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   VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19   

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VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19 (https://dejure.org/2020,24640)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.07.2020 - 4 K 5248/19 (https://dejure.org/2020,24640)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 4 K 5248/19 (https://dejure.org/2020,24640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Schulpflicht wegen gewünschter Fortführung einer Ausbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Keinesfalls kann die Vorschrift dahin interpretiert werden, dass die allgemeine Pflicht zum Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Schule schon von Gesetzes wegen eingeschränkt wäre (siehe zum Vorhergehenden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, juris Rn. 18 ff.).

    Jedenfalls müssten auch diese Gründe den Schulbesuch überhaupt unmöglich machen oder dazu führen, dass dieser nur mit unvertretbarem Aufwand bewerkstelligt werden kann ( Ebert , in: Ebert/Andrä, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 76 SchG Rn. 2 unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, juris Rn. 21 ff.).

  • VG Karlsruhe, 18.09.2018 - 9 K 4575/17

    Durchsetzung der Schulpflicht mittels Zwangsgeldes gegenüber den Eltern

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Auch beinhaltet § 85 Abs. 1 Satz 1 SchG eine Befugnis, einen entsprechenden Verwaltungsakt zu erlassen (so zugrunde gelegt von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2014 - 9 S 1074/12 -, juris; Ebert , in: Ebert/Andrä, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 86 SchG Rn. 3; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2018 - 9 K 4575/17 -, juris).

    Dass es sich hierbei um eine Art Rechtsfolgenverweisung handeln könnte (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2018 - 9 K 4575/17 -, juris Rn. 32), lässt sich dem mithin nicht entnehmen.

  • BFH, 23.01.2013 - X R 43/09

    Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Denn es besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. hierzu nur BFH, Urteil vom 23.01.2013 - X R 43/09 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2014 - 2 L 39/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Für die Beurteilung der Zwangsmaßnahme ist im Gegensatz zur Maßnahme, die Kinder dem regelmäßigen Schulbetrieb zuzuführen, auf den Zeitpunkt des Erlasses abzustellen (vgl. zur Zwangsgeldfestsetzung OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2014 - 2 L 39/13 -, juris Rn 11 f.), so dass die durch die Ausbreitung des Coronavirus verursacht Situation nicht zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86

    Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Das hat die Verfassung des Landes Baden-Württemberg übernommen (Art. 14 Abs. 1 LV); es liegt - unausgesprochen - auch dem Grundgesetz zugrunde (Art. 7 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.09.1986 - 1 BvR 794/86 -, NJW 1987, 180; Füssel , in: Avenarius, Schulrecht, 8. Aufl. 2010, Tz. 17.1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Nicht ausreichend ist es mit Blick auf die die Schulpflicht rechtfertigenden Gründe (Schulbesuchspflicht als regelhaftem Ausdruck des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags), wenn Lernerfolg und Sozialisierung von Schulpflichtigen auch in anderer Form erreichbar sein mögen, um eine Ausnahme von der staatlich vorgesehenen Regelbeschulung in Anspruch nehmen zu können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2014 - 9 S 897/14 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89

    Schulpflicht und Elternrechte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der Schulpflicht im konkreten Fall liegen nicht vor (vgl. allgemein zur Schulpflicht BVerfG, Beschluss vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12

    Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
    Auch beinhaltet § 85 Abs. 1 Satz 1 SchG eine Befugnis, einen entsprechenden Verwaltungsakt zu erlassen (so zugrunde gelegt von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2014 - 9 S 1074/12 -, juris; Ebert , in: Ebert/Andrä, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 86 SchG Rn. 3; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2018 - 9 K 4575/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22

    Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu

    Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Juli 2020 - 4 K 5248/19 - unwirksam.

    Im Übrigen wird die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Juli 2020 - 4 K 5248/19 - zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Juli 2020 - 4 K 5248/19 - zu ändern und.

    Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze, wegen der sonstigen Einzelheiten auf die einschlägigen Akten des Beklagten sowie die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens (9 S 280/20) und des Verwaltungsgerichts (Klageverfahren 4 K 5248/19, Eilverfahren 4 K 5249/19) verwiesen.

  • VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 1791/20

    Keine Rechtsgrundlage für Einführung eines "Fernlernunterrichts"

    Die Kläger erhoben ebenfalls am 07.11.2019 Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den Bescheid vom 28.10.2019, über welche mit klagabweisendem Urteil vom heutigen Tag entschieden wurde (4 K 5248/19).

    Dem Gericht liegen die Behördenakten und die Gerichtsakte der Verfahren 4 K 5248/19, 4 K 5249/19 und 4 K 1792/20 vor.

  • VG Berlin, 05.12.2022 - 3 K 86.22
    Die allgemeine Schulpflicht umfasst grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 13. Juli 2020 - 4 K 5248/19 -, juris Rn. 38).
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