02.2012 (- M 12 K 11.6148 -, Juris; dieser Rechtsprechung folgend auch VG Würzburg, Urt. v. 05.12.2014 - W 1 K 14.1118 -, Juris) vorgebrachten Argumente nicht entkräften.

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14
    Ebenso wie eine Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die berufsständische Versorgung übertragen werden muss, folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG auch kein Anspruch auf Angleichung der Regelungen über die berufsständische Versorgung an die des Beamtenrechts (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06 -, FamRZ 2010, 1233 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14
    Zuletzt wurde zudem bezogen auf das übertragene Anrecht bereits durch die familiengerichtliche Entscheidung geprüft, dass durch die Regelungen in § 37 Abs. 1 S. 1 und S. 2 sowie Abs. 2 VwS die gleichmäßige Teilhabe gewährleistet ist und die vorgenannten Satzungsbestimmungen des Beklagten in den Tenor der Entscheidung aufgenommen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 26.01.2011 - XII ZB 504/10 -, NJW 2011, 1139).
  • VG Regensburg, 07.08.2014 - RN 5 K 13.643

    Zur Auslegung des § 30 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG für den Fall, dass ein

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2014 - 4 K 2101/14
    Die gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts Regensburg (vgl. Urt. v. 07.08.2014 - RN 5 K 13.643 -, Juris), welches sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf Praktikabilitäts- und Billigkeitsgründe stützt, letztlich das Prinzip der Kostenneutralität für die Versorgungsträger über das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit stellt und für einen Bereicherungsausgleich zwischen den früheren Ehegatten plädiert, überzeugt die erkennende Kammer hingegen nicht und kann die vom Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 16.02.2012 (- M 12 K 11.6148 -, Juris; dieser Rechtsprechung folgend auch VG Würzburg, Urt. v. 05.12.2014 - W 1 K 14.1118 -, Juris) vorgebrachten Argumente nicht entkräften.
  • VG Lüneburg, 28.06.2017 - 5 A 181/15

    Abänderung; Leistungsbeginn; Zeitpunkt; Schutz des Versorgungsträgers; Schutz vor

    In einem solchen Fall tritt ein Gläubigerwechsels nur insoweit ein, als der Versorgungsträger bisher verpflichtet war, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufwendungen zu erstatten, die dieser zugunsten der ausgleichsberechtigten Person erbracht hat, und nunmehr einen direkten Anspruch der ausgleichsberechtigten Person auf Zahlung von Altersrente bedienen muss: Die gegenüber der Rentenversicherung bestehende Erstattungspflicht des Versorgungsträgers fällt durch die Abänderungsentscheidung des Familiengerichts weg, und es wird stattdessen eine Leistungspflicht des Versorgungsträgers gegenüber der ausgleichsberechtigten Person begründet (vgl. zu alledem VG München, Urt. v. 16.02.2012 - M 12 K 11.6148 - juris, s. auch VG Sigmaringen, Urt. v. 12.12.2014 - 4 K 2101/14 - VG Würzburg, Urt. v. 05.12.2014 - W 1 K 14.1118 - VG Münster, Urt. v. 29.01.2014 - 3 K 161/13 - jew. zit. nach juris).

    Jedoch ist nach Auffassung der Kammer hieraus der Rückschluss zu ziehen, dass die Vorschrift des § 30 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG - nur - insoweit nicht greift, als die Erfüllung des von der Klägerin geltend gemachten Anspruchs in Höhe des vom Beklagten im Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 aufgrund der versorgungsrechtlichen Erstentscheidung an die DRV zu erstattenden Betrages in Rede steht (a.A. VG Sigmaringen, Urt. v. 12.12.2014 - 4 K 2101/14 - VG Münster, Urt. V. 29.01.2014 - 3 K 161/13 - VG München, Urt. v. 16.02.2012 - M 12 K 11.6148 - jew. zit. nach juris: Anspruch bejaht abzgl.

    Die Vorschrift des § 101 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Satz 1, Satz 2 SGB VI, nach welcher eine Abänderung des Versorgungsausgleichs grundsätzlich die entsprechende Aufhebung des Rentenbescheids vom Zeitpunkt der Wirksamkeit nach § 226 Abs. 4 FamFG an zur Folge hat, verdeutlicht, dass eine Rückabwicklung gesetzlich vorgesehen ist (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 12.12.2014 - 4 K 2101/14 - juris).

  • VG Würzburg, 08.12.2020 - W 1 K 20.1368

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

    § 30 VersAusglG ist zwar auch im Rahmen eines versorgungsausgleichsrechtlichen Abänderungsverfahrens grundsätzlich anwendbar, dessen Voraussetzungen sind jedoch nach Überzeugung der Kammer in der vorliegenden Konstellation nicht erfüllt (wie hier gegen eine Anwendbarkeit: BVerwG, B.v. 26 6.2017 - 10 B 25/16 - juris; VG München, U.v. 16.02.2012 - M 12 K 11.6148 - juris; VG Würzburg, U.v. 05.12.2014 - W 1 K 14.1118; VG Sigmaringen, U.v. 12.12.2014 - 4 K 2101/14 - juris; VG Münster, U.v. 29.2014 - 3 K 161/13 - juris; VG Lüneburg, U.v. 28.06.2017 - 5 A 181/15 - juris; VG Berlin, U.v. 15.01.2019 - 5 K 309.16 - juris; Palandt/Brudermüller, 78. Aufl. 2019, § 30 VersAusglG, Rn. 1; jurisPK-BGB Bd. 4, 9. Aufl. 2020, § 30 VersAusglG Rn. 12; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 30 VersAusglG Rn. 9; Rundschreiben des BMI v. 28.10.2020, GMBl Nr. 50 2020, S. 1076 ff.; für eine Anwendbarkeit: VGH Baden-Württemberg, U.v. 30.06.2016 - 9 S 834/15 - juris; VG Regensburg, U.v. 07.08.2014 - RN 5 K 13.643; VG Stuttgart, U.v. 27.06.2012 - 8 K 4605/11 - juris; VG München, U.v. 05.01.2017 - M 21 K 14.3864 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 9 S 834/15

    Zahlung eines Zuschlags zur Altersrente seitens eines Versorgungsträgers bei

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Dezember 2014 - 4 K 2101/14 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Dezember 2014 - 4 K 2101/14 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • VG Minden, 04.07.2019 - 4 K 6702/17
    Die Umsetzung war auch Streitgegenstand des Verfahrens 4 K 2101/14, in dem der Kläger am 29. August 2014 Klage erhob.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten 4 110/15, 4 K 2063/14 und 4 K 2101/14 und der Akten 4 L 672 und 4 L 686/14 sowie der dazu vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Minden, 23.04.2015 - 4 K 110/15
    Die Umsetzung ist auch Streitgegenstand des Verfahrens 4 K 2101/14, in dem der Kläger am 29. August 2014 Klage erhob.
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